Der Bundesverkehrswegeplan, in dem die zukünftig geplanten Verkehrsprojekte in Deutschland priorisiert werden, soll voraussichtlich am 03. August durch das Bundeskabinett beschlossen werden. Mittlerweile existiert ein überarbeiteter Entwurf.
Diesem ist zu entnehmen, dass die beiden Abschnitte für den Ausbau der B 10 von einerseits Gingen-Ost bis Geislingen-Mitte und andererseits von Geislingen-Mitte bis Geislingen-Ost noch immer getrennt betrachtet werden. Zwar wurde in dem Entwurf der Abschnitt von Geislingen-Mitte bis Geislingen-Ost vom „Weiteren Bedarf“ in „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ aufgewertet. Für die Realisierung hat die Änderung jedoch nahezu keine Auswirkung, da die Finanzmittel bis zum Jahr 2030 allenfalls für die Projekte im „Vordringlichen Bedarf“ reichen werden, zu denen weiterhin der Abschnitt Gingen-Ost bis Geislingen-Mitte zählt.
„Auch mit der vorgesehenen Änderung bleibt es de facto bei einem Teilausbau, mit dem nur mehr Verkehr nach Geislingen hineingebracht wird“ kritisiert der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel (Grüne, Wahlkreis Nürtingen) den neuerlichen Entwurf aus dem Bundesverkehrsministerium. „Die Bewertung von Teilabschnitten widerspricht dem Netzgedanken, der dem Bundesverkehrswegeplan zugrunde gelegt werden sollte. Das Projekt sollte daher als Ganzes betrachtet werden“, fordert Gastel, der Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages und als Betreuungsabgeordneter auch für den Landkreis Göppingen zuständig ist.
Eckhart Klein, der Vorsitzende der Grünen im Helfensteiner Land, plädiert weiter dafür, den Abschnitt von Gingen/Ost bis Geislingen/Ost als gemeinsames Projekt im vordringlichen Bedarf zu bewerten, zu planen und zu bauen. Nur so hätte der Schildwachttunnel überhaupt Chancen auf eine Realisierung in den nächsten 20 Jahren.
PM