Die Straßen im Neubaugebiet „Am Berg“ in Faurndau wurden im Bebauungsplan als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Nachdem die Bebauung inzwischen weit fortgeschritten ist, konnten öffentliche Stellplätze markiert und der Verkehrsberuhigte Bereich ausgewiesen werden.
„Verkehrsberuhigter Bereich“ – die Regeln:
- Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit (laut Rechtsprechung unter 10 km/h) fahren.
- Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
- Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich gilt: Vorfahrt achten! Rechts-vor-Links gilt bei der Ausfahrt aus dem Bereich nicht!
Nicht vergessen werden darf auch, dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen und Kinderspiele überall erlaubt sind. Daher gilt es, hier immer besonders aufmerksam zu sein. Die Stadtverwaltung bittet um Berücksichtigung.
Foto: Die Beschilderung ist derzeit noch mit mobilen Verkehrszeichen aufgestellt – aber vollumfänglich gültig. Die endgültige Beschilderung wird in den nächsten Wochen eingerichtet. Foto: Kroner