Albershausen: Gemeinderat stimmt dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Erschließung zu

Über diesen städtebaulichen Vertrag wird das Büro mquadrat, Bad Boll, als Erschließungsträger beauftragt, für die Gemeinde Albershausen die Erschließungsarbeiten auszuführen.

Gemeinderat Roland Hirsch (BWV) erkundigte sich, ob bezüglich der Abwasserableitung mit den betroffenen Grundstückseigentümern Einigung erzielt worden sei, was der Vorsitzende bestätigt. Lediglich der grundbuchmäßige Vollzug stehe noch aus. Auf Rückfrage von Gemeinderat Uwe Seitz (FWS) erläuterte der anwesende Planer, Manfred Mezger verschiedene Inhalte des Erschließungsvertrages.

Nach Abschluss der Arbeiten wird die Erschließungsfläche (Straße, Wasserleitung und Kanäle) an die Gemeinde übertragen. Die Kosten hierfür sind anteilig an der Nettobaufläche von den Beteiligten zu entrichten. Dies wird über eine separate privatrechtliche Kostentragungsregelung abgerechnet  und ersetzt den Erschließungsbeitragsbescheid der Gemeinde.

Lediglich der Klärbeitrag wird über einen gesonderten Bescheid abgerechnet.

Die Kosten aus dem Vertrag liegen bei 18.000 € zzgl. MwSt. Gemeinderat Hermann Weiler (FWS) erfragte zur Höhe des Honorars verschiedene Informationen.

 

Die Vorgehensweise über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ist aus wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll, so der Bürgermeister. Die Erschließungskosten tragen nur die beiden Eigentümer, die in Form von Bauplätzen Nutznießer dieses Projektes sind.

Vom Zeitablauf könnte – nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags – das Bebauungsplanverfahren vor der Sommerpause weitergeführt und weitgehend abgeschlossen werden. Die Bauarbeiten zur Herstellung der Erschließungsarbeiten könnten bei optimalem Verlauf noch im Jahr 2015 durch den Erschließungsträger, das Büro mquadrat, ausgeschrieben, vergeben und evtl. sogar mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte.

Die Maßnahme als solche dient der innerörtlichen Verdichtung, was seitens der Landesregierung zur Schaffung von Wohnraum gefordert wird.

PM

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