MdL Peter Hofelich fordert sichere Perspektive für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung

Der Göppinger Landtagsabgeordnete Peter Hofelich (SPD) beklagt eine unsichere Grundlage für Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen. „Grün-Schwarz darf nicht gegen die Interessen der heimischen Wirtschaft handeln“, warnt Hofelich. „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung für diese Unternehmen keine Lösung parat hat und Migranten trotz fester Arbeitsverträge die Abschiebung droht. Innenminister Strobl schadet mit seinem kurzsichtigen Kurs der Integration und unseren wirtschaftlichen Interessen im Kreis Göppingen.“

Während viele Unternehmen in der Region auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise die ungute Lage durch Praktikumsstellen und Ausbildungsplätze für Flüchtlinge unterstützt haben, lasse Grün-Schwarz die Interessen und Appelle der heimischen Firmen jetzt außen vor. „Die Betriebe haben oft viel Geld und Engagement in die Ausbildung von Flüchtlingen investiert. Wenn diese nun plötzlich abgeschoben werden, ist das weder im Sinne einer gelungenen Integration noch unserer eigenen wirtschaftlichen Interessen. Der Innenminister darf nicht weiter entgegen der Bedürfnisse unserer heimischen Wirtschaft auf Abschiebungen pochen und die Firmen im Stich lassen. Es ist bemerkenswert, dass die Grünen diesen Kurs tolerieren und dabei offenbar einstige Prinzipien über Bord werfen“, betont Hofelich. Ein von der SPD seit langem gefordertes Einwanderungsgesetz, um Fachkräfte für die Wirtschaft zu gewinnen, habe nicht zuletzt die CDU jahrelang blockiert.

Der Abgeordnete teilt damit die Position des baden-württembergischen Handwerkstages, welcher darauf pocht, dass junge Flüchtlinge in Ausbildung nicht abgeschoben werden dürfen. Zwar erhalten diese Geflüchteten seit kurzem eine Duldung, wenn sie einer Ausbildung nachgehen. Jedoch sollte auf Dauer für alle Geflüchteten mit fester Arbeitsstelle in Handwerk und Industrie eine sichere Perspektive geschaffen werden, so Hofelich. Ziel müsse im Rahmen der von der SPD mit durchgesetzten „3-plus-2-Regelung“ sein, dass Migranten nach drei Jahren Ausbildung für weitere zwei Jahre Beschäftigung im Land bleiben dürfen. Neu hinzu kommen sollte für geeignete Bewerber die Möglichkeit des „Spurwechsels“ vom Asyl- zum Aufenthaltsrecht. „Wer einer geregelten Arbeit nachgeht und für sich und seine Angehörigen sorgen kann, der sollte einen Aufenthaltstitel erhalten. Darauf sind wir auch wegen des anhaltenden Fachkräftemangels angewiesen.“

PM

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