Gemeinde überarbeitet Bebauungsplan „Graubachtal/Ortsmitte“
Reaktion auf Änderungswünsche von Eigentümern
Der rund 25 Jahre alte Bebauungsplan „Graubachtal/Ortsmitte“ soll überarbeitet und aktualisiert werden. Dies hatte der Gemeinderat schon vor längerem beschlossen. In den vergangenen Jahren gingen bei der Gemeinde immer mehr Bauanfragen und Änderungswünsche ein, die auf eine Anpassung einzelner Festsetzungen des Plans abzielten. Nun hat der Gemeinderat einstimmig mit dem Aufstellungsbeschluss den formalen Startschuss für das Verfahren gegeben. Die Planentwürfe werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet und im Rathaus ausgelegt und parallel die Träger öffentlicher Belange angehört. Das Verfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB. Hier wird auf eine Umweltprüfung und auf eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung verzichtet. Um Verbotstatbestände zu vermeiden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung in den neuen Textteil übernommen. Dabei nimmt man unter anderem Rücksicht auf die Brutzeit und auf die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen.
Eigentümer im Vorfeld mehrfach beteiligt
Die von Eigentümern vorgebrachten Anregungen betrafen unter anderem die Erichtung von Balkonen und Terrassen, die Anpassung von Trauf- und Firsthöhen, die Zulassung mehrerer Wohneinheiten sowie die Gestaltung und Höhe von Einfriedigungen entlang öffentlicher Flächen. Um Einzelfallentscheidungen und damit einen städtebaulichen Flickenteppich zu vermeiden, soll der Bebauungsplan nun an aktuelle städtebauliche Maßstäbe angepasst werden. Die Verwaltung hatte alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer angeschrieben und um Änderungswünsche und Vorschläge gebeten. Diese Stellungnahmen wurden von der Gemeinde und dem beauftragten Planungsbüro VTG Straub, Donzdorf ausgewertet. Die aktualisierte Planung wurde anschließend den Eigentümerinnen und Eigentümern in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Danach gab es erneut Möglichkeit für Anregungen. Diese hatte Planerin Sophie Straub nun in einen ersten Planentwurf integriert und dem Gemeinderat vorgestellt.
Plan will Grünfläche erhalten, bauliche Nutzungen im Bestand werden großzügiger
Die südliche Ansicht des Gebiets, vom Graubachtal aus gesehen, hatte der damalige Städteplaner als „Postkartenansicht der Gemeinde“ bezeichnet. Deswegen wurde seinerzeit der Grünzug planerisch von Bebauungen freigehalten, lediglich Landwirte dürfen bis zu einer bestimmten Kubatur landwirtschaftliche Schuppen erstellen. Grundzüge der Planung, was die bauliche Nutzung anbelangt, werden im neuen Bebauungsplan nicht geändert. Neu ist die Darstellung der Hochwasserlinie bei einem hundertjährlichen Hochwasser. Es bleibt bei der Festsetzung eines besonderen Wohngebiets und teilweise eines Mischgebiets. Dort sind neben Wohngebäuden auch Läden, Beherbergungsbetriebe, Wirtschaften, Bürogebäude und kulturelle Anlagen zulässig. Vergnügungsstätten und Tankstellen sind weiterhin unzulässig. Die überbaubare Fläche wird mit der Grundflächenzahl von durchgehend 0,6 ausgeweitet. Es bleibt bei Satteldächern, die Dachneigung und auch die Zulässigkeit von Gauben wurde ausgeweitet. Tote Einfriedigungen und Hecken an der öffentlichen Grenze sind nun großzügiger erlaubt. Auf dem gesamten Grundstück sind künftig Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze sowie Garagen zulässig. Die Zahl der Wohnungen je Gebäude wurde erhöht, dabei müssen 1,5 Stellplätze je Wohnung nachgewiesen werden. Artenschutzrechtliche Untersuchungen verschiebt der Plan auf die jeweiligen Baugenehmigungsverfahren in der Zukunft.
Anregung: Baugebiet Richtung Feldweg verschieben und vergrößern
Zwei Sprecher regten an, den überbaubaren Teil weiter Richtung Süden in die bisherige Grünfläche zu verschieben, dort gebe es Baupotenzial, nicht zuletzt in den mittlerweile leerstehenden Gehöften. Auf einen konkreten Vorschlag eines Gemeinderats konnte die Verwaltung entgegen, dass hier seitens des Grundstückeigentümers kein Interesse von zusätzlichem Bauland besteht. Dieses wirke sich ja auch auf die spätere Grundsteuer aus. Wenn man die Baugrenze nach außen verlege und zusätzliches privates Bauland ausweise, so ein anderer Gemeinderat, müsse sich dies die Gemeinde am Gesamtkontigent anrechnen und bei eigenen Flächen abziehen lassen. Falls im Laufe des Verfahrens seitens der Eigentümer entsprechende Wünsche vorgetragen werden – bisher nicht – wird BM Reutter diese im Gremium beraten.
Anregungen zu Zisternen und zur Bepflanzung
Auf Vorschlag des gleichen Sprechers wird in den Textteil eine Pflicht zum Bau von Regenwasserzisternen mit fünf Kubikmeter Volumen aufgenommen, sofern ein Hausneubau oder eine wesentliche Erweiterung ansteht. Bislang stand es nur als Empfehlung im Text. Eine Gemeinderätin bedauerte, dass Thuja-Hecken nicht ausgeschlossen sind, es gibt nur eine positive Pflanzliste mit Vorschlägen. Nach neuestem Recht dürfen bestimmte Heckenarten nicht mehr ausgeschlossen werden, erläuterte Planerin Sophie Straub. Dies stieß im Gremium und bei der Verwaltung auf Unverständnis.
PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen