AfA mit Tarifeinheitsgesetz einverstanden

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD im Kreis Göppingen hat begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht das Tarifeinheits-gesetz für mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt hat. Der AfA-Kreisvor-sitzende Klaus-Peter Grüner, Süßen, sieht sich durch veröffentlichte Meinungs-umfragen in seiner Auffassung bestätigt, dass das neue Gesetz eine vernünftige Problemlösung darstellt.

Das Tarifeinheitsgesetz sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb künftig allein der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerk-schaft gilt. Die Minderheitsgewerkschaft kann sich diesen Vereinbarungen an-schließen, indem sie diese nachträglich unterzeichnet.

Die AfA erklärt in einer Pressemitteilung, dass die große Mehrheit der Bevöl-kerung laut veröffentlichten Umfragen mit der vom Bundesverfassungsgericht für in Ordnung befundenen Regelung einverstanden ist. Jedoch, so die AfA, müssten nun die vom Gericht gemachten Auflagen konstruktiv und zielstrebig von der Bundesregierung und Parlament abgearbeitet werden, sodass das Gesetz letztlich keine Fragen mehr offen lässt. Die AfA hält einen notariell beglaubigten Nachweis der Mitgliederzahl einer Gewerkschaft im jeweiligen Betrieb für machbar und rechtlich unangreifbar.

Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts. „Unser Ziel ist es, die Gewerkschaften und die Tarifbindung zu stärken. Das Tarifeinheitsgesetz hat für alle Seiten den Vorteil, dass Konflikte nun zügig und nach klaren Regeln beigelegt werden können“, erklärte sie.

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/52534/

Schreibe einen Kommentar