Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2019

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, Johannes Traub (Geislinger Zeitung), Frau Jana Horlacher – Schulze als Schriftführerin und ein Zuhörer. 1. Bekanntgabe der Niederschriften zu den öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 21. Januar 2019 sowie 26. Januar 2019

Der Bürgermeister gab die öffentlichen Gemeinderatsprotokolle vom 21. Januar 2019 und vom 26. Januar 2019 bekannt. Das Gremium beurkundete diese.
2. Bildung des Gemeindewahlausschusses sowie lnformationen zu den Wahlen am Sonntag ,26. Mai 2019
Am Sonntag,26. Mai 2019 finden in Baden-Württemberg mit der Europawahl auch die Kommunalwahlen zur Regionalversammlung zum Verband Region Stuttgart sowie zum Kreistag und zum Gemeinderat statt. Für die Kommunalwahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bestellen.
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt gem. S 11 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes die Leitung der Kommunalwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses bzw. des vorläufigen Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss besteht gemäß Kommunalwahlgesetz aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern, sowie deren Stellvertretern. Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist kraft Gesetzes der Bürgermeister ($ 11 Abs. 2 KomWG). Der Stellvertreter des Vorsitzenden ist aus dem Kreis der Wahlbeteiligten und der Gemeindebediensteten, die nicht wahlberechtigt sein müssen, zu wählen. Zu Beisitzern und deren Vertreter können vom Gemeinderat nur Wahlberechtigte berufen werden.
2.1. Bilduno des Gemeindewah usschusses für die Wahlen 2019 Vor der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlen muss der Gemeindewahlausschuss gebildet werden. Zuständig für die Bildung des Gemeindewahlausschusses ist der Gemeinderat gemäß $ 11 Absatz 2 des Kommunalwah lgesetzes. Es wird vorgeschlagen den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu bilden und zu wählen:
Vorsitzender: Bürgermeister Bernd Schaefer (kraft Gesetzes)
Stellvertretender Vorsitzender : Werner Buntz
Ste tn Uwe Zondler Heike Schmid Wolfgang Veit Uli Veit Markus Herrlinger Josef Blum Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu wählen. Kandidaten und Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages zur Gemeinderatswahl können nicht als
Beisitzer nominiert werden. Die Schriftführer sowie die weiteren Hilfskräfte und den Wahlvorstand- bzw. Briefwahlvorstand werden vom Bürgermeister bestellt, gemäß $ 11 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KomWG). Der Gemeinderat wählte die vorgeschlagenen Personen für Gemeindewahlausschuss offen und bestätigte alle Vorschläge, auch in angedachten Funktion. den ihrer
2.2. Wahlbezirk. Wahlräume. Wahlvorstände Die Bestimmung der Anzahl der Wahlbezirke, des Wahlraums und der wahlvorstände obliegt gemäß S 4, 17 und g 14 KomwG dem Bürgermeister.
Folgende Festlegungen gelten für die Wahlen am 26. Mai 2019 . Es wird nur ein Wahlbezirk gebildet. o Die Wahlen werden im Bürgersaal, Gosbacher Str. 18 (rollstuhlgerechter Zugang) stattfinden o Außerdem wird der Gemeindewahlausschuss auch als Wahlvorstand für die Kommunalwahlen und Europawahlen fungieren.
2.3. Wahlzeit Die wahlzeit für die wahlen beginnt um 8:00 uhr und endet um 18:00 uhr
2.4. Stimmzettel Für die Stimmzettel der Wahl des Gemeinderats wird die Farbe ,,gelb“ festgelegt. Das Siegel der Gemeinde ist aufgedruckt.
2.5. Einsatz Wahla nqsproqramm ..WinWVlS“ Zur unterstützenden EDV-Verarbeitung erfolgt Wahlauswertu ngsprog ramms,,WinWVlS“.
der Einsatz des
2.6. Termine des Ge indewahlausschusses
Es sind bereits Sitzungstermine für, den Gemeindewahlausschuss festgelegt: o Montag, 01. April 2019 um 19:00 Uhr im ,,alten Sitzungsaal“ . Montag ,27. Mai 2019 um 20:00 Uhr im ,,alten Sitzungssaal“ Bei Bedarf können noch weitere Termine festgesetzt werden. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten zu den Terminen jeweils eine gesonderte Einladung.
Sonstige lnformationen o Wahlvorschläge müssen bis spätestens Donnerstag, 28. März 2019, 18:00 Uh r beim Vorsitzenden des Gemeindewah laussch usses eingereicht werden. . Ein Wahfvorschlag darf bis zu 16 Bewerber/innen enthalten. o Die Amtszeit des Gemeinderates endet mit Ablauf des 26. Mai 2019, 24 Uhr, die Amtszeit des neugewählten Gemeinderates beginnt am 27. Mai 2019 um 00:00 Uhr. o Bis zur konstituierenden Sitzung des ,,neuen“ Gemeinderates ist der ,,alte“ Gemeinderat geschäftsfü h rend tätig. o Der geschäftsführende Gemeinderat darf keine Entscheidungen von erheblicher Bedeutu ng treffen.
lm Gemeinderat dürfen auch Familienangehörige gleichzeitig tätig sein, z.B. Bruder und Schwester, Vater und Sohn usw.
3. Bauangelegenheiten
3.1. Bekanntgaben zu Bauangelegenheiten
3.1.1. Neubau eines Wohnhauses mit Carport. Dürrenberqstraße 7 Das Bauamt des Landratsamtes Göppingen hat am 30.01 .2019 das o.g. Baugesuch genehmigt. (BT-Nr. 08/201 8)
3.1.2. Neubau Wohnhaus mit Doooeloaraoe. Blumenstraße 5 Das Bauamt des Landratsamtes Göppingen hat am 04.02.2019 das o.g. Baugesuch genehmigt (BT-Nr. 1512018)
3.1.3. Errichtung eines Quergiebels über einen bestehenden Winterqarten, Warmenweo 22 Das Bauamt des Landratsamtes Göppingen hat am 08.02.2019 das o.g. Baugesuch genehmigt. (BT-Nr. 1412018)
Das Gremium nahm die Genehmigungen zur Kenntnis
3.2. Baugesuche
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garaqe und Carport Die Bauherrenschaft möchte ein Einfamilienhaus mit Garage und Carport neu errichten. Das Grundstück, Flst. 607/2, Warmenweg 21, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan ,,Warmen“. Dessen Vorgaben sind weitgehend eingehalten. Abweichungen gibt es bei der Traufhöhe. Zulässig sind 562,40 Meter über NN, und geplant sind 562,96 Meter über NN. Bei der Dacheideckung sind Materialien mit rotbraunen Farbtönen vorgegeben, geplant ist die Farbe Grau für das Dach.
Der Gemeinderat beschloss keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben zu erheben und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Für die Abweichungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde den Ausnahmen von gemeindlicher Seite aus zugestimmt.
4. Bekanntgaben
4.1. Anderunqen Gutachterausschüsse – Überlequnq zur Notwendiqkeit eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit der Stadt Geislinqen an der Steioe Die Anforderungen an die Arbeit der Gutachterausschüsse und auch die von diesen zu leistenden Aufgaben haben sich in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter erhöht. Dies wurde vom Land zum Anlass genommen die Gutachterausschussverordnung zu ändern und die Anforderungen an die Gutachterausschüsse zu präzisieren. Hierzu wurde auch eine Mindestzahl an ve nruertba re n Kaufvertragsfä I len pro Jah r defin iert.
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Hierzu wurde in der Gutachterausschussverordnung ein neuer $ 1a eingeführt, in dem es heißt: ,,Für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung des Gutachterausschusses ,sf eine geeignete Personal- und Sachmittelausstattung sowie eine ausreichende Zahl von Ka uffä I le n e rfo rde rl i c h. “
ln der Begründung zu der Verordnung des Landes wird dies wie folgt präzisiert: ,,Um eine deutliche Verbesserung zu erreichen wird eine Richtgröße von I.OOO ausweftbaren Kauffällen pro Jahr angestrebt… IJm eine den rechttichen Bestimmungen entsprechende und den fachlichen Herausforderungen genügende Aufgabenerledigung zu erreichen, sind verstärkt interkommunale Kooperationen anzustreben. Dafür werden die Voraussetzungen geschaffen (S 1 Abs. 1 Satz 2) …“
ln letzter Konsequenz bedeutet dies, dass im Landkreis Göppingen noch max. 2 Gutachterausschüsse parallel bestehen können, die diese Anforderungen erfüllen, sofern es nicht sogar zu einer Konzentration auf ein solches Gremium kommt.
lm Landkreis haben sowohl die Stadt Göppingen als auch die Stadt Geislingen an der steige sich bereit erklärt, die Aufgabe eines gemeinsamen Gutachterausschusses zu übernehmen. Sofern sich die Kommunen im Landkreis auf eine sinnvolle Aufteilung auf diese beiden Städte verständigen, können bei diesen beiden Städten die Aufgaben im Landkreis rechtssicher gebündelt werden.
Nicht zuletzt aufgrund der anstehenden Reform der Grundsteuer, die eine rechtssichere Bewertung erfordert ist ein Organisation der Gutachterausschüsse notwendig, die die rechtlichen Vorgaben (Richtzahl von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr) genügt.
Die Gemeinde Mühlhausen im Täle hat die Aufgabe des Gutachterausschusses an den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal übertragen. Eine Beschlussfassung über das weitere Vorgehen ist mit dem GW Oberes Filstal abzusprechen.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis
4.2. Zweckverband Gioabit Landkreis Göppinoen Der Bürgermeister gab bekannt, dass am 18.03.2019 der Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen gegründet wird. Die Zweckverbandssatzung, welche im Gremium bereits vorgestellt und besprochen wurde, hat man in 7 Punkten redaktionell geändert. Diese bedurften keiner Zustimmung mehr und wurden den Ratsmitgliedern textlich zur Kenntnis überlassen.
4 3 Hauotversammluno SEGIFILS Am 01 .03.2019 findet um 17.30 Uhr im Cafe‘ ,,Filsblick“ in Bad Ditzenbach die Hauptversammlung der SEGOFILS statt. lnteressierte Gemeinderäte sind dazu eingeladen, so der Bürgermeister.
4 4 Einladu Veranstaltuno Kommunale Klimahelden“
Zu dieser Veranstaltung, am 27.03.2019 in Hattenhofen, hat Herr Landrat Wolff Einladungen versandt. Gemeinderäte und Betraute mit den Themen Klimaschutz, Energie und Umwelt können daran teilnehmen, informierte der Bürgermeister.
4.5.Kündiounq von zwei Grundwasserme ssstellen durch die DB Proiekt Stuttoart Ulm GmbH Die Grundwassermessstellen auf den Flst. 827 und 88712 der Gemarkung Mühlhausen im Täle wurden durch die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH fristgerecht zum 02.07 .2020 gekündigt. Der Rückbau erfolgt bereits im Laufe des Jahres 2019. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis.
5. Bfirgerfragen
Der einzige Zuhörer hatte keine Fragen an das Gremium
6. Anfragenf Sonstlges
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Themen die noch kurzfristig angesprochen wurden.

 

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen

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