A8 – Umbau und Erweiterung der Park- und WC-Anlage „Urweltfunde“

Planfeststellungsverfahren wird eingeleitet – Auslegung der Planunterlagen vom 20.06.2016 bis 19.07.2016

Das Regierungspräsidium leitet dieser Tage das Planfeststellungsverfahren für den Umbau und die Erweiterung der im Landkreis Göppingen gelegenen Park- und WC-Anlage „Urweltfunde“ an der BAB A 8 in Fahrtrichtung Karlsruhe zwischen den Anschlussstellen Aichelberg und Kirchheim unter Teck-Ost ein. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung des Vorhabens.

Gegenstand der Planung sind der Umbau und die Erweiterung der Park- und WC-Anlage „Urweltfunde“ an der A 8. Die Anlage wird nach Nordosten hin erweitert und neu geordnet.

Das Vorhaben umfasst die Verschiebung der Ausfädelungsspur in Richtung Osten, den Abbruch des bestehenden WC-Gebäudes und dessen Neuerrichtung in versetzter Lage sowie eine neue Beleuchtungsanlage. Darüber hinaus werden die PKW-Stellplätze verlegt, um Platz für weitere LKW-Stellplätze zu schaffen und es erfolgt eine räumliche Trennung von PKW- und LKW- Stellplätzen. Die Anzahl der PKW-Stellplätze wird von 33 auf 15 + 2 Behindertenstellplätze reduziert; die Zahl der LKW-Stellplätze erhöht sich um 28 auf insgesamt 49. Hierdurch soll der Überlastung der Anlage in den Nachtstunden, vor allem bezüglich fehlender LKW-Stellplätze, entgegengewirkt werden. Dies trägt zur Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bei und verbessert somit die Verkehrssicherheit. Als aktive Lärmschutzmaßnahme ist die Errichtung einer Lärmschutzwand vorgesehen.

Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Eingriffe des Vorhabens in die Natur und Landschaft sind u.a. die Rekultivierung von nicht mehr benötigten Fahrbahnabschnitten und Parkierungsflächen, die Umwandlung von Acker in extensives Grünland sowie die Ansaat von Rasen und die Pflanzung von Bäumen und Hecken vorgesehen.

Für die Dauer der Baumaßnahmen wird der Rastplatz für den Verkehr gesperrt. Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 3,845 Mio. €. Kostenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 20. Juni bis 19. Juli 2016 bei den Gemeinden Aichelberg, Gruibingen, Weilheim an der Teck und Zell unter Aichelberg eingesehen werden. Bis zum 2. August 2016 haben die von dem Straßenprojekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.

Die Planunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden.

PM

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