Mehr regenativer Strom
Der Gesamtstromverbrauch in Hattenhofen ist von 2015 bis 2017 kontinuierlich zurückgegangen. Dies zeigt der aktuelle „Energiemonitor“ der Netze BW. Im gleichen Zeitraum hat die Einspeicherung regenerativer Energien zugelegt.
Werbung für Krankenpflegeverein
Der Verein zur Förderung der Alten- und Krankenpflege, Nachbarschaftshilfe und Familienpflege im Raum Bad Boll, kurz Krankenpflegeverein, hat aktuell 1.111 Mitglieder, darunter 166 aus Hattenhofen. Wie jedes Jahr warb Bürgermeister Jochen Reutter darum, dort Mitglied zu werden, um den Verein zu unterstützen. Der Krankenpflegeverein ist unter anderem an der Förderung des Elektromobils „Lorenz“ beteiligt.
Lob für Spielplatz-Sanierung
Über die Sanierung des Spielplatzes am Schützenhaus wurde bereits berichtet, unter anderem in der Lokalzeitung. Die Bevölkerung sei voll des Lobes, gab BM Reutter Dank aus der Elternschaft an den Gemeinderat weiter.
Schnelles Internet I
Mit Hinweis auf den Abschluss der Vectoringarbeiten für die Deutsche Telekom freute sich Bürgermeister Jochen Reutter, dass laut der Netzbereiberin nun eine großflächige Versorgung mit schnellem Internet in Hattenhofen möglich ist. Man habe somit die Wahl zwischen mehreren Anbietern.
Schnelles Internet II
Der Zweckverband „Gigabit“ zum Ausbau schnellen Internets in der Region hat sich nun gegründet. Darüber informierte BM Jochen Reutter.
Wohnhausabbruch
Den Abbruch eines Wohnhauses mit Scheune in der Lachgasse 1 nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.
Obdachlosenunterkunft
In einem akuten Fall von Obdachlosigkeit (Gefahr im Verzug wegen drohenden Haus-Einsturzes) einer sechsköpfigen Familie nutzt die Gemeinde das kürzlich erworbene Wohnhaus Hauptstraße 55 vorübergehend als Notunterkunft.
Wasser: Geld zurück, aber Bezug wird teurer
Aus den Jahresabschlüssen 2017 und 2018 erhält die Gemeinde vom Zweckverband Uhinger Wasserversorgungsgruppe eine Rückzahlung. Allerdings wird sich wegen diverser Investitionen des Zweckverbands der Wasserbezugspreis erhöhen.
Nachverdichtung: Neuen Bebauungsplan „Dobelwiesen-Ahorn II“ beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Dobelwiesen-Ahorn II“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen. Das Verfahren dauerte fast zwei Jahre. Der letzte offene Punkt im Verfahren war eine Baugrenze im südlichen Bereich des Wohngebiets Dobelwiesen, angrenzend an die dortige Grünschneise. Hier konnte die Gemeinde mit den betroffenen Anliegern einen Kompromiss schließen, der auch ökologisch tragfähig ist.
Hallenerweiterung im Gewerbegebiet: Teiländerung des Bebauungsplans
Im Bereich der Friedhofstraße 28 ändert die Gemeinde den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Friedhofstraße I“. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Hintergrund ist eine geplante bauliche Erweiterung des fertigen Firmengebäudes. Ein offenes Stahllager auf bereits versiegelter Fläche soll in eine offene Produktionshalle umgebaut werden. Damit wird die Baugrenze überschritten. Das Landratsamt wird keine Befreiung erteilen, sondern hat eine Änderung des Bebauungsplans gefordert. Die Kosten des Verfahrens trägt die Grundstückseigentümerin.
Gemeinde bereitet Bürgermeisterwahl vor
Die Gemeinde wird die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) am 02. August im Staatsanzeiger ausschreiben. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 16. September. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Mit den Fristen und dem Text der Stellenausschreibung orientiert sich die Gemeinde an den vorhergehenden Bürgermeisterwahlen. Der Gemeindewahlausschuss wird in der Juli-Sitzung des Gemeinderats gebildet werden und übernimmt auch die Aufgaben von Wahlvorstand und Briefwahlvorstand. Die Wahl findet, wie bereits beschlossen, am 13. Oktober statt. Eine öffentliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber ist für Freitag, 27. September terminiert. Eine eventuelle Neuwahl wäre am 03. November.
Eines von drei Schwalbenhäusern im Landkreis entsteht in Hattenhofen
Mehlschwalben finden keine Niststätten mehr
Gemeinde und Landkreis werden auf der gemeindlichen Wiese unterhalb des Seniorenzentrums ein sogenanntes „ Schwalbenhaus“ errichten. Davon hat der Gemeinderat nach längerer Diskussion zustimmend Kenntnis genommen. Der geplante Schwalbenturm ist einer von zunächst drei Standorten im Landkreis. Die Stiftung Naturschutz gibt einen Zuschuss, die untere Naturschutzbehörde übernimmt die Herstellung. Die Betreuung übernimmt der örtliche NABU.
Das Schwalbenhaus soll den Mehlschwalben, die als Kulturfolger gern in Siedlungsbereichen nisten, eine Unterkunft und Brutstätte bieten. Die Bestände gehen kontinnuierlich zurück, da moderne, energetisch sanierte Gebäudefassaden den Schwalben keinen Unterschlupf mehr bieten. Entscheidend für die Funktionsfähigkeit der Schwalbentürme ist die Wahl eines geeigneten Standorts, der sowohl genügend Anflugmöglichkeiten wie auch Jagd- und Nahrungshabitate in der Umgebung bietet.
Vereinzelt Zweifel an Hygiene
Ein Gemeinderat wunderte sich darüber, dass Landwirte aus hygienischen Gründen ihre Gebäude vor Schwalben schützen müssten, und hier biete man einen öffentlichen Standort an. Bei den Schwalben in landwirtschaftlichen Gebäuden, klärte den Sprecher ein Gemeinderatskollege auf, handle es sich um Rauchschwalben, nicht um Mehlschwalben. Der vorgesehene Standort sei als extensiv bewirtschaftete Wiese mit vielen Insekten gut, so der Sprecher. Und man müsse den Mehlschwalben Unterkünfte anbieten. Allerdings sei er auf die Reaktion der Anwohner gespannt. Ein weiterer Sprecher wunderte sich ebenfalls über die Nähe des Standorts zu einem Wohngebiet. Sei das nicht unhygienisch? Gebe es dort überhaupt genug Nahrung für die Vögel? Die Landespfleger im Landratsamt, so ein weiterer Gemeinderat, hätten schon andere Standorte getestet, beispielsweise an Gewässern. Die funktionieren aber nicht. Die „Viecher wollen alle ins Dorf“, so der Sprecher. Die störten sich nicht einmal an Bushaltestellen. Und Vogeldreck gebe es nur direkt um das Schwalbenhaus herum. Ein weiterer Gemeinderat monierte, dass der Gemeinde eine Kostenschätzung für das Fundament, welches der Bauhof errichtet, vorlegen muss. Diese benötige man für den Förderantrag, so BM Reutter.
Land fordert Messeinrichtungen an Regenüberlaufbecken
BM Reutter prüft Förderfähigkeit
Die kommunalen Regenüberlaufbecken (RÜB) sollen mit Messeinrichtungen ausgestattet werden. Die Investitionskosten in Hattenhofen liegen bei rund 30.000 Euro. Zunächst wird Bürgermeister Jochen Reutter prüfen, in wieweit dies Maßnahme förderfähig ist. Eine Entscheidung über den Einbau erfolgt vermutlich erst nächstes Jahr. Davon nahm der Gemeinderat nach längerer Diskussion Kenntnis.
Im Mischsystem wird das in Haushalten, Gewerbe und Industrie anfallende Abwasser (Schmutzwasser) zusammen mit dem Niederschlagswasser und dem unvermeidlichen Fremdwasser in einem Kanal gesammelt und abgeleitet. Bei Regen treten sehr hohe Abflüsse auf, die nicht vollständig in Kläranlagen behandelt werden können. Daher sind Bauwerke, beispielsweise RÜB, nötig, an denen ein Teil dieser Abflüsse zwischengespeichert oder schadlos aus dem Kanalnetz überlaufen und in ein Gewässer eingeleitet werden kann.
Dem Land fehlen Daten zur Wirkung von Überlaufbecken
In Hattenhofen gibt es an der ehemaligen Kläranlage ein RÜB mit entsprechenden Messeinrichtungen, die auf die Sammelkläranlage Uhingen aufgeschaltet sind. Dazu gibt es unterirdische Becken ohne Messeinrichtung in der Bruckwiesenstraße und in der Zeller Straße sowie den ersten Teich in der Teichkläranlage, der als Absetzbecken funktioniert. Über diese Anlagen kann das Mischwasser aus der Kanalisation bei Regen geordnet in die Gewässer entlastet werden. Der Ausbaugrad der Regenwasserbehandlung, der Ende der 1980igerJahre stark intensiviert wurde, liegt heute bei etwa 96 Prozent im Land. Das betriebliche Verhalten und die Wirkung der Regenüberlaufbecken sei im Unterschied zur gutüberwachten Abwasserbehandlung auf Kläranlagen weitgehend unbekannt, so das Landratsamt. Die Installation von Messtechnik soll die Nutzungsintensität und das Entlastungsverhalten aufzeichnen. Damit versprechen sich die Wasserbehörden Hinweise für Optimierungsmaßnahmen sowie Überblick über Reserven oder Defizite im Netz. Im Land sind rund 46 Prozent der Becken mit so einer Messeinrichtung ausgestattet, im Landkreis erst 30 Prozent. Bis Dezember 2024 sollen alle Regenüberlaufbecken im Land stufenweise mit Messeinrichtungen nachgerüstet werden.
Zweifel an Nutzen im Gremium
Mehrere Sprecher im Gemeinderat bezweifelten den Nutzen für die Gemeinde, das ganze bringe nur Kosten. Und die neuen Sensoren müssten dann ständig überwacht und gereinigt werden, das wäre ein zusätzlicher Aufwand für den Bauhof. Für ihn sei das reine Bürokratie und nur Messungen für das Archiv, so ein Sprecher. Er vermute, so ein anderer Gemeinderat, dass die vorgesetzten Behörden sehen wollen, wie oft ein Becken anspringt und ob die Kapazität ausreicht. Im schlechtesten Fall müsse die Gemeinde dann zusätzliche Becken installieren. Die Gemeinde habe einen Nutzen, indem die eingerichteten Pegel bei Anstieg von Regenwasser Alarm auslösen können. Solche Vorwarnsysteme habe aber man schon in Hattenhofen.
Könne sich der Gemeinderat dieser Maßnahme verweigern, so ein Kritiker, da sie für die Gemeinde offensichtlich keinen Nutzen habe, sondern nur Kosten verursache? Werde das Konsequenzen haben? Wenn man gesetzlich keine Wahl habe, müsse man erst gar nicht abstimmen. Der Gemeinderat könne natürlich immer „nein“ sagen, so BM Jochen Reutter, aber bei der Förderung gelte das „ Windhundprinzip“. Wenn man zu lange warte, seien die Fördermittel weg. Und früher oder später müsse die Gemeinde dann doch nachrüsten. Er werde nun zunächst die Fördersituation prüfen, so Reutter, erst dann gehe es in der Sache weiter.
PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen