Import- und Einzelhandelsgeschäft im Lautertal behördlich geschlossen

Am Vormittag des 12.12.2024 wurde ein Einzelhandelsgeschäft im Lautertal geschlossen. Illegal in die EU eingeführte Lebensmittel wurden aus dem Verkehr genommen.  

Die Lebensmittelüberwachung wurde zuvor durch die Zoll- und benachbarte Lebensmittelüberwachungsbehörden über einen Versuch einer illegalen Einfuhr von tierischen Lebensmitteln ohne Gesundheitseingangsdokumente in die EU informiert. Dabei mussten 187 kg Lebensmittel mangels Einfuhrfähigkeit vernichtet werden. Am Vormittag des 12.12.2024 wurde das Lebensmittelunternehmen im Lautertal durch Lebensmittelkontrolleure und Vollzugspersonal des Landratsamtes überprüft. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass keiner der Betriebsräume in einem Wohnhaus die hygienischen Anforderungen für einen Umgang mit Lebensmitteln erfüllte. Im Verarbeitungsbereich waren weder Handwasch- noch Spülvorrichtungen gegeben. Infolge des Zustands des Gebäudes, herumliegender Kleidungsstücke, gelber Säcke und Ähnlichem herrschte ein muffiger Geruch, vermischt mit Lebensmittelgerüchen, vor. Lebensmittel in Fertigpackungen wiesen gemäß Stichproben keine Kennzeichnung in deutscher oder einer leicht verständlichen Sprache auf. In mehreren Klarsichtboxen befanden sich Bohnen, Samen und diverse getrocknete Lebensmittel tierischer Herkunft. Diese Erzeugnisse wiesen überhaupt keine Kennzeichnungen auf. Nach den Angaben der Unternehmerin handelte es sich vorwiegend um getrocknete Fischerzeugnisse und Rinderhaut. Die Lebensmittel wurden demnach außerhalb der EU hergestellt, rechtswidrig privat eingeführt und waren für die Zubereitung vor Ort und die anschließende Abgabe an Verbraucher vorgesehen. Somit wurden die für Lebensmittel vorgeschriebenen Einfuhrkontrollen in die EU sowie die Gesundheitseingangsdokumente umgangen.

Demzufolge und wegen der Hygienemängel vor Ort  wurden die offenen Lebensmittel als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt und beschlagnahmt. Die vorläufige Schließung des Unternehmens wurde angeordnet. Anzeige wird zudem erstattet. Ein Verfahren zur Veröffentlichung der Verstöße unter Benennung des Lebensmittelunternehmens wurde ebenso eingeleitet.

 

PM Landratsamt Göppingen Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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