Bodelschwingh-Schule Geislingen soll Namen ändern, zukünftig Filstal-Schule Geislingen

Der Kreistag soll in seiner nächsten Sitzung der Umbenennung der „Bodelschwingh-Schule Geislingen, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Körperlich-Motorische Entwicklung“ in „Filstal-Schule Geislingen, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, Körperlich-Motorische
Entwicklung“ zustimmen.

Die Zustimmung soll gemäß § 24 SchG im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Neubaus „Zillerstall“ erfolgen. Ziel ist es, der Schule einen vorurteilsfreien, eindeutigen und regional bezogenen Namen zu geben und damit die Außenwirkung der Schule zu verbessern.

Der bisherige Schulname wird insbesondere von Schülerinnen und Schülern, insbesondere im Zusammenhang mit Praktikums- und Bewerbungsverfahren, häufig als nachteilig empfunden. Zudem besteht aufgrund mehrerer Bodelschwingh Schulen im näheren Umkreis (u.a. Göppingen und Geislingen; zwei in identischer Trägerschaft) weiterhin eine Verwechslungsgefahr. Ein klares Alleinstellungsmerkmal ist derzeit nicht gegeben. Die neue Namensgebung ist auch im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Neubaus „am Zillerstall“ zu sehen.

Der neue Name wurde in einem mehrstufigen Beteiligungsprozess erarbeitet. Neben internen Namensfindungen mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern führte der Schulträger unter Federführung des Büros für Kreisentwicklung und Kommunikation einen Kreativworkshop durch. Beteiligt waren die Schulleitung, der Arbeitskreis „Neuer Schulname“, die Schülersprecher, ein Mitarbeiter der
Verwaltung sowie eine externe Person aus Geislingen. Wichtig waren dabei insbesondere Vorurteilsfreiheit, Einzigartigkeit, regionale Identifikation sowie eine einfache Aussprache und Gebärdbarkeit.

Aus dem Prozess ging ein Namensvorschlag deutlich hervor. Dieser wurden mit der Stadt Geislingen abgestimmt und markenrechtlich geprüft; Eintragungen bestanden nicht. Den Ausschlag für den Namen „Filstal-Schule Geislingen“ gab schließlich die Mehrheit der beteiligten Schülerinnen und Schüler, womit Partizipation aktiv gelebt wird. Das Staatliche Schulamt Göppingen wurde prozessual ebenfalls
hierrüber bereits unterrichtet.

Umgehend nach positiver Beschlussfassung des Kreistags stellt die Verwaltung beim Staatlichen Schulamt Göppingen den Antrag auf Namensänderung. Nach Prüfung durch das Staatliche Schulamt, das Regierungspräsidium Stuttgart und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport erhält das Landratsamt den Bescheid über die Namensänderung. Es wird mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 Monaten ab
Antragstellung gerechnet.

Joachim Abel

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