Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) führt ab Januar Messungen zur Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung an der B10 durch

Wie die Stadtverwaltung Geislingen mitteilt, wird die Landesanstalt für Umwelt BadenWürttemberg (LUBW) ab dem 01.01.2019 im Auftrag des Verkehrsministeriums BadenWürttemberg an einem Standort an der B10 Messungen zur Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung mit einer Messanlage durchführen.

„Die Stadt wurde mit einem Schreiben der LUBW an Herrn Oberbürgermeister Frank Dehmer am 30.10.2018 von den geplanten Messungen offiziell in Kenntnis gesetzt“, berichtet Philipp Theiner, Leiter des Geislinger Ordnungsamtes, in dem zudem die Straßenverkehrsbehörde der Stadt angesiedelt ist. Die Präsidentin der LUBW, Eva Bell, weist in ihrem Schreiben vom Oktober die Stadtverwaltung darauf hin, dass ab dem 01.01.2019 orientierende Messungen der Stickstoffdioxidkonzentration für zunächst drei Monate durchgeführt werden sollen. Wie die LUBW der Stadt in dem Schreiben weiter mitteilt, erfolgt die jetzt geplante Messung durch die Landesanstalt auf der B10 innerorts in Geislingen, da hier drei Messkriterien erfüllt seien: 1. Es herrscht eine Verkehrsbelastung von über 10.000 Kraftfahrzeugen im Schnitt pro Tag auf der B10. 2. Im Umfeld werden Windgeschwindigkeiten von unter 2,4 m/s durch die LUBW erwartet. 3. Die Wohnbevölkerung ist von der Immissionsbelastung betroffen.

Insofern hat die LUBW die B10 in Geislingen in die Straßenabschnitte aufgenommen, an denen im Jahr 2019 sogenannte „verkehrsnahe Sondermessungen“ vorgenommen werden. „Welche Auswirkungen diese Sondermessungen dann in letzter Konsequenz für unsere Autofahrer in Geislingen haben werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Vielleicht ist das Ergebnis aber ja auch ein zusätzlicher Ansporn für alle Verantwortlichen in Bund und Land, den raschen Ausbau der B10 als entlastende Ortsumgehung für Geislingen voranzutreiben“, meint Theiner mit Blick auf die derzeit in anderen Städten oft emotional geführten Diskussionen zu möglichen innerörtlichen Fahrverboten bei zu hohen Immissionsbelastungen auf Stadtstraßen und anhängige verwaltungsgerichtliche Streitverfahren.

PM Stadt Geislingen, Bürgerservice und Ordnungsamt

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