in der jetzigen Haushaltslage, in der harte Einschnitte vor allem im sozialen Bereich unumgänglich sein erscheinen und in der wir die kreisangehörigen Gemeinden nicht noch weiter belasten können, müssen wir alle denkbaren Optionen prüfen, um das bestehende Haushaltsdefizit ggf. doch noch anderweitig decken zu können.
In dieser finanziell dramatischen Situation muss aus unserer Sicht die Kreissparkasse Göppingen ihre Gewinne vollständig an den Landkreis Göppingen ausschütten, soweit dies rechtlich mit Blick auf das Sparkassengesetz Baden-Württemberg und die notwendige Sicherheitsrücklage zulässig ist. Vor dem Hintergrund der Cum-Cum-Geschäfte der Kreissparkasse Göppingen, die zu einem hohen Millionenschaden geführt haben, wäre dies mehr als angezeigt.
Nach unserem Verständnis des Sparkassengesetzes Baden-Württemberg darf die Kreissparkasse Göppingen ihren Überschuss, der über die gesetzlich erforderliche Zuführung in die Sicherheitsrücklage hinausgeht, mit Beschluss des Verwaltungsrats für öffentliche, im Sinne des Steuerrechts gemeinnützige Zwecke, an den Landkreis Göppingen ausschütten. Unter diese gemeinnützigen Zwecke fallen u.a. die Bereiche Bildung, Kultur, Jugendhilfe und das Wohlfahrtswesen.
Wir bitten Sie deshalb nochmals um eingehende Prüfung, ob es insoweit nicht doch noch größere finanzielle Spielräume gibt als bisher angenommen, sowie um einen Bericht über das Ergebnis Ihrer Prüfung in der nächsten Kreistagssitzung.
In diesem Zusammenhang noch der Hinweis, dass zuletzt auch der Landesrechnungshof Hessen – wenn auch mit etwas anderen rechtlichen Grundlagen als in Baden-Württemberg – gefordert hat, dass die Sparkassen deutlich mehr Zahlungen an die finanziell angeschlagenen Kommunen leisten und sie so mehr an ihren Gewinnen beteiligen sollten.
Danke und viele Grüße