„Die Landesregierung versteht unter Inklusion das Recht auf allgemeine Schulbildung.“

Der Schulstammtisch von Peter Hofelich MdL diskutiert die Herausforderungen und Aufgaben, die Inklusion im Kreis Göppingen für die Beteiligten birgt.

Peter Hofelich„Im Kreis Göppingen gibt es für das kommende Schuljahr 133 Neuanmeldungen und 205 Verlängerungsanträge für inklusive Förderung. Insgesamt können wir einen stetigen Zuwachs an Neuanmeldungen verzeichnen“, erklärt der neue Leiter des Schulamts Göppingen, Jörg Hofrichter. Das von der Grün-Roten Landesregierung beschlossene Schulgesetz bietet den gesetzlichen Rahmen für inklusive Förderung. Peter Hofelich MdL: „Wir können dadurch die Weichen für individuell angepassten Förderunterricht stellen. Wichtig ist dabei die Möglichkeit zwischen inklusivem Förderunterricht an allgemeinbildenden Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wählen zu können.“

Das kürzlich von der Landesregierung verabschiedete Schulgesetz sieht vor, dass Inklusion in Baden-Württemberg Aufgabe aller Schulen wird. Das Wahlrecht der betroffenen Eltern wird gestärkt, da diese selbst entscheiden, welche Schulform die richtige Förderung für ihr Kind bietet. Um dies gewährleisten zu können, schafft Grün-Rot bei den Schulen sowie der Schulverwaltung neue Stellen. Das Gesetz gibt außerdem einen Rahmen bei der Frage nach einem geeigneten Personalschlüssel aus den sonderpädagogischen Bereichen, je nach Bedarf der Schule, vor. Dadurch können an allgemeinen Schulen die eingesetzten Sonderpädagogen wählen, ob sie dieser Einrichtung oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum angehören möchten. Dies war auch den Vertretern der GEW beim Schulstammtisch ein Anliegen.

Unter Leitung von Albrecht Daur diskutierten Jörg Hofrichter, Heidrun Storz und Bianca Schoell vom Schulamt Göppingen, sowie Vertreter von Bildungseinrichtungen im Kreis mit dem Abgeordneten Peter Hofelich die Möglichkeiten und Aufgaben inklusiver Förderung. Stadträtin Heidrun Schellong wunderte sich im Zuge der Debatte, warum emotionale und soziale Auffälligkeiten von Kindern nicht bei Inklusion miteinbezogen würden, sondern primär geistige und körperliche Beeinträchtigungen. Schulamtsleiter Hofrichter erläutert diesbezüglich: „Diese Förderbedarfe werden einbezogen, wir halten hier bereits inklusive Settings vor. Zudem können Lehrer bei emotionalen-sozialen Störungen auch Sonderpädagogische Dienste anfragen, die Eltern und Lehrer beraten und schließlich feststellen, ob ein Kind Unterstützung braucht.“

PM

 

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