Katzenschutzverordnung in Göppingen

Am 1. Januar 2025 tritt die vom Gemeinderat am 19. September 2024 beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft. Katzenhalterinnen und –halter in Göppingen müssen ab diesem Zeitpunkt ihre Freigängerkatzen kennzeichnen und registrieren lassen.

Für Katzenhalterinnen und –halter bedeutet dies konkret, dass Katzen mit Freigang fälschungssicher und dauerhaft gekennzeichnet werden müssen. Dies ist durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt möglich. Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden. Die freilebenden Katzen („Streuner“) kann die Stadt Göppingen oder ein/e von ihr Beauftragte/r ab dem 1. Januar 2025 kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.

Damit orientiert sich die Stadt Göppingen an der Muster-Verordnung der Landestierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg. Die Stadt appelliert bereits jetzt an alle Katzenhalterinnen und –halter mit Freigängerkatzen, ihre Katzen freiwillig zu kastrieren beziehungsweise unfruchtbar zu machen, um der unkontrollierten Fortpflanzung von freilaufenden und freilebenden Katzen Einhalt zu gebieten. Um die Entwicklung der Katzenpopulation zu beobachten und die Wirkung der Katzenschutzverordnung zu evaluieren, arbeitet die Stadt Göppingen eng mit dem örtlichen Tierheim zusammen.

PM Stadtverwaltung Göppingen

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