Reform der Grundsteuer: Hofelich will höhere Mieten im Kreis Göppingen verhindern

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Grundsteuer fürchten viele Mieter und Eigentümer auch im Kreis Göppingen höhere Kosten. Zudem bangen die Kommunen um ihre Einnahmen. Der Göppinger Landtagsabgeordnete Peter Hofelich (SPD) betont, eine Reform dürfe die Mieter vor Ort nicht zusätzlich belasten – im Gegenteil: Ziel müsse sein, Mieter zu entlasten und für die Kommunen rasch Klarheit zu schaffen.

Mit Blick auf die notwendige Neufassung der Grundsteuer betont Peter Hofelich, die Reform dürfe nicht zu Lasten der Mieter sowie der Städte und Gemeinden im Kreis Göppingen gehen: „Ich fordere die Landesregierung auf, schnell entsprechende Berechnungen auf Grundlage der verschiedenen Modelle zur Grundsteuer anzustrengen. Für die SPD ist klar, dass kein Mieter durch eine Erhöhung der Grundsteuer stärker belastet werden darf. Vielmehr sollte die Grundsteuer zu einer Entlastung der Mieter beitragen. Es ist aber zu befürchten, dass Erhöhungen der Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden.“ Eine solche Umlage brächte die Gefahr mit sich, dass Mieter verdrängt werden. Es müsse deshalb rasch Klarheit geschaffen werden, wie das gesellschaftspolitische Ziel eines sozialen Zusammenlebens in Städten und Gemeinden auch in Zukunft gesichert werden kann. Hofelich: „Die Schere zwischen Arm und Reich darf beim Wohnen nicht weiter auseinandergehen.“

Deshalb sei jetzt eine ehrliche Debatte über eine gerechte Grundsteuerreform nötig, befindet der Sozialdemokrat hinsichtlich der aktuellen Diskussion über verschiedene Steuermodelle. So setzt sich etwa die Landesregierung derzeit für das sogenannte wertabhängige Gesamtmodell ein, bei dem eine aktuelle Bewertung von Grund und Boden sowie des Gebäudes zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. „Die Grundsteuer darf als verlässliche Einnahmequelle für Städte und Gemeinden nicht verloren gehen“, macht Hofelich klar. Die anstehende Neuregelung müsse gewährleisten, dass es nicht zur Überforderung Einzelner kommt – bei Mietern und Eigentümern dürfe niemand vor einer plötzlich nicht mehr zu bewältigenden Erhöhung der Wohnkosten stehen. Klar sei, dass die Städte und Gemeinden auch künftig über ihr Hebesatzrecht steuern und damit auch selbst Niveau und soziale Wirkung der Steuer beeinflussen können.

PM

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