Regierungspräsidentin Bay: „Das Ergebnis der Wahlprüfung liegt nun vor: Die Wahl von Ignazio Ceffalia ist gültig“
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise sowie die großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart. In dieser Funktion überprüft das RPS auch die Gültigkeit von Oberbürgermeisterwahlen. Die Prüfung der Wahl in Geislingen an der Steige ist nun abgeschlossen. Die Wahl ist gültig.
Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Geislingen an der Steige ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor. Die Wahl von Ignazio Ceffalia ist gültig.“
Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien keine Einsprüche eingegangen. Die rechtliche Prüfung des Wahlgangs am 6. April 2025 habe keine Beanstandungen ergeben. Damit stehe der Amtseinsetzung von Ignazio Ceffalia nichts mehr im Wege, so die Regierungspräsidentin weiter. Ignazio Ceffalia wird Nachfolger des ausscheidenden Frank Dehmer, welcher zum 30. Juni 2025 seine Entlassung beantragt hat.
Ignazio Ceffalia wurde im ersten Wahlgang am 6. April 2025 bei einer Wahlbeteiligung von 44,63 Prozent mit 59,71 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Es gab insgesamt neun Kandidatinnen und Kandidaten.
PM Regierungspräsidium Stuttgart