Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand des Gewerbegebietes in Albershausen und umfasst ca. 7.710 m² Fläche. Es liegt nördlich der „Porschestraße“ und östlich der Zeppelinstraße. Im Westen schließt das bestehende Gewerbegebiet an.
Anlass dieser Bebauungsplanänderung war die Planung der Gemeinde, die bestehende Baugrenze auf dem Flurstück Nr. 994/26 nach Norden zu erweitern, um somit eine optimale Ausnutzung des Grundstücks zu erreichen. Hierfür wird die bestehende Baugrenze um ca. 25 m nach Norden erweitert. Weiterhin wird das Maß der baulichen Nutzung sowie einzelnen örtliche Bauvorschriften angepasst, um die Vermarktung des Grundstücks zu verbessern und den Bauherren einen größeren Gestaltungsspielraum zu schaffen.
Durch die Bebauungsplanänderung entfällt das bestehende, flächenhafte Pflanzgebot, welches entlang der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches wieder aufgenommen wird. Hierdurch soll das Gewerbegebiet am Randbereich begrünt und ein harmonischer Übergang zur freien Natur geschaffen werden.
Die Festsetzung zu Einfriedungen wird geändert, um den Bauherren einen größeren Gestaltungsspielraum einzuräumen. Lediglich die Höhe der Einfriedungen und der Abstand zur öffentlichen Verkehrsflächen werden festgesetzt. Dadurch können die Gewerbegrundstücke ausreichend gesichert und umgrenzt werden, ohne, dass das Ortsbild negativ beeinträchtigt wird.
Durch die Änderung des Bebauungsplans wird gewährleistet, dass eine verträgliche gewerbliche Nutzung entstehen kann, die sich in die umgebende Bebauung und in das Landschaftsbild einfügt.
Der Gemeinderat fasste über die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen Beschluss und fasste außerdem den Satzungsbeschluss.
PM