Die Firma Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG aus Ellwangen hat am 20.12.2024 die beiden immissionsschutzrechtlich genehmigten Windenergieanlagen auf der Gemarkung Ebersbach erstmalig in Betrieb genommen. Seitdem sind beim Landratsamt Göppingen zahlreiche Beschwerden eingegangen. Die Anwohner des Uhinger Teilorts Baiereck klagen insbesondere über die von den Anlagen ausgehenden Brummtöne sowie tieffrequente Geräusche während des Nachtzeitraums und auch während des Tages.
Durchgeführte Maßnahmen
Nach Eingang der ersten Beschwerden wurden seitens des Betreibers sowie des Herstellers die Anlagen auf Mängel vor Ort überprüft. Hierbei wurden unter anderem Einstellungen an den Blattwinkeln vorgenommen. An den Anlagen selbst konnten hierbei zunächst keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
Auf Grund anhaltender und erneuter Beschwerden der Anwohner konnte zunächst das Anlagengeräusch besonders belästigend bei Südwestwind wahrgenommen ausgemacht werden, wenn die Anlagen sich entsprechend in diese Windrichtung drehen und das Maschinenhaus in Richtung Baiereck ausgerichtet ist. Die Betreiberfirma hatte daher die Anlagen bei dieser vorherrschenden Windrichtung während des Nachtzeitraumes außer Betrieb genommen. Da durch diese Maßnahme keine nachhaltige Verbesserung der Beschwerdesituation zu erzielen war, wurde in Abstimmung mit der Betreiberfirma festgelegt, dass die Windenergieanlagen in den Nachtstunden komplett außer Betrieb genommen werden, bis die Ursache für die Lärmthematik gefunden wurde.
Im weiteren Verlauf wurde nun eine Auffälligkeitsmessung durch den Betreiber bei niedrigen Windgeschwindigkeiten (bis zu ca. 6,5 m/s) durchgeführt. Diese liegt dem Landratsamt seit dem 04.03.2025 vor. Mit dieser Messung wurde eine Auffälligkeit im Emissionsverhalten der Anlagen bei geringen Windgeschwindigkeiten und in bestimmten Frequenzbereichen festgestellt.
Weitere Vorgehensweise:
Bis technische Maßnahmen eine nachhaltige Lösung des Problems herbeiführen können, werden die Anlagen zunächst auch tagsüber nicht mehr betrieben. Die Betriebsweise der Anlagen soll kurzfristig so verändert werden, dass die Anlagen erst bei für das Emissionsverhalten unkritischen Windgeschwindigkeiten den Betrieb aufnehmen können. Die Anlagen sollen dann bis zur endgültigen technischen Lösung des Problems wieder in Betrieb genommen werden.
Sobald die geplanten technischen Maßnahmen an den Anlagen umgesetzt worden sind, sollen die Anlagen ohne Einschränkung betrieben werden. Dies gilt vorbehaltlich der noch ausstehenden schalltechnischen Abnahmemessung. Diese Messung wird durch eine nach § 29b BImSchG zugelassenen Stelle durchgeführt, sobald es die meteorologischen Bedingungen zulassen und die notwendigen technischen Maßnahmen an der Anlage abschließend umgesetzt wurden.
Das Umweltschutzamt wird zeitnah mitteilen, welche technischen Maßnahmen ergriffen werden. Dies hängt auch von der planmäßig durchgeführten Komplettwartung der Windenergieanlagen ab, die aktuell von der Herstellerfirma Nordex vorgenommen wird und voraussichtlich bis Ende nächster Woche andauern wird. Diese wird standardmäßig nach ca. 500 Betriebsstunden durchgeführt.
PM Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt