Die Gemeinde Salach hat im Rahmen der Grundsteuerreform die Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem 1. Januar 2025 neu festgelegt. Dies war notwendig, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die darauf aufbauende Neuregelung des Landes Baden-Württemberg umzusetzen. Ziel der Reform ist es, eine verfassungskonforme und gerechte Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer zu schaffen, die alle Gemeinden verpflichtet, ihre Hebesätze den neuen Bewertungsregeln anzupassen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A, der für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt, weiterhin auf 395 % festzusetzen. Für die Grundsteuer B, die sich auf bebaute und unbebaute Grundstücke bezieht, wird der Hebesatz auf 326 % angepasst. Dieser Wert wurde von der Gemeindeverwaltung auf Basis der neuen Bewertungsgrundlagen kalkuliert und berücksichtigt das Ziel einer sogenannten „Aufkommensneutralität“. Das bedeutet, dass das gesamte Steueraufkommen der Gemeinde im Vergleich zum Jahr 2024 weitgehend unverändert bleibt.
Trotz der Aufkommensneutralität auf Gemeindeebene wird die Reform für einzelne Eigentümer je nach Grundstücksart und Lage zu Änderungen der Steuerbelastung führen. Beispielsweise werden kleine Einfamilienhäuser in der Gemeinde teilweise entlastet, während größere Grundstücke oder unbebaute, baureife Flächen stärker belastet werden können. Diese Unterschiede ergeben sich aus der neuen Berechnungsgrundlage, die sich in Baden-Württemberg an einem modifizierten Bodenwertmodell
orientiert. Dieses Modell berücksichtigt die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert, während Gebäudewerte außen vor bleiben.
Die Verwaltung betont, dass bei der Berechnung der neuen Hebesätze die Korrektheit aller zugrunde liegenden Daten geprüft wurde. Zudem wurde die Berechnung an aktuelle Entwicklungen und Einsprüche angepasst, um die Transparenz und Genauigkeit zu gewährleisten. Das Steueraufkommen der Grundsteuer B für das Jahr 2025 wird anhand dieser Kalkulation voraussichtlich auf dem Niveau von 2024 liegen, das
aktuell rund 1,44 Millionen Euro beträgt.
Die Gemeindeverwaltung hat sich entschieden, die optional mögliche Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke vorerst nicht einzuführen. Aufgrund der Rechtsunsicherheiten und des hohen
Verwaltungsaufwands wird dieses Thema zunächst zurückgestellt, um sich auf die Umsetzung der Grundsteuer A und B zu konzentrieren.
Die Grundsteuerreform, die bundesweit erforderlich wurde, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zurück. Dieses hatte die bisherigen Bewertungsregeln für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet. In Baden-Württemberg wurde ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen, das ab 2025 zur Anwendung kommt.
Bürgermeister Dennis Eberle: „Als Gemeinde ist es uns wichtig, dass gerade in der aktuellen Zeit die Auswirkungen der Grundsteuerreform vor Ort in Salach so wenig belastend wie möglich ausfallen. Wir sehen schon jetzt, dass es zwischen Grundstücken zu teils massiven Verschiebungen und letztlich zu Mehrbelastungen einiger Bürgerinnen und Bürger kommt. Deshalb haben wir uns bewusst für einen aufkommensneutralen Hebesatz entschieden, bei dem die Gemeinde bei den Einnahmen aus der Grundsteuer am Ende nicht mehr Geld in der Tasche haben wird. Darüber hinaus haben wir für das kommende Jahr auch auf eine Anpassung der Grundsteuer A sowie die Einführung einer Grundsteuer C
verzichtet.“
Der Vorsitzende der SPD-Gemeinderatsfraktion Werner Staudenmayer erklärt, dass die grün-schwarze Landesregierung die Berechnungsbasis für die Grundsteuer festgesetzt hat. Als Berechnungsbasis werden nur Grundstücksgröße und Bodenrichtwert herangezogen. Größe und Standard der Bebauung bleiben im Gegensatz zu anderen Bundesländern unberücksichtigt. „Dies führt in einigen Fällen zu massiven
‚Ungerechtigkeiten‘, so unsere Einschätzung“, wie Werner Staudenmayer betont. Ab 2026 muss aus Sicht der SPD der Hebesatz für die Grundsteuer A angepasst werden, damit auch die Grundsteuer A aufkommensneutral ist. „Bisher sind noch nicht alle landwirtschaftlichen Grundstücke bewertet. Somit konnte hier noch kein aufkommensneutraler Hebesatz festgesetzt werden“, so der Fraktionsvorsitzende.
Die CDU Fraktion begrüßt die im Gemeinderat beschlossene Anpassung der Hebesätze, insbesondere die Wahrung der Aufkommensneutralität. Diese Entscheidung schafft Planungssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger sowie Unternehmen und sorgt für eine faire Verteilung der kommunalen Lasten. Wir sehen darin einen wichtigen Schritt, die finanzielle Stabilität der Gemeinde zu sichern.
PM Gemeinde Salach,