Lärmschutzwand für neues Wohngebiet in Geislingen

Auf der Brache im Geislinger Katzenloch, einem Teil des ehemaligen Geländes der Deutschen Bahn, wird demnächst eine neue Wohnsiedlung entstehen. Aus diesem Grund soll zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Bahnlinie eine Lärmschutzwand errichtet werden.

Der Investor des neuen Wohngebiets, Stadtverwaltung und Deutsche Bahn haben lange überlegt, wie man eine solche Lärmschutzwand am besten realisieren kann, denn solche Wände sind im Allgemeinen praktisch, aber gestalterisch nicht sehr befriedigend. Der Investor wollte die Wand an der Grundstücksgrenze bauen („Lärmschutzwand geplant“ auf dem beigefügten Plan), woraufhin Anwohner*innen des Katzenlochs die Stadtverwaltung gebeten hatten, zu prüfen, ob man die Wand nicht näher an die Gleise rücken kann.

Die Stadtverwaltung machte einen alternativen Vorschlag („Alternative Vorschlag“ auf dem beigefügten Plan), der vorsah, dass die Lärmschutzwand möglichst nah an die Gleise und somit auf dem Gelände der Deutschen Bahn errichtet werden soll, damit die Lärmschutzwand nicht so hoch sein muss. Dieser Vorschlag wurde jedoch von der Bahn abgelehnt.

Daraufhin unternahm die Stadt einen neuen Anlauf. CDU-Landtagsabgeordnete Nicole Razavi initiierte ein Gespräch mit Geislingens Oberbürgermeister Frank Dehmer und Thorsten Krenz, dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für Baden-Württemberg. „Der Schutz vor Lärm ist ein wichtiges und berechtigtes Anliegen der Menschen und hat an dieser Stelle hohe Priorität. Mir geht es darum, eine möglichst gute Lösung zu finden“, sagt Nicole Razavi.

Bei dem Treffen erläuterte Thorsten Krenz, warum die Lärmschutzwand nicht so nah an die Gleise und somit auf das Grundstück der Bahn gebaut werden kann: An dieser Stelle befindet sich ein wichtiger Verladepunkt für die Bahn. Hier werden Baumaterialien für Baumaßnahmen entlang der Strecke von der Straße auf die Schiene umgeladen. Dafür braucht die Bahn ausreichend Platz. Ein weiterer Grund: Das Gelände der Bahn würde durch die Lärmschutzwand geteilt. Sollte die Bahn dieses Gelände irgendwann verkaufen wollen oder eine anderweitige Nutzung vorsehen, dann würde dies zu enormen Problemen führen.

Es blieb schließlich beim bereits ausgehandelten Lösungsansatz: Die Lärmschutzwand darf genau auf die Grundstücksgrenze gebaut werden („Lärmschutzwand geplant“ auf dem beigefügten Plan) und die Bahn gestattete, dass die baurechtlich notwendigen Abstandsflächen auf dem Gelände der Bahn liegen.

Berechnungen zufolge wird die Lärmschutzwand nun 267 Meter lang und acht Meter hoch. Entlang der Wand werden im unteren Bereich Garagen für die Bewohner*innen des neuen Wohngebiets errichtet. Darüber ragen nochmals rund fünf Meter Wand in den Himmel, wobei der obere Teil der Wand (ca. zwei Meter) transparent gebaut werden soll. „Außerdem soll die Lärmschutzwand nach den Auflagen des Bebauungsplans begrünt werden“, sagt Geislingens Stadtplanungs-Chefin Alwine Aubele.

Die Sorgen der Anwohner*innen der Konrad-Adenauer-Straße, dass sie dann nur noch Wand vor sich sehen, ist unbegründet. „Die Häuser der neuen Wohnsiedlung werden mit Dach bis zu elf Meter hoch“, erklärt Alwine Aubele. „Da sieht man die Wand von der Konrad-Adenauer-Straße aus nur noch zwischen den Häusern durchblitzen.“

Der Plan sieht vor, dass zunächst die Lärmschutzwand errichtet wird. Die Kosten für den Bau trägt der Investor des neuen Wohngebiets. Im Anschluss folgen die Häuser auf dem ehemaligen Bahngelände.

 

Lageplan der geplanten Lärmschutzwand und des alternativen Vorschlags der Stadtverwaltung: Laermschutzwand

 

PM Stadtverwaltung Geislingen

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