Geislingen: Aus der Beratung des Gemeinderats vom 1. Juni 2016

Beschlussübersicht

– Bei der Generalsanierung des Michelberg-Gymnasiums wurden verschiedene Auftragserhöhungen im Gesamtbetrag von 700.000 Euro notwendig. Der Gemeinderat stimmte den Auftragserhöhungen mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen zu. Die Kostendeckung erfolgt durch die Anbringung eines Sperrvermerks bei der Haushaltsstelle „Alter Zoll“. Diese 700.000 Euro müssen in 2017 nachfinanziert werden außer es ergibt sich eine Verbesserung des Rechnungsergebnisses 2016. Die zu erwartenden Gesamtkosten für die Generalsanierung des Michelberg-Gymnasiums liegen nun bei 19,1 Millionen Euro.

– Im Rahmen des Stadtmarketingkonzepts soll in Kooperation mit den Geislinger Schulen das „Geislinger Fahnenmeer in der Fußgängerzone“ bis zum Stadtfest realisiert werden. Die Stadtverwaltung rechnet hierfür mit Kosten in Höhe von rund 7.000 Euro. Ebenso soll die Aktion „Geislingen blüht auf“ im Herbst umgesetzt werden. Die Kosten hierfür: 3.000 Euro. Außerdem wird die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Büro Gruppe Drei die Prioritätenlisten zum Stadtmarketing weiter konkretisieren. Dir Verwaltung stellte Ideen wie z.B. das Anbringen von Info-Tafeln und Informationspavillon bei den Fabrikverkäufen, ein White Dinner und Liegestühle in der Fußgängerzone und vieles mehr vor. Sobald weitere Maßnahmen mit Zahlen hinterlegbar sind wird der Gemeinderat darüber in Kenntnis gesetzt. Maßnahmen, die ohne finanzielle Aufwand machbar sind, werden peu` a peu` umgesetzt. Ohne Gegenstimme und Enthaltung zeigt sich das Gremium mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Das „Fahnenmeer Wolfach“ dient als Vorbild

– Sowohl das Büro als auch die Gruppenräume der Mobilen Jugendarbeit werden künftig in den Räumlichkeiten des Gebäudes „Bebelstraße 102“ untergebracht. Die Stadt wird gemäß einstimmigem Gemeinderatsbeschluss diese Räume nach Umbau und Renovierung von der GSW anmieten. Voraussichtlich im September könne die Räume bezogen werden. Vorübergehend ist die Mobile Jugendarbeit im Maikäferhäusle untergebracht. Für die Erstausstattung der neuen Räume mit Bürotisch, Besprechungstisch und Stühlen werden 5.000 Euro bereitgestellt. Die Höhe der Miete wird nach ersten Schätzungen der Verwaltung bei ca. 460 Euro kalt zuzüglich rund 200 Euro Nebenkosten liegen.

– Um die Sauberkeit in der Stadt zu verbessern schlug die Stadtverwaltung dem Gemeinderat verschiedene Maßnahmen vor, die auch so einstimmig vom Gremium abgesegnet wurden. Unter anderem wird die Kampagne „Geislingen räumt auf“ künftig jährlich im Frühjahr durchgeführt. In der wärmeren Jahreszeit (Mai bis September) sollen künftig die Fußgängerzone und der Sternplatz auch an Samstagen gereinigt werden. Ebenfalls für die Fußgängerzone und den Sternplatz sowie auch für die Historische Altstadt werden insgesamt 90 Abfallbehälter angeschafft. Die Verwaltung wird sich mit den Einzelhändlern und Gastronomen der in Fußgängerzone in Verbindung setzen um für den Einsatz von Mitgängerkehrmaschinen, die von der Stadt zur Verfügung gestellt würden, zu werben. Künftig müssen Personen, die achtlos ihren Müll wergwerfen, mit bis zu 20 Euro Verwarnungsgeld rechnen. Auch Hundehaltern, die den Kot ihres Tieres nicht entfernen, droht künftig ein Verwarnungsgeld. Dies ist im Bußgeldkatalog Umweltschutz des Landes Baden-Württemberg so geregelt. In Zukunft wird die Verwaltung zudem verstärkt mit dem Polizeirevier Geislingen in Kontakt treten um abzuklären, inwieweit auch die Polizei effektiv gegen Müllsünder vorgehen kann. Wichtig ist aber vor Allem die Prävention an Schulen und Kindergärten sowie die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für den nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Sauberkeit in einer Stadt und der Sicherheit sowie subjektiv zwischen dem Bedürfnis nach Sauberkeit und dem Sicherheitsempfinden.

Die Gesamtkosten für die Stadtreinigung betrugen 2015 rund 375.000 Euro, die Kosten für den Einsatz der angemieteten Kehrmaschinen in Höhe von ca. 57.000 Euro noch nicht eingerechnet.

– Einstimmig beschloss das Gremium die 4. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Inanspruchnahme von Leistungen und Geräten der Freiwilligen Feuerwehr Geislingen an der Steige (Feuerwehrkostenersatzsatzung). Die Satzung musste an das neue Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, das am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten ist, angepasst werden. Insbesondere wurde die Höhe der Kostenersätze an das neue Gesetz angepasst.

PM

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