„Das Ergebnis ist schon ziemlich ernüchternd“, erklärt der Geislinger Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner mit Blick auf die Ergebnisse der letzten Testkaufaktionen Ende Mai und Anfang Juni, die sowohl in Geislingen als auch in Eislingen stattgefunden haben.
„Mittlerweile müsste es eigentlich allen Einzelhändlern und Gastwirten bekannt sein, dass wir regelmäßig verdeckt kontrollieren ob Schnaps, Zigaretten oder jugendgefährdende DVD’s und Computerspiele an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Das dann trotzdem noch bei 9 von 22 Läden in Geislingen Verstöße gegen den Jugendschutz von uns festgestellt wurden ist schon ein bisschen deprimierend.“ sagt Theiner.
Eigentlich müssten die Geschäfte und Gastwirtschaften die gesetzlichen Vorgaben was den Jugendschutz anbelangt allesamt kennen. Vor allem nachdem das Jugendschutzgesetz erst kürzlich vom Bundestag geändert wurde und auch in der Presse über die Neuerungen speziell bezogen auf E-Zigaretten und E-Shishas landesweit umfangreich berichtet wurde.
Nachdem die Kontrollen der Ordnungsämter in Gaststätten und Läden immer auch in Absprache mit Jugendsachbearbeitern der Polizei stattfinden, erhalten die jugendlichen Testeinkäufer im Vorfeld eine spezielle und genaue Einweisung, damit die Aktionen auch für den Einzelhandel und die Gastronomie stets fair und vor allem unter den gleichen Voraussetzungen ablaufen. „Sollten die Testkäufer an der Kasse oder an der Theke einmal ertappt werden, dann müssen sie auf Nachfrage natürlich ihren Ausweis vorzeigen und ihr wahres Alter offenbaren.“ meint dazu der Geislinger Polizeichef Jens Rügner.
Zudem dürfen die von den Ordnungsämtern und der Polizei eingesetzten Jugendlichen auch nicht aktiv versuchen die Verkäufer zu überreden, ihnen verbotene Videospiele oder Hochprozentiges zu verkaufen. „Wir sind da immer sehr fair gegenüber unseren Händlern am Ort, vermutlich würde im wahren Leben ein gewitzter Teenager nicht so ehrlich sein wie unsere Testkäufer.“ sagt dazu der Eislinger Ordnungsamtsleiter Winfried Reifenschweiler. „Nachdem wir auch bei uns in Eislingen insgesamt 11 Verstöße bei 22 Kontrollen feststellen mussten, sind auch wir nicht besonders zufrieden mit dem Ergebnis unserer Kontrollaktion.“ beklagt Reifenschweiler.
Grundsätzlich wird den Jugendlichen bei den Kontrollen freie Hand gelassen, welche Getränke oder Gegenstände sie sich aussuchen. Einzige Bedingung: Die minderjährigen Testeinkäufer dürfen die Getränke, Zigaretten oder Videospiele legal derzeit noch nicht erwerben. Missachten die Geschäftsleute den Jugendschutz, dann stellen die Mitarbeiter von Polizei und Ordnungsamt – welche die Jugendlichen im Hintergrund bei den Einkaufsaktionen stets begleiten – sie sofort zur Rede und es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Bußgelder, die in solchen Fällen von den Ämtern verhängt werden, sind im Übrigen empfindlich und können bis zu mehreren hundert Euro betragen. In Geislingen wurde in fünf Fällen ein Bußgeld in Höhe von je 200 € verhängt und in vier Fällen ein Bußgeld von jeweils 300 €. Die hohen Bußgeldbeträge und auch die letzte Änderung des Jugendschutzgesetzes zeigen, dass es auch dem Gesetzgeber sehr wichtig ist, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren von Alkohol, Tabak und Gewaltspielen oder –filmen zu schützen.
Es sei wichtig, den Einzelhändlern klar zu machen, dass die Umsetzung des Jugendschutzes deren ureigenste Aufgabe ist und letztlich auch in ihrem Interesse sein muss. Denn schließlich, da sind sich Reifenschweiler, Rügner und Theiner in der abschließenden Bewertung der Maßnahmen einig, will sicherlich auch keiner der Händler oder Gastwirte, dass deren Kinder so einfach an Alkohol oder andere verbotene Gegenstände gelangen.
PM