Für die Feier des „Heiligen Morgens“ am 24. Dezember auf dem Göppinger Marktplatz gelten die Regelungen, die sich bereits in den vergangenen Jahren bewährt haben: Um 14 Uhr endet die Bewirtung im Freien, es gibt keine harten Getränke und die Musik bleibt ruhig, um den friedlichen Charakter des Treffens nicht zu beeinträchtigen.
Die seit dem Jahr 2009 einvernehmlich mit den Wirten und dem Stadtmarketingverein Göppinger City vereinbarten Rahmenbedingungen gelten per Allgemeinverfügung generell am 24. Dezember jeden Jahres. Zum einen endet der „Heilige Morgen“ um 14 Uhr, danach darf im Freien kein Ausschank mehr erfolgen. Pünktlich um 14 Uhr werden daher alle Außenverkaufsstände schließen. In den Lokalen darf es selbstverständlich weitergehen. Des Weiteren wird es außer der Hintergrundmusik bei der Waldweihnacht keine Musik im Freien geben. Zudem wird kein harter Alkohol im Freien ausgeschenkt werden, also auch kein Glühwein mit Schuss oder ähnliches. Ausgeschenkt wird, neben alkoholfreien Getränken natürlich, Glühwein, Wein, Bier, Sekt und Prosecco. Diese Regelungen gelten im gesamten Kernstadtbereich.
Angesichts des allgemeinen Ausschankverbots für branntweinhaltige Getränke im Freien werden Polizei und Gemeindevollzugsdienst vor Ort sein und die Regelungen überwachen. Insbesondere Jugendschutzkontrollen in Bezug auf Alkoholika werden durchgeführt. Der Zugang zum Marktplatz beziehungsweise zur Neuen Mitte wird verstärkt überwacht; betrunkene Jugendliche und deutlich alkoholisierte Erwachsene müssen mit Platzverweisen rechnen. Entstanden ist der „Heilige Morgen“ in Göppingen als Wiedersehensfest ehemaliger Schüler/innen, die zur Weihnachtszeit vom weiter entfernten Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsort in die Hohenstaufenstadt kommen.
PM