Albershausen: Bebauungsplan „Uhinger Straße Ost“

Auch bei diesem Bebauungsplanverfahren war die Beteilung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen und der Gemeinderat hatte die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen sowie darüber Beschluss zu fassen.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass pro Wohneinheit zwei Stellplätze gefordert werden. Die Herstellung weiterer Zufahren zur B297 sei möglich, was beim Gremium aus Verkehrssicherheitsgründen auf Kritik stieß. Nach kurzer Aussprache hinsichtlich der Zufahrtsmöglichkeiten zur B297 fasste das Gremium den Satzungsbeschluss.

Auf die entsprechende Veröffentlichung unter „Amtliche Bekanntmachungen“ darf hingewiesen werden.

PM

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