Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 24. März 2025

Der Vorsitzende begrüßte zur Sitzung die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, Herrn Manfred Mezger von Büro m-quadrat aus Bad Boll und Frau Jana Horlacher- Schulze als Schriftführerin. Die Presse war entschuldigt. Zuhörer gab es keine.

1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.01.2025

Der Entwurf der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.02.2025 stand den Gemeinderäten zur Verfügung. Es wurde darum gebeten, den Entwurf auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und die Niederschrift in der Sitzung zu bestätigen, was auch geschah.

2. Bebauungsplan „Kreuzäcker II, 3. Änderung“; Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

– Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
– erneuter Entwurfsbeschluss
– Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung Nachhaltige
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Kreuzäcker II, 3. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 08.01.2024. Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht. Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen lagen dem Gremium als Abwägungsvorschlag vor und war mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung versehen, wie z. B. Kenntnisnahme, Aufnahme der Anregung, konkrete
Anmerkungen und Weiteres.
Auszugsweise beteiligte Behörden:
Von Seiten des Regierungspräsidium Stuttgart ging der Hinweis auf die Anbaubeschränkungen an Bundesstraßen ein. Gemäß § 9 FStrG ist mit der überbaubaren Grundstücksfläche ein Abstand von 20 m zum Fahrbahnrand der B 466 einzuhalten. Im Planentwurf war jedoch lediglich ein Abstand von 15 m enthalten. Nach Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung kann dieser Abstand nun beibehalten werden, da das betreffende Grundstück bislang im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sommerberg“ liegt und dieser ein Baufenster im Abstand von 10 m zur Bundesstraße vorsieht.
Die EVF weist darauf hin, dass im Bereich der vorgesehenen Baumstandorte Versorgungsleitungen verlaufen. Die geplanten Baumpflanzungen werden daher zum Schutz dieser Leitungen gestrichen.
Zwei Anregungen von Privaten:
Von Seiten der Öffentlichkeit kam zum Einen die Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ganz im Südwesten im Bereich des Flst. 140/1 an die infolge des angrenzenden Bauvorhabens neu festgelegten Grundstücksgrenzen anzupassen. In diesem Zusammenhang wurde auch angeregt, aufgrund der abfallenden Topografie die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse zu erhöhen. Diesem Ansinnen wurde
nachgekommen.
Eine zweite Anregung einer Privatperson wurde am Sitzungsabend grundsätzlich diskutiert.
Die Stellungnahme stellt die Planung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. Nr. 111/2 vor. Das Grundstück befindet sich zwischen der Kreuzäckerstraße und der Untere Sommerbergstraße und ist zu letzterer bereits mit einem Doppelhaus bebaut. Es wurde darum gebeten, die Planung im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Der Stellungnahme waren konkrete Lagepläne, Grundrisse und Schnitte bzw. Ansichten beigefügt.
Mehrheitlich wurde beschlossen, die Anregung nicht aufzunehmen. 5 Ratsmitglieder schlossen sich der Auffassung der Verwaltung und den Mitgliedern des ehemaligen Gemeinderates an, dass die topografischen Verhältnisse und die Tiefe der Baugrundstücke bei einer zusätzlichen Bebauung zur Kreuzäckerstraße hin zu einer aus Sicht der Gemeinde städtebaulich nicht gewünschten Dichte der Bebauung führen würde.
Außerdem ist die Zufahrt über den bisher bestehenden Schotterweg im Bereich der Kreuzäckerstraße und den tangierenden Fahrradweg nicht als Erschließungsstraße geeignet. Die festgesetzten Baugrenzen werden daher in ihrer bisherigen Form beibehalten.
Da die vorgenommenen Änderungen die Grundsätze der Planung betreffen, ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplans erforderlich. Es wurde daher vorgeschlagen, eine nochmalige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in Form einer Veröffentlichung des erneuten Entwurfes durchzuführen.
Der Gemeinderat nahm die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss die vorgelegte Abwägung.
Der erneute Entwurf des Bebauungsplans „Kreuzäcker II, 3. Änderung“ und der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27.01.2025 wurden gebilligt und werden gemäß § 4a (3) BauGB erneut veröffentlicht.
Hinweise: Lesen Sie dazu an anderer Stelle die öffentliche Bekanntmachung!
Die Verwaltung wurde beauftragt, parallel zur erneuten Veröffentlichung die erneute Beteiligung der Behörden gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen.

3. Anschaffung von Büromöbel im Rathaus

Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Anschaffung von Büromöbel für das Rathaus vorgesehen. Im Haushalt für 2025 stehen Mittel Höhe von insgesamt 13.000 € zur Verfügung.
Dem Grunde nach ist der Arbeitsbereich und die Bürgertheke im Bürgerbüro anzupassen. Neue kommende Anforderungen an eine Fotostation für Aufnahmen von digitalen Passbildern zum Personalausweis oder Reisepässen erfordern Änderungen. In diesem Zuge wird ein Anpassung des Arbeitsbereichs in Betracht gezogen, insbesondere aufgrund der Gesichtspunkte eines ergonomischen Arbeitsplatzes mit höhenverstellbarem Schreitisch und einer kommunikationsfreundlichen Anordnung. Zudem soll die „Genoba“, das Büro 4 vollständig mit neuen Büromöbeln ausgestattet werden, um eine zeitgemäße Ausstattung für die neue Planstelle anbieten zu können. Es ist vorgesehen das Büro mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch, zwei Highboards und einem großen Aktenschrank auszustatten. Zur Diskussion stand, ob  man den großen Einbauschrank in der Genoba komplett erneuert, oder ob der
Austausch von Türelementen und eine Verblendung (Fronten) hierzu ausreichen. Der Schrank ist grundsätzlich sehr gut geeignet und erfüllt seine Zwecke. Eine rein äußerliche Anpassung an ein neues Mobiliar würde vollkommen genügen.
Angefragt wurden zwei Firmen, die Firma Meinlschmidt Raumkonzepte GmbH und die Schreinerei Pulvermüller. Teilweise werden unterschiedliche Bereiche angeboten.
Aufgrund der vorliegenden Angebote empfahl die Verwaltung:
– das Bürgerbüro von der Firma Meinlschmidt Raumkonzepte GmbH ausstatten zu lassen
– für die Genoba wurde vorgeschlagen, dass Alternativangebot der Schreinerei Pulvermüller, den Einbauschrank im Korpus zu belassen und nur die Türelemente auszutauschen anzunehmen.
Dem schloss sich der Gemeinderat einstimmig bei einer befangenen Person an. Eine detaillierte Kostenübersicht half dem Gemeinderat bei seiner Entscheidungsfindung.

4. Benefit „JobRad“ – Bestätigung des Angebots für Mitarbeiter

Bei der überörtlichen Prüfung der Personalausgaben durch das Kreisprüfungsamt wurde ein fehlender Beschluss des Gemeinderats zur Einführung des Angebots „JobRad“ für Beschäftigte der Gemeinde bemängelt. Die Gemeinde hat am 03.03.2021/20.04.2021 einen Leasing-Rahmenvertrag mit der Firma „JobRad“ aus Freiburg auf Verweis von tariflichen Bestimmungen abgeschlossen. Das Angebot wird im Rahmen der Entgeltumwandlung mit einer bestimmten Laufzeit von Mitarbeiterinnen genutzt. Der Gemeinde Mühlhausen i.T. entstehen hierdurch keine eigenen Kosten.
Die Ratsmitglieder fassten nachträglich den Beschluss zur Genehmigung des Angebots für Beschäftigte der Gemeinde Mühlhausen im Täle.

5. Bekanntgaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag nichts vor.

6. Bürgerfragen

Es waren keine Bürger zugegen, die hätten Fragen stellen können.

7. Sonstiges / Anfragen

7.1. Nachbesprechung zur Sperrung der BAB A 8 am Wochenende 21. – 24.03.2025
Bürgermeister Bernd Schaefer griff am Sitzungsabend die o.g. Sperrung der A8 am vergangenen Wochenende auf. Erneut hatte die Gemeinde Mühlhausen im Täle (und andere betroffene Gemeinden) durch die Sperrung der A 8 sehr zu leiden. Bei zuletzt erfolgter Sperrung kam das vorliegende Verkehrskonzept gut zur Geltung. Doch dieses mal funktionierte die Umleitungsstrecke nicht, dies auch geschuldet durch einen zusätzlichen Unfall auf der B 10, dem Zusammentreffen verschiedener Faktoren und insbesondere durch das grenzenlose Hinwegsetzen der Verkehrsteilnehmer über die verkehrsrechtlichen Anordnungen und Verlassen der ausgewiesenen Umleitungsstrecke. Bürgermeister Bernd Schaefer war am Wochenende sowie am Montag, 24.03.2025 auch tagsüber im regen Austausch mit verschiedenen zuständigen Behörden, um Ursachenforschung zu betreiben und Verbesserungen der Umleitungsstrecke zu finden. Gleiches sowie auch weitere alternative Lösungsmöglichkeiten wurden im Gremium besprochen.
7.2. Entsorgung der Grünabfalle durch den Landkreis Göppingen
Ein Ratsmitglied beklagte sich über spürbar weniger gewordene Termine der Grünmasseentsorgung. Dadurch sind die Privatpersonen gezwungen ihren Grünabfälle zwischen diesen Terminen selbst zum Grünmüllplatz in Gosbach zu bringen. Während den Öffnungszeiten des Selbigen stauen sich die Fahrzeuge endlos lang in der Krähensteige. Das passt nach Auffassung des Gemeinderates nicht mit den Zielen des Landkreises Göppingen zur CO²- und Klimaneutralität zusammen.
Das Gremium anerkannte den Einsparungswille des Landkreises, befand aber die Lösung im Bereich der Grünabfälle als nicht praktikabel. Dies soll auch so nach Göppingen weiter gegeben werden.

PM Gemeindeverwaltung Mühlhausen im Täle

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