Einführung des Sozialtickets zum 01.01.2017

Das Sozialticket kostet monatlich 29,- € und wird für drei Monate gelten. Es gilt für alle Busse im Landkreis Göppingen und auch für die Regionalzüge bis Ebersbach. Das Sozialticket muss alle drei Monate an der Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 24 (am ZOB) in Göppingen beantragt (ein Antrag pro Person auch bei Familien!) und abgeholt werden.

Beim ersten Antrag wird ein Passfoto benötigt. In Geislingen am Bahnhof ist zwar die Antragstellung möglich, eine Zahlung und Abholung des Tickets kann aber nur in Göppingen erfolgen.

Die Zahlung für den ersten Monat muss in bar erfolgen. Danach werden die Kosten per Einzugsermächtigung vom Bankkonto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt frühestens ab dem 3. Arbeitstag im Monat (Kontodeckung!). Die Anträge auf das Sozialticket können bereits einen Monat vorher (d. h. ab 01.12.2016) gestellt werden.

Ein Nachweis über die Berechtigung zum Erwerb des Sozialtickets muss einmalig durch Bestätigung auf dem Antrag oder durch Vorlage des Leistungsbescheids (nicht älter als 6 Monate!) erfolgen. Schüler, die Anspruch auf eine Schülermonatskarte haben, (Prüfung erfolgt in den Schulen!) können kein Sozialticket erhalten.

Für die Ausstellung des weiteren Sozialtickets ab dem 4. Monat muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dann muss die Berechtigung erneut nachgewiesen wer-den.

Wenn jemand außerhalb des Landreises mit der Bahn unterwegs ist, muss ab Ebers-bach ein Zusatzticket der DB erworben werden. Für Asylbewerber, die zur Asylantrag-stellung oder Anhörung fahren und eine Sozialticket haben, ist demnach nur eine Fahrkarte ab Ebersbach zu bestellen.

PM

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