Windpark Königseiche: Beschwerden halten an – Abnahmemessung wird voraussichtlich aufgeteilt

Die beiden Windenergieanlagen im Windpark Königseiche wurden nach einem vorübergehenden Stillstand infolge eines Getriebeschadens zum 30.09.2025 wieder in Betrieb genommen. Seitdem erreichen das Landratsamt Göppingen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu Geräuschwahrnehmungen, denen im Rahmen der Zuständigkeit als Überwachungsbehörde nachgegangen wird.

Beim Landratsamt sind seit Ende Dezember weitere Hinweise eingegangen. Neben Meldungen um Weihnachten und den Jahreswechsel zeigte sich eine Häufung im Zeitraum 03. bis 05.02. sowie nochmals im Zeitraum 11. bis 16.02. In den Rückmeldungen werden wiederkehrend Geräuscheindrücke beschrieben, darunter „Wusch“-Geräusche der Rotorblätter, teils pfeifende Anteile sowie Brummen oder Dröhnen. Als Auswirkungen werden vor allem Schlafbeeinträchtigungen und eine erhöhte Belastung im Alltag benannt.

Für eine fachlich belastbare Bewertung sind normkonforme Messungen unter festgelegten Bedingungen erforderlich, damit Ergebnisse vergleichbar und rechtlich verwertbar sind. Bestimmte Witterungslagen, insbesondere Niederschlag, schließen eine Messdurchführung aus. Im Zeitraum 11. bis 16.02. waren die Windverhältnisse grundsätzlich günstig, eine Durchführung der schalltechnischen Abnahmemessung (Emissionsmessung) war jedoch wegen Regens nicht möglich. Um die Abnahmemessung trotz witterungsbedingter Einschränkungen zügig und zielgerichtet umzusetzen, wird derzeit vorgesehen, die Messung aufzuteilen, sodass das Windgeschwindigkeitsfenster von 7 bis 13 m/s in Nabenhöhe in zwei geeigneten Messzeiträumen abgedeckt werden kann. Diese neue Vorgehensweise wird aktuell mit der LUBW abgestimmt.

Hinsichtlich der Frist für die Abnahmemessung gilt, dass gemäß der einschlägigen Nebenbestimmung zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung die Vorlage der Messergebnisse innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Inbetriebnahme zu erfolgen hat. Der Fristlauf beginnt daher hier ab der bewilligten Wiederinbetriebnahme der beiden Windenergieanlagen am 30.09.2025.

Ergänzend soll der Entwurf eines Messkonzepts für eine Immissionsmessung noch im Februar eingehen. Nach Eingang wird das Konzept unverzüglich gemeinsam mit dem Bürgermeister, dem Ortsvorsteher und dem Fachberater abgestimmt. Die Zustimmung in diesem Kreis gilt dann als Freigabe des Messkonzepts für die weitere Umsetzung.

 

PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt

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