Regierungspräsidium genehmigt Landkreishaushalt und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs

Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt mit Schreiben vom 20. Januar uneingeschränkt und vollumfassend die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft 2017 des Landkreises Göppingen. Beide Pläne wurden am 9. Dezember 2016 vom Kreistag verabschiedet. Auch die notwendigen Kreditaufnahmen sowie die Verpflichtungsermächtigungen sind genehmigt. “Wir freuen uns über diese positive Meldung aus Stuttgart und fühlen uns in unserem eingeschlagenen Weg bestätigt. Die Bewirtschaftung des Haushalts kann damit so frühzeitig wie noch nie beginnen”, so Kreiskämmerer Günter Stolz.

Der Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums Stuttgart beinhaltet auch Anmerkungen zur Finanzlage, namentlich zur Kreisumlagesenkung, zur ALB FILS KLINIKEN GmbH, zur Verschuldung des Landkreises sowie zum “Finanzkonzept 2020+”. “Die Anmerkungen des Regierungspräsidiums sind uns Bestätigung und Verpflichtung zugleich”, so Landrat Edgar Wolff. “ Es sei erfreulich, dass das Regierungspräsidium dem Landkreis eine verantwortungsbewusste Finanzpolitik bescheinige. Aber auch der Hinweis auf die immensen Herausforderungen, vor denen der Landkreis stände und auf die erforderliche noch striktere Haushaltsdisziplin müsse der Landkreis sehr ernst nehmen.

Der Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums Stuttgart wird öffentlich bekannt gegeben. Der Kreishaushalt 2017 nebst Anlagen wird öffentlich ausgelegt und Thema in der Kreistagssitzung am 3. Februar sein.

PM

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