Albershausen: Bebauungsplan „Weinhalde“ – Entwurfsbeschluss – Beschluss über die öffentliche Auslegung

Mit vier Gegenstimmen wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Weinhalde“ zu billigen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 22.07.2011 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Weinhalde“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung in dem Bereich langfristig gesteuert und gesichert werden.

Bereits am 24.07.2015 hatte der Gemeinderat diesen Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens soll das Bebauungsplanverfahren teilweise wiederholt werden, um mögliche Form- oder Verfahrensfehler zu heilen. Insbesondere wird empfohlen, zur eindeutigen Abgrenzung der baulichen Nutzung im Planteil eine so genannte „Knödellinie“ auszuweisen. Weiterhin wurde bemängelt, dass die Öffentlichkeit während der Auslegung des Bebauungsplans durch die Bereithaltung in den Büroräumen des Rathauses nicht vollständig gewährleistet sei, weil die Unterlagen so nicht „öffentlich zugänglich“ seien.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Verfahren erneut aufzurollen, was allerdings zur Folge hat, dass die Auslegung erneut durchgeführt werden muss und folglich die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhält, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Dies bedeutet zwar für die Verwaltung einen erhöhten Arbeitsaufwand, aber im Sinne eines fehlerfreien Verfahrens ist diese Vorgehensweise zu befürworten.

Die Planungsgrundsätze, die der Gemeinderat bereits beschlossen hatte, werden durch diese Wiederholung des Verfahrens in keiner Weise berührt.

 

Auf die entsprechende Veröffentlichung unter „Amtliche Bekanntmachungen“ darf hingewiesen werden.

PM

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