Insbesondere zwischen April bis Mitte Juli reagieren Wildtiere in Wald und Flur besonders empfindlich auf Störungen. Die Stadtverwaltung bittet daher Hundebesitzer ihre Vierbeiner besonderes aufmerksam zu beaufsichtigen.
Viele Wildtiere, wie beispielsweise Wildkaninchen und Rehe haben von Anfang April bis Mitte Juli bereits Nachwuchs oder die weiblichen Tiere sind trächtig und damit in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Die Wildtiere reagieren in diesem Zeitraum besonders empfindlich auf Störungen. Auch sonst vorbildlich erzogene Hunde können aufgrund ihres Naturinstinktes und Jagdtriebes unfolgsam werden und so eine Gefahr für Wildtiere und deren Nachwuchs darstellen. Auch Hunde, die keinen erhöhten Jagdtrieb aufweisen, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Eine Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Hundehalter müssen deshalb gewährleisten, dass sie auch in Wald und Flur ihren Freund auf vier Pfoten immer unter Kontrolle haben und sich nicht unbeaufsichtigt entfernen.
Regeln für Hunde nach der § 12 Polizeiverordnung Stadt Göppingen:
- Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet werden kann
- Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass sie nicht streunen können
- Leinenpflicht im baurechtlichen Innenbereich
- Leinenpflicht im Naherholungsgebiet Oberholz, Waldgebiete Öde und Eichert sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
PM Stadtverwaltung Göppingen