Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat entschieden: Die Umlandkommunen von Geislingen an der Steige, die Schüler*innen an die Daniel-Straub-Realschule entsenden, müssen sich an den Kosten der Generalsanierung beteiligen. Die Stadtverwaltung wird nun die Bürgermeister der Umlandkommunen zu einem Gespräch einladen, um eine Vereinbarung zu treffen.
Hintergrund
Im Jahr 2013 hatte die Stadt Geislingen an der Steige beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Kultusministerium) einen Antrag gestellt, dass sich die Umlandkommunen, die Schüler*innen an die Daniel-Straub-Realschule entsenden (Amstetten, Bad Überkingen, Böhmenkirch, Gingen an der Fils, Kuchen, Lonsee), an den Kosten der Generalsanierung beteiligen.
Die Umlandkommunen wollten sich freiwillig nicht an den Kosten beteiligen. Mit dem Schreiben des Kultusministeriums vom 18.02.2019 ist der Feststellungsbescheid zum öffentlich-rechtlichen Bedürfnis gemäß § 31 Schulgesetz (SchG) hinsichtlich der Daniel-Straub-Realschule bei der Stadtverwaltung eingegangen. Darin wird festgestellt, dass ein dringendes öffentliches Bedürfnis zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Generalsanierung der Daniel-Straub-Realschule in Geislingen an der Steige besteht. Das bedeutet: Die Umlandkommunen können sich nicht rausziehen. Sie müssen mit der Stadt Geislingen eine Vereinbarung treffen.
Der entsprechende Feststellungsbescheid für das Michelberg-Gymnasium steht noch aus.
PM Stadtverwaltung Geislingen