Aus der Beratung des Gemeinderats Geislingen

Aus der Beratung des Gemeinderats  vom 26. Oktober 2016 folgend die Beschlussübersicht 

Der Gemeinderat diskutierte in Seiner Oktober-Sitzung über die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan. Vorgesehen ist die Einstufung der Bahnlinie im Bereich Geislingen als „besonders überwachtes Gleis“ sowie die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Straßenabschnitten mit mindestens 8200 Kfz pro Tag in den Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Dies betrifft unter anderem die B 10, die Überkinger Straße, die Wiesensteiger Straße, die Eybacher Straße und die Längentalstraße. Damit ein schlüssiges Verkehrskonzept entsteht soll nach dem Vorschlag der Verwaltung zusätzlich in einigen Straßenabschnitten, beispielsweise in der Rheinlandstraße, der Bahnhofstraße und in der Äußeren Hauptstraße ebenfalls nachts Tempo 30 und tags Tempo 50 gelten. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu reduzieren. Der Lärmaktionsplan soll alle fünf Jahre überarbeitet werden. Bevor der Lärmaktionsplan jedoch endgültig beschlossen wird, wird die Stadtverwaltung aber noch zu einer Informationsveranstaltung einladen, in deren Rahmen sich die Bürgerinnen und Bürger von den geplanten Maßnahmen ein Bild machen können.
– Gemäß einstimmigem Gemeinderatsbeschluss wird nun der Bebauungsplan Nr. 60/3 „zwischen Roggentalstraße und Landesstraße L 1221“ im Stadtbezirk Eybach öffentlich ausgelegt. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, der als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen wir, sind Gewerbebetriebe (ohne Einzelhandelsbetriebe aller Art und Branchen – ausgenommen der Kraftfahrzeughandel) und öffentliche Betriebe sowie die Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Sportanlagen zulässig.  Ausnahmsweise zugelassen werden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Betriebe, die während der Nacht von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr tätig sind, sind nicht zulässig.

– Der Bebauungsplan Nr. 25/3 „Seniorenzentrum am Tälesbahnhof“ wurde einstimmig als Satzung beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ging seitens eines Nachbars die Anregung ein, den Teil des Baufensters, in dem nur eine zweigeschossige Bebauung zulässig ist, nach Osten um 1,5 Meter zu verbreitern. Diese Anregung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
– Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Gemeinderat den Bebauungsplan zur Beschränkung von Vergnügungsstätten im Geschäftszentrum Altenstadt im Abschnitt der B 10 zwischen Martinskirche und Eberhardstraße 60, der Überkinger Straße zwischen St. Maria und Sternplatz, der Springstraße und Teilen der Eybacherstraße, Schlachthausstraße und Tälesbahnstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
– Der Bürgerempfang 2017 findet am Donnerstag, 19 Januar 2017 in der Jahnhalle statt. Der Gemeinderat entschied sich ohne Gegenstimme und Enthaltung für das Motto: „ Ehrenamtliche schieben was an“.
Nähere Informationen finden Sie im Bürgerinfoportal https://portal.geislingen.de/buergerinfo//infobi.asp

PM

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