Saubere Sommerfeste im Landkreis Göppingen

Bei der Kontrolle von Vereins- und Straßenfesten in zahlreichen Gemeinden im Landkreis Göppingen seit April wurden nur vereinzelt relativ geringfügige Hygienemängel festgestellt. Somit steht dem Genuss der vielen Köstlichkeiten nichts im Wege.

Seit April 2018 haben Lebensmittelkontrolleure annähernd 50 Festveranstaltungen mit Lebensmittelverkaufsständen im Landkreis überprüft. Die Hygienekontrollen dienen vorwiegend zur Vermeidung von Lebensmittelerkrankungen. Hierfür bietet das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz seit 2009 auch Schulungen für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten an. Dabei wurden inzwischen über 3.500 Personen unterrichtet. Auch die Überprüfung der Sommerfeste 2018 zeigen, dass die Ehrenamtlichen ihre Hausaufgaben gemacht haben. Eine unerlässliche Hygieneanforderung, um eine Übertragung von Verunreinigungen und Krankheitserreger über die Hände zu vermeiden, ist eine hygienische Handwaschvorrichtung mit Warmwasserzufuhr sowie Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher. Diesbezüglich gibt es so gut wie keine Beanstandungen mehr. Lediglich die Standorte einzelner Vorrichtungen wurden auf mündliche Hinweise vor Ort noch optimiert. Auch im Übrigen waren keine amtlichen Maßnahmen, sondern nur vereinzelte Verbesserungen beispielsweise in Form der Abschirmungen der Verkaufsstände zum Kundenbereich, sogenannter Spuckschutz, notwendig.

Vor Herausforderungen werden die Veranstalter durch die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichung von Lebensmitteln beispielsweise bzgl. enthaltener Zusatzstoffe und Allergene gestellt. Jedoch wurde auch hierbei  die behördliche Unterstützung durch Beratungen und in Form von tabellarischen Mustervorgaben für die Kenntlichmachungen gut angenommen.

Neben den bereits genannten Hyigienevorgaben sind gerade bei sommerlichen Temperaturen die Kühlung leicht verderblicher Lebensmittel und das vollständige Durcherhitzen von Lebensmitteln tierischer Herkunft wichtig. Die Heißhaltung von Lebensmitteln muss bei mindestens +65°C erfolgen. Eine ausreichende Abschirmung des Verkaufsstandes und der sogenannte Spuckschutz sind bedeutend, weil dadurch Verunreinigungen und insbesondere Keimübertragungen durch Anhusten und Anniesen der Lebensmittel verhindert werden. Empfohlen wird zudem, auf den Umgang mit sehr sensiblen Lebensmitteln, wie beispielsweise Rohei sowie die Herstellung und Bearbeitung von rohem Hackfleisch, grundsätzlich zu verzichten.

 

PM Landratsamt Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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