Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Bausachen behandelt

Einem Dachgeschossausbau mit Balkonen, Schillerstrasse 9 sowie einem Einfamilienhaus mit Garage, Hauptstrasse 71/1 erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Von der beantragten Nutzungsänderung (Holzverarbeitung zu Metallbearbeitung) auf dem Gewerbegrundstück Reustadt 23 nahm das Gremium Kenntnis.

Zählungen für Ampel Zeller Straße

Die Verkehrskommission des Landkreises hat vor Ort beschlossen, wegen der von einem Bürger beantragten Fußgängerampel in der Zeller Straße sowohl die Zahl der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger als auch die durchfahrenden Kraftfahrzeuge zu zählen. Dies übernimmt eine Fachfirma im Auftrag des Straßenbauamts. Anhand der Messergebnisse soll dann entschieden werden. Darüber informierte Bürgermeister Jochen Reutter.

Bahnstromleitung: Gemeinde erteilt Auflagen – Beweissicherung und Ansprechpartner für Landwirte gefordert

Die Gemeinde Hattenhofen nimmt die Gemeinschafts- Stromleitung der Deutschen Bahn und der Netze BW auf Ihrer Markung planerisch wie auch als betroffene Grundstückseigentümerin zur Kenntnis. Sie wird an das Regierungspräsidium Stuttgart, das das Planfeststellungsverfahren betreibt, eine Reihe von Auflagen und Hinweisen mitteilen. Diese kommen zum größten Teil vom Landwirtschaftlichen Ortsverein. Unter anderem soll vor Baubeginn eine Beweissicherung an den Feldwegen stattfinden. Die von der Maßnahme betroffenen Pächter und Eigentümer sind mindestens vier Wochen vor Baubeginn zu informieren. Drainageleitungen sind zu beachten, Grenzsteine sind wieder zu setzen und die betroffenen Flächen sind nach Abschluss wieder auf den Ist-Zustand herzustellen. Dies sind überwiegend Forderungen, die die Bahn als Vorhabenträgerin in Ihren Unterlagen von sich aus einräumt. Außerdem soll die Bahn der Gemeinde und den Grundstückseigentümern vor Ort einen Ansprechpartner benennen, der während der Bauarbeiten zur Verfügung steht. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Nur ein Bürger nimmt Einsicht

Die Neubaustrecke der Bundesbahn zwischen Stuttgart und Augsburg, konkret die Strecke zwischen Wendlingen und Ulm, muss mit Bahnstrom versorgt werden. Die dafür erforderliche Bahnstromleitung in den Landkreisen Esslingen und Göppingen soll zum großen Teil auf einer bereits bestehenden Trasse der Netze BW realisiert werden. Die Gemeinde hat im Mitteilungsblatt hierüber schon mehrfach berichtet. Während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Rathaus und im Internet hat ein betroffener Hattenhofer Eigentümer und Landwirt Einsicht genommen und wird eine private Stellungnahme an das Regierungspräsidium schreiben. Die Gemeinde hat weiterhin den Landwirtschaftlichen Ortsverein beteiligt, der eine Stellungnahme abgegeben hat, und den NABU. Dieser hat sich bislang nicht geäußert. Allerdings liegen bereits sehr umfangreiche Gutachten zu Umweltbelangen vor.

Grunddienstbarkeiten gegen Entschädigung

Ein Abzweigmast auf der Markungsgrenze zu Albershausen soll vollständig zurückgebaut und mit einer Standortverschiebung auf Grund neuer Mastausteilung neu errichtet werden. Die weiteren Masten werden vollständig abgebaut und standortgleich oder mit einer Standortverschiebung neu errichtet. Die Bauarbeiten sind von Januar 2019 bis September 2020 eingeplant. Entlang der Trasse werden Bau-Lager und Zwischenlager sowie Stellflächen für Bagger und Autokrane und Stromversorgung erforderlich. Die Bahn verspricht, die in Anspruch genommenen Flächen nach der Bauausführung wieder herzustellen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Entlang der Trasse, unterhalb der Leiterseile, wird ein 48 Meter breiter Schutzstreifen eingerichtet. Dieser dient auch der Begehung und Befahrung der Grundstücke für Unterhalts- und Überwachungsarbeiten an den Anlagenteilen. Für die damit verbundene Einschränkung der Bewirtschaftung werden die Eigentümer entschädigt.

Frage nach Verkabelung

Ein Gemeinderat hielt es für unverständlich, dass die Bahn diese Stromkabel nicht unterirdisch entlang der neuen Bahnstrecke verlegt. Bei so einem „Wahnsinnsprojekt“ würden diese Kosten auch keine Rolle mehr spielen. Die Bahn verweist in ihren Unterlagen darauf, so die Verwaltung, dass – neben der Kostenfrage – unterirdische Leitungen bei Störungen einen wesentlich größeren Such- und Reparaturaufwand darstellen. Für einen anderen Gemeinderat, der bei den Informationsveranstaltungen vor zwei Jahren die Verkabelung auch schon angeregt hatte, sind dies Ausflüchte: Die Bahn schiebe es auf die Technik, aber letztlich geht es nur darum, Geld zu sparen. Die Verwaltung werde diese Anregung an das Regierungspräsidium weiterleiten, so Bürgermeister Reutter, aber an der Gesamtlage werde das nichts mehr ändern.

Bei der Beweissicherung, so ein Gemeinderat, sei eigentlich die Bahn als Bauherrin in der Verantwortung. Die müsse das über ein vereidigtes Büro auf eigene Kosten durchführen. Eigentlich schon, so BM Jochen Reutter, aber er habe hier bei Großvorhaben ein gewisses Misstrauen und lasse diese Beweisaufnahme lieber im erforderlichen Rahmen durch das Verbandsbauamt oder ein von der Gemeinde beauftragtes Ingenieurbüro durchführen.

Senioren spenden für Kinder

Für den diesjährigen Weltkindertag spendet die Initiative „60 +“ aus ihren Veranstaltungen beim Seniorenfrühstück 420 Euro. Darüber informierte BM Reutter das Gremium.

30.000 Euro für Spielplätze

Die fünf öffentlichen Spielplätze in Hattenhofen sollen optimiert werden. Die Vorschläge der Gemeindeverwaltung nahm der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis. Bürgermeister Jochen Reutter möchte außerdem noch Anregungen aus der Schule und aus der Bevölkerung holen. Es handelt sich um den „Piratenspielplatz“ in der Ortsmitte sowie um die Spielplätze im Bruckwiesen, am Schützenhaus, im Dorfwiesen und im Langen Morgen. Der Spielplatz auf dem Sportgelände wird vom TSGV betreut. Die Spielplätze seien in die Jahre gekommen, so BM Reutter, vor allem Holzspielzeuge müssten der Witterung Tribut zollen. Zum Teil sollen die vorhandenen Spielgeräte saniert werden, teilweise werden auch neue Spielgeräte eingeführt und ältere ersetzt. Insgesamt stehen 30.000 Euro zur Verfügung. Ein Gemeinderat schlug vor, dem Grünschnitt beim Spielplatz am Schützenhaus im Sommer höhere Priorität einzuräumen. Die Spielgeräte würden dort schnell zuwachsen. Ein anderer Sprecher hatte Zweifel, ob eine geplante Rutsche ohne Boden, nur mit beidseitigem Rahmen, nicht zu gefährlich für Kleinkinder ist. Diese an zwei Plätzen vorgesehene Rutsche sei für Kinder ab vier Jahren, so Gemeinderat Kehm als Bauhofleiter, und vom TÜV abgenommen. Der Fragesteller im Gemeinderat hatte Sorge, dass dort Kleinkinder durchfallen und sich verletzen können. Grundsätzlich, so der Bauhofleiter, seien Kinderspielplätze und öffentliche Spielgeräte vom TÜV streng geregelt und „sicherer als jedes Flugzeug“. Die Hersteller könnten sich hier wegen der Verkehrssicherungspflicht nichts erlauben. Alle Spielplätze in Hattenhofen seien vom TÜV überprüft und abgenommen, so Bürgermeister Jochen Reutter.

Grüngutplatz: Weiterhin Kritik an reduzierten Öffnungszeiten – Landratsamt verteidigt sich wegen Kosten

Breiten Raum nahm erneut die Diskussion um die eingeschränkten Winteröffnungszeiten am Grüngutplatz des Landkreises (früherer Kompostplatz) ein. Nach der letzten Beratung im Gemeinderat hatte Bürgermeister Jochen Reutter im Auftrag des Gremiums moniert, dass die derzeitigen Öffnungszeiten nicht ausreichten. Zumindest an einem weiteren Tag solle der Grüngutplatz geöffnet werden. Dirk Hausmann, der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises (AWB) teilte nun brieflich mit, dass man sich bei den Öffnungszeiten an den jahrelangen Erfahrungen der Grüngutplätze im oberen Filstal, aber auch in anderen Landkreisen orientiert habe. Bei Wintermaterial handle es sich üblicherweise nicht um geruchsintensiven Grasschnitt, sondern vor allem um Astschnitt. Diese könne auch ein paar Tage im Garten oder auf den Wiesengrundstück bleiben, ohne dass dies Probleme bereitet. Vor allem unter dem Aspekt der Kostenreduzierung halte der Abfallwirtschaftsbetrieb dies für zumutbar. Auch wenn man einen hohen Bürgerservice wolle, führten längere Öffnungszeiten zu zusätzlichen Personal- und Winterdienstkosten. Diese müssten auf alle Gebührenzahler gleichermaßen umgelegt werden, unabhängig, ob in der Stunde fünf oder 50 Anlieferungen kommen.

Streuobstpflege im Vordergrund

Bei seiner Argumentation habe Amtsleiter Hausmann nicht berücksichtigt, so Bürgermeister Reutter zum Gremium, dass man die Erfahrungen im oberen Fils Tal nicht mit einer Vor-Alb-Gemeinde vergleichen könne. Hier stünden viel mehr Streuobstbäume und falle viel mehr Astschnitt an, auch im privaten Bereich. Abgesehen vom Kostenargument könne er den Brief deswegen nicht nachvollziehen, so Reutter. Auch beim letzten Seniorenfrühstück von „60 +“ hätten zahlreiche Garten- und Wieseneigentümer darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Öffnungszeiten nicht ausreichten. Reutter stellte die Möglichkeit in den Raum, dass im nächsten Winter die Gemeinde auf eigene Kosten an einem Nachmittag den Grüngutplatz für vier Stunden betreibt.

Wer einen großen Garten oder viele Bäume habe, so ein Gemeinderat, müsse mit Hänger mehrfach fahren und samstags gebe es einen großen Andrang. Die Grüngutplätze seien nicht nur eingerichtet worden, um ein EU-Gesetz zu erfüllen, sondern für die Landkreisbewohner. Er vermisse hier die Kundenorientierung des AWB. Mit gesundem Menschenverstand müsse man die Plätze flexibel betreiben, so der Sprecher: Bei Schneetreiben reichten die bisherigen Öffnungszeiten aus und könnten vielleicht sogar gekürzt werden, bei gutem Wetter eben nicht. Der Leiter des AWB könne gern einmal samstags vor Ort nach Hattenhofen kommen, um sich selbst ein Bild zu machen, so eine Gemeinderätin. Nach seinen Erfahrungen, so ein anderer Gemeinderat, zeige sich der AWB hier völlig beratungsresistent. Man liege schließlich in einem von der EU geförderten und geschützten Streuobstgebiet. Für Förderung und Erhalt der Streuobstwiesen sei es auch wichtig, das man den Schnitt entsorgen könne. Hattenhofen müsse sich hier mit anderen Streuobstgemeinden zusammentun.

AWB will Komposterde nicht vermarkten

Von Mitte Februar bis Ende März falle am meisten Material an, so der Sprecher, da habe man Stoßzeiten. Im Sommer, wo die Plätze großzügigere Öffnungszeiten bieten, falle dagegen weniger Material an. Immerhin, so BM Reutter ergänzend, habe Hattenhofen dreißig Jahre Erfahrung mit dem Betrieb eines gut geführten eigenen Kompostplatzes. Würde der Landkreis die kompostierte Erde verkaufen, so ein weiterer Sprecher, wäre sogar bei täglichem Betrieb ein Gewinn möglich. Dies habe er mehrfach angeregt, so ein Gemeinderat, aber der AWB wolle diesen Verkauf nicht anbieten – und auch der Gemeinde die Möglichkeit  hierzu nicht einräumen, das selbst zu tun. Bürgermeister Reutter will nun die Argumente des Gremiums, vor allem hinsichtlich erhöhten Anfalls bei Streuobstwiesen, erneut gegenüber dem AWB vorbringen.

PM

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