Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
„Mit dem gestern (14.03.2019) im Bundestag beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz erhalten Kassenpatienten künftig schneller einen Termin bei Fach- und Hausärzten“, informiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber. „Bislang war es oft so, dass gesetzlich versicherte Patienten lange auf einen Termin warten mussten. Insbesondere bei gesundheitlichen Beschwerden ist das nicht hinnehmbar“, findet der Göppinger Abgeordnete. Um dieser Problematik entgegen zu wirken, wird der Terminservice ausgebaut.
„Der Terminservice erhält nun eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer und wird über das Internet ständig erreichbar sein. Zudem übernimmt der Terminservice künftig auch die Vermittlung von Terminen bei Haus- und Kinderärzten“, erläutert der Parlamentarier. „Darüber hinaus wird das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte auf 25 Stunden pro Woche ausgedehnt. Gegen eine zusätzliche Vergütung müssen bestimmte Facharztgruppen der Grundversorgung, wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten – und zwar ohne vorherige Terminvereinbarung.
„Möglichst zeitnah soll in einem anderen Gesetz auch noch der Zugang zur Psychotherapie geregelt werden“, kündigt Hermann Färber an. Er betont abschließend, dass mit den neuen Regelungen „ein wichtiger Beitrag zur Weiterverbesserung der individuellen Gesundheitsversorgung erfolgte, die allen zu Gute kommt.“
PM Wahlkreisbüro Hermann Färber MdB