Bis zu 100 Euro Zuschuss für die Anschaffung von Balkonkraftwerken – Das städtische Förderprogramm für Balkonkraftwerke wird 2026 fortgeführt

Die Stadt Eislingen führt ihr Förderprogramm für steckfertige Kleinphotovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, im Jahr 2026 fort. Nachdem sich das Förderprogramm bereits im Jahr 2025 großer Beliebtheit erfreut hat und die bereitgestellten Fördermittel nahezu vollständig ausgeschöpft wurden, geht das Angebot nun in die Fortführung.

Balkonkraftwerke bieten Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Möglichkeit, selbst Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen – auch dann, wenn keine eigenen Dachflächen für eine Photovoltaikanlage zur Verfügung stehen. Für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer stellen sie eine praktikable Möglichkeit dar, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig sinken die eigenen Stromkosten. Mit der Fortführung des Förderprogramms unterstreicht die Verwaltung ihr Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien auf lokaler Ebene weiter zu unterstützen und möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern einen niederschwelligen Einstieg in die Nutzung von Solarenergie zu ermöglichen.

Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Eigentümer oder Mieter eines Wohnobjekts auf Eislinger Gemarkung sind und ihren Hauptwohnsitz in Eislingen haben. Pro Haushalt kann ein Förderantrag gestellt werden. Die Förderung beträgt 50 Euro pro installiertem Solarmodul. Es werden bis zu zwei Solarmodule je Antrag gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt somit 100 Euro pro Antrag. Gefördert werden ausschließlich Neuanlagen, die ab dem 01.01.2026 gekauft und installiert wurden. Personen beziehungsweise Haushalte, die bereits im Jahr 2025 im Rahmen des Förderprogramms eine Förderung erhalten haben, können keinen erneuten Antrag stellen. Der Antrag erfolgt über ein Online-Formular. Informationen sowie die Förderrichtlinie sind unter www.eislingen.de/klimaschutz abrufbar. Für das Förderprogramm stehen im Haushaltsjahr 2026 erneut 5.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung wird bewilligt, solange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind. Die Zuschussbewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Foto (Bildquelle: Stadt Eislingen): Balkonkraftwerke wie dieses werden von der Stadt Eislingen bezuschusst. Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden, solange bis die Mittel ausgeschöpft sind

PM Stadtverwaltung Eislingen

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