Ab Montag: Einsicht ins Grundbuch möglich

Zum 1. Juli wird die Stadt Göppingen eine Grundbucheinsichtsstelle einrichten. Diese ist künftig im Rathaus in der Hauptstraße 1 zu finden. Damit verbunden ist die Tätigkeit des Ratschreibers; diese Aufgabe wechselt damit von Holzheim in die Stadtmitte.

Die Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Göppingen ist im Zimmer 14 (Erdgeschoss) des Göppinger Rathauses in der Hauptstraße 1 eingerichtet und telefonisch unter 07161 650-843 oder per E-Mail an grundbucheinsicht@goeppingen.de erreichbar. Persönlich erreichbar ist Klaudia Kulinsky im Regelfall zu den üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung, montags von 8 bis 13 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13:30 bis 18 Uhr; eine Terminvereinbarung wird empfohlen. Möglich sind die Einsichtnahme in das Grundbuch sowie die Erteilung von Auskünften aus dem Grundbuch. Auch können unbeglaubigte und beglaubigte Grundbuchabschriften erteilt werden. Eine rechtliche Beratung erfolgt nicht! Aus Datenschutzgründen können nur Personen mit einem berechtigten Interesse die Leistungen in Anspruch nehmen.

Die anfallenden Gebühren hat das Land festgesetzt. Sie betragen für eine unbeglaubigte Abschrift zehn Euro und für eine beglaubigte Abschrift 20 Euro, von denen fünf beziehungsweise 15 Euro von der Stadt an das Land weitergeleitet werden müssen.

Hintergrund

Das Land Baden-Württemberg hat das Grundbuchwesen neu geordnet und in größeren Regionen zentralisiert. Seit November 2016 sind nicht mehr die Notariate am Amtsgericht Göppingen, sondern das zentrale Grundbuchamt Ulm als Ansprechpartner für die Bürger/-innen zuständig. Kommunen dürfen Grundbucheinsichtsstellen einrichten; von dieser Möglichkeit hat der Gemeinderat am 9. Februar 2017 Gebrauch gemacht und eine einjährige Probephase beschlossen. Zum 1. Juli hat das baden-württembergische Justizministerium dieser Einrichtung zugestimmt.

Ratschreiber

Das Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit bestimmt in § 35 a, Abs. 2: „Die Aufgaben der Grundbucheinsichtsstelle erledigt ein Ratschreiber“. Der Ratschreiber ist unter anderem zur öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften berechtigt. Bislang war die Bezirksamtsleiterin in Holzheim mit dieser Aufgabe betraut; mit der Einrichtung der Grundbucheinsichtstelle ist die Tätigkeit auf Klaudia Kulinsky übergegangen. Unterschriftsbeglaubigungen erfolgen deshalb künftig bei ihr in der Grundbucheinsichtsstelle der Stadt.

PM

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