Göppingen: Mitgestalten, mitmachen, mitsprechen

Die Stadtverwaltung Göppingen möchte die Bürgerinnen und Bürger aktiv an öffentlichen Vorhaben in unterschiedlicher Form beteiligen. Ziel soll es sein, die Bedürfnisse und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu kennen und bei der Entscheidungsfindung von Projekten und Vorhaben entsprechen zu berücksichtigen.

Um verbindliche Regelungen für Bürgerbeteiligungsverfahren zu schaffen, hat die Stadtverwaltung Leitlinien entworfen. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bis Sonntag, 20. März, den Entwurf der Leitlinien per E-Mail zu kommentieren und eigene Vorschläge einzubringen. Zuständige Ansprechpartnerin ist Johanna Vetter, E-Mail JVetter@goeppingen.de.

 

Entwurf der Leitlinien der Bürgerbeteiligung

Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an öffentlichen Vorhaben in unterschiedlichen Formen gehört seit längerem zur selbstverständlichen kommunalen Praxis der Stadt Göppingen. Durch die verstärkte Einbindung der Bürgerinnen und Bürger soll eine erhöhte Akzeptanz und ein erhöhtes Interesse an den Vorhaben geschaffen werden. Aus diesem Grund ist es der Stadtverwaltung Göppingen wichtig, auch in Zukunft Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen. Für die Durchführung setzen wir uns folgende Leitlinien:

 

  1. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wird bei allen Vorhaben gem. § 20 Abs. 2 Gemeindeordnung geprüft.

Mögliche Vorhaben in Anlehnung an § 20 Abs. 2 Gemeindeordnung sind wichtige Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohnerschaft nachhaltig berühren. Ausgenommen sind Vorhaben, bei denen das öffentliche Gesamtwohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine Nichtöffentlichkeit erfordern oder bei denen kein Handlungsspielraum besteht.

 

  1. Formen der Bürgerbeteiligung sind (nicht abschließend):
  • Einwohnerversammlungen gemäß § 20a Gemeindeordnung
  • Bürgergespräche mit dem Oberbürgermeister und den Bürgermeistern
  • Stadtspaziergänge / Begehungen
  • Informationsveranstaltungen
  • Zukunftswerkstätten
  • Einbeziehung im Rahmen der Lokalen Agenda
  • Foren
  • Konferenzen
  • Workshops z. B. im Rahmen eines World-Cafés
  • Umfragen
  • Netzwerke

 

  1. Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig über Vorhaben der Bürgerbeteiligung informiert.

Auf der Homepage der Stadt Göppingen werden die Vorhaben der Bürgerbeteiligung eingestellt. Das Vorhaben wird dabei hinreichend hinsichtlich der Absicht, des Nutzens und der Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger beschrieben. Weiter werden der Zeitraum und der Ansprechpartner genannt. Um für Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung im täglichen Verwaltungshandeln erkennbar zu machen, wo Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, werden Gemeinderatsdrucksachen mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

 

  1. Für die Durchführung der Bürgerbeteiligung und die Veröffentlichung des Vorhabens ist die jeweilige Dienststelle verantwortlich.

Vorhaben und deren Problemstellungen variieren von Fall zu Fall. Daher wird von der Dienststelle für das jeweilige Vorhaben ein Beteiligungskonzept entwickelt.

 

  1. Der Oberbürgermeister und die Beigeordneten entscheiden über die Durchführung der Bürgerbeteiligung und deren Form und Reihenfolge.

 

  1. Das Verfahren der Bürgerbeteiligung wird transparent und ergebnisoffen, aber zielorientiert und im Rahmen der definierten Leitplanken gestaltet. Der Projektfortschritt sowie die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit dargelegt. Die Entscheidungsbefugnisse verbleiben bei den gesetzlich zuständigen Entscheidungsträgern.

Die Dokumentation wird auf der Homepage der Stadt Göppingen beim jeweiligen Vorhaben eingestellt.

 

  1. Die Mitarbeiter/innen der Verwaltung nehmen an Fortbildungen der Bürgerbeteiligung teil.

Damit soll gewährleistet werden, dass in der Verwaltung die nötige Kompetenz vorhanden ist, engagierte Bürgerinnen und Bürger bestmöglich einbeziehen zu können.

 

  1. Für die Bürgerbeteiligungsverfahren und die Fortbildung der Mitarbeiter/innen stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.

 

Der Entwurf der Leitlinien der Bürgerbeteiligung ist auch auf der Homepage der Stadt Göppingen unter www.goeppingen.de/beteiligung einsehbar.

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