Landrat übergibt Zuwendungsbescheid für die Beseitigung von Hochwasserschäden symbolisch an Bürgermeister Keller aus Ebersbach an der Fils

Nach den schweren Unwetterereignissen Ende Mai/Anfang Juni dieses Jahres hat das Land schnell und unbürokratisch Mittel zur Schadensbeseitigung im Rahmen der Hochwasserhilferichtlinien zur Verfügung gestellt. Das mit der Abwicklung des Zuwendungsverfahrens beauftragte Landratsamt Göppingen hat nun über die Verteilung der für die kommunalen Schäden im Landkreis Göppingen vorgesehenen Landeshilfen in Höhe von 4,5 Mio Euro entschieden.

In einem ersten Verfahrensschritt mussten in Abstimmung mit allen Kreiskommunen und dem Regierungspräsidium dabei zunächst Hauptschadensorte definiert werden, die vom Land anerkannt und festgestellt wurden. Im Rahmen dieser Landeshilfen konnten nur Schäden berücksichtigt werden, für die kein Ausgleich durch Drittmittel wie beispielsweise Versicherungsleistungen oder besondere Fachförderprogramme möglich ist.

Insgesamt 18 Kommunen aus dem Landkreis können als Hauptschadensorte auf Grundlage der Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen mit finanzieller Unterstützung bei der Schadensbehebung rechnen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide des Landratsamtes wurden nun an diese Kommunen versandt.

Der am stärksten vom Starkregenereignis betroffenen Stadt Ebersbach an der Fils wurde symbolisch der Zuwendungsbescheid persönlich durch Landrat Edgar Wolff übergeben: „In enger und sehr guter Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Landkreisverwaltung ist es uns gelungen, die Auszahlung der dringend benötigten Mittel zur Schadensbehebung auf den Weg zu bringen. Dass hierbei für jeden der Hauptschadensorte im Landkreis ein nennenswerter Beitrag geleistet werden kann, freut mich dabei besonders. Mein Dank gilt aber insbesondere dem Land für die schnelle und unbürokratische Aktivierung der Hochwasserhilferichtlinien“, so Landrat Edgar Wolff.

Bürgermeister Keller zeigte sich hoch erfreut über die rasche Abwicklung der Landeshilfen durch das Landratsamt Göppingen und die vergleichsweise hohe Förderquote. „Das Hochwasserereignis hat in unserer Stadt gravierende und nachhaltige Schäden hinterlassen. Ohne die gewährten Landeshilfen wäre die Stadt Ebersbach nicht annähernd in der Lage, die aufgetreten Schäden zu beheben. In schwierigen Zeiten ist dies eine mehr als erfreuliche Nachricht. Mein Dank gilt dem Land und der Landkreisverwaltung für die schnelle Unterstützung und die gute Zusammenarbeit“, so Bürgermeister Keller anlässlich der Übergabe des Förderbescheids.

Zusatzinformationen:

Zuwendungen erhalten die Kommunen Albershausen, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Deggingen, Donzdorf, Ebersbach, Eislingen, Geislingen, Gingen, Göppingen, Gruibingen, Lauterstein, Mühlhausen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Uhingen und Wangen.

PM Landratsamt Göppingen Rechts- und Ordnungsamt

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