Bürgermeister Jochen Bidlingmaier erläutert, entsprechend dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz), das der Bundestag im Mai 2015 beschlossen und dem der Bundesrat im Juni zugestimmt habe, stelle der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bundesweit zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfallen davon rund 248 Millionen Euro.
Es ist Aufgabe der Länder, den Kreis der Kommunen zu bestimmen, die eine Förderung erhalten. Die Verteilung von 168 Millionen Euro, die pauschal für Investitionen in Kommunen in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, erfolgt nach den Kriterien
- Steuerkraft (unterdurchschnittliche Steuerkraft einer Gemeinde im Vergleich zum Finanzbedarf)
- Arbeitslosenzahl (überdurchschnittliche Arbeitslosenzahl einer Gemeinde im Vergleich zum Landesdurchschnitt).
Demnach stehen der Gemeinde Albershausen für Investitionen ein Betrag in Höhe von 97.489,99 € zur Verfügung.
Die Gemeinde Albershausen muss den Antrag bis 31.1.2016 stellen und die Maßnahme benennen, die bezuschusst werden soll. Vorrangig sollen Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Lärmbekämpfung, energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen und Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung gefördert werden.
Die Maßnahmen werden zu 90% bezuschusst. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, was bedeutet, dass im Falle einer Maßnahme im Sanierungsgebiet hierfür keine Mittelverwendung stattfindet.
Da öffentliche Gebäude in Albershausen bereits energetisch saniert sind, entfällt hier eine Förderung.
Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat folgende drei Maßnahmen vor:
- Verbesserung der fußläufigen Verbindungen (um das Seniorenzentrum, aber auch darüber hinaus in die Hangeswiesen) oder
- Teilweise Renaturierung des Dorfbachs südlich des Seniorenzentrums
- Straßenbeleuchtung
Es war bis zur Sitzung nicht möglich, seitens des Regierungspräsidiums eine Aussage zu erhalten, ob die Maßnahme 1 oder 2 grundsätzlich förderfähig wären.
Zur Maßnahme „Straßenbeleuchtung“ führte der Vorsitzende aus, im Gemeindegebiet seien alle „energiefressenden“ Straßenlampen (Quecksilberdampf) durch stromsparende LED-Leuchten ersetzt worden. Deshalb bestehe hier lediglich die Möglichkeit, die Natriumdampfhochdruck-Leuchten (gelbes Licht) durch etwas effizientere LED-Leuchten zu ersetzen.
Gemeinderat Hermann Weiler (FWS) regte ergänzend an, anstatt der Straßenbeleuchtung in Anlehnung an das Tourismuskonzept die Förderung eines Sportparks im Bereich Stadion zu beantragen, falls Maßnahme 1 oder 2 vom Regierungspräsidium Stuttgart abgelehnt werden würden. Seine Fraktion könne sich die Aufstellung einzelner Sportgeräte – nicht die Herstellung eines Gebäudes – vorstellen. Weiterhin sei die Anlegung eines Lehrpfades sicher eine sinnvolle Maßnahme.
Gemeinderat Roland Hirsch (BWV) erkundigte sich über das Ausmaß der Stromersparnis durch die neuen LED-Leuchten.
Nach Auskunft der Verwaltung kann ein Nutzen bzw. eine Einsparung nicht konkret beziffert werden, da die Verwaltung den Stromverbrauch im Jahr 2015 zum ersten Mal in Eigenregie abgelesen habe, vorher sei dieser nur geschätzt worden. Der Kämmerer geht von einer Einsparung in Höhe von max. 20% aus.
GR’in Ute Lehnemann regt an, Maßnahmen für diese Förderung in den Ausschüssen im Januar 2016 erneut zur Sprache zu bringen, nachdem die Antragsfrist erst zum 31.1.2016 ablaufe.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Aussprache, für folgende Maßnahmen Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu beantragen:
- Verbesserung der fußläufigen Verbindungen (um das Seniorenzentrum, aber auch darüber hinaus in die Hangeswiesen) oder
- Teilweise Renaturierung des Dorfbachs südlich des Seniorenzentrums
- Sportpark beim Waldstadion
- Lehrpfad
- Straßenbeleuchtung