Göppingen: Plakatieren auf privater Fläche

Das Referat Bußgeld- und Ortspolizeibehörde informiert über die neue Regelung nach der städtischen Polizeiverordnung.

Außerhalb von zugelassenen Plakatträgern ist das Plakatieren auf privater Fläche im Angrenzungsbereich zu öffentlichen Verkehrsflächen seit Inkrafttreten der Änderung der Polizeiverordnung am 14. Dezember 2017 ohne Erlaubnis der Bußgeld- und Ortspolizeibehörde nicht gestattet. Die neue Regelung ist eine Folge der starken Zunahme des Plakatierens im Angrenzungsbereich zu öffentliche Verkehrsflächen, teilweise ohne Kenntnis der jeweiligen Grundstückseigentümer. Verstöße gegen die neue Regelung können mit Bußgeld geahndet werden. Die Bußgeld- und Ortspolizeibehörde wacht über die Vorschrift und informiert gerne bei weiterreichenden Fragen unter Telefon 07161 650-312 oder via E-Mail an bussgeld@goeppingen.de.

PM

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