Aus der Beratung des Gemeinderats vom 24. Oktober 2018

Beschlussübersicht

– Am 28. Februar 2018 hat der Gemeinderat einstimmig den Leitlinien für die informelle Bürgerbeteiligung zugestimmt. Dem Gremium wurde nun vergangenen Mittwoch die gedruckte Broschüre „Leitlinien für die informelle Bürgerbeteiligung“ vorgelegt. Ab 2019 werden pro Jahr 10.000,00 Euro für die Durchführung von Bürgerbeteiligungsprozessen in den Haushalt eingestellt.

– Der Gemeinderat erhielt den Tätigkeitsbericht 2018 der städtischen Netzwerke. Seit 2018 bekommt das Kinder-und Familienzentrum jährlich 1.000,00 Euro zugeteilt. Stadtseniorenrat, Stadtbehindertenring, Integrationsrat und Netzwerk Demenz erhalten jährlich zusammen 6000,00 Euro.

– Die Auszubildenden der Stadtverwaltung haben mit Unterstützung der Volksbank Göppingen, der GSW, dem City Outlet Geislingen, dem Albwerk, dem Kopier- und Werbezentrum, der Firma Ziegler Exporthandel und Transporte sowie der Alevitischen Gemeinde Geislingen e.V. die Geislinger Willkommensbroschüre gestaltet. Diese Broschüre soll sowohl den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern als auch den Besuchern und Gästen dabei helfen, sich in Geislingen schnell und gut zurechtzufinden. Die Broschüre gibt es einmal in deutscher und türkischer Sprache und einmal in deutscher und englischer Sprache.

– Die Verwaltung informierte das Gremium über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der PCP-Problematik im Alten Hallenbad und in der Pestalozzischule.

– Einstimmig beschloss das Gremium, den Antrag des HelfensteinGymnasiums, ab dem Schuljahr 2019/2010 auch Latein als zweite Fremdsprache im G9-Zug anbieten zu dürfen, zu unterstützen. Der Antrag muss bis zum 1. November 2018 beim Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt werden.

– Da zu 31.12.2021 der Konzessionsvertrag Gas abläuft müssen bereits jetzt die Voraussetzungen für die künftige Konzessionsvergabe getroffen werden. Um sämtliche Sonderinteressen und Interessenskonflikte auszuschließen muss ein Konzessionsausschuss als beschließender Ausschuss ins Leben gerufen werden. Diesem Konzessionsausschuss dürfen weder der Oberbürger noch diejenigen Mitglieder des Gemeinderats, die gleichzeitig im Aufsichtsrat der EVF tätig sind, angehören. Deshalb beschloss der Gemeinderat einstimmig die 12. Änderung der Hauptsatzung.

– Das Gremium musste erneut eine Stellungnahme zur Variantenuntersuchung für den 1. Bauabschnitt des Geh- und Radwegs zwischen Geislingen und Amstetten abgeben. Beim 1. Bauabschnitt handelt es sich um die Strecke zwischen Geislingen und Schimmelmühle. Ursprünglich hatte der Gemeinderat die Trassenvariante 2 (Trasse an der B 10 / Böschungsfuß) favorisiert. Aufgrund des Grundwasserschutzes ist diese jedoch nicht genehmigungsfähig. Sowohl das Regierungspräsidium Stuttgart als auch das Landratsamt Göppingen sehen einzig die Variante 3b als umsetzbar an. Nach deren Ansicht stellt diese Variante mit Abstand die geringsten Eingriffe in den Natur-, sowie (Grund-) Wasserschutz dar. Der Gemeinderat entschied sich deshalb (notgedrungen) einstimmig für die Variante 3b. Hierbei wird die Trasse direkt an der B 10 entlang mit einer Stützfunktion angebaut. Die Stadt wird ihrer Stellungnahme allerdings um einige Forderungen ergänzen. Die Trasse soll demnach durch „aufwertende“ Maßnahmen wie z.B. größere Abstände zur Fahrbahn der B 10 oder Trenn- und Schutzstreifen für den Nutzer möglichst attraktiv und so sicher wie möglich gestaltet werden.

– Mit 14 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 27/5 „Westlich der Konrad-AdenauerStraße“. Gemäß Beschluss wird der Textteil des Bebauungsplanes um folgende Regelung ergänzt: „Die nicht befestigten und nicht überbauten Grundstücksflächen (Vorgärten, Gartenbereiche) sind dauerhaft mit bodendeckenden Pflanzen, mindestens jedoch durch die Ansaat von Rasen zu begrünen. Mit Schotter und Kies überdeckte Beet- und Grünflächen sind nicht zulässig.“

– Einstimmig verabschiedete der Gemeinderat das Leitbild der Volkshochschule. Das Leitbild stellt eine wichtige Grundlage für die Zertifizierung der VHS dar. Die Zertifizierung ist eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Volkshochschulverband Baden-Württemberg. Diese wiederum ist notwendig um Landeszuschüsse zu erhalten. Zudem ist der Nachweis eines erfolgreichen Qualitätsmanagements eine Voraussetzung zur Zulassung als Träger für Integrationskurse des BAMF.

PM Stadtverwaltung Geislingen

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