Einbringung des Haushalts 2025 in den Kreistag des Landkreises Göppingen Freitag, 11. Oktober 2024: Rede von Landrat Edgar Wolff

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
werte Kreisrätinnen und Kreisräte,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung, liebe Geschäftsführer, Vertreterinnen und Vertreter des ALB FILS KLINIKUMS, liebe Schulleitungen, verehrte Gäste, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, ich beginne meine HHrede mit den Worten: carpe momentum. Werden wir uns des Augenblicks bewusst.

Haushaltseinbringung, Start des Haushaltsaufstellungsverfahrens, die Weichen für die Kreispolitik, für die
Leistungen des Landkreises Göppingen für seine 260.000 Bürgerinnen und Bürger werden gestellt.

Haushaltsvolumen

Das Ganze in einem 457 Mio. € Werk auf 692 Seiten und mit im Vergleich zu den vorigen Haushalten wiederum gestiegenen Haushaltsvolumen – einer Folge der Kostensteigerungen durch die Inflation und kontinuierlicher Aufgabenausweitungen, die wir als Landkreis zu schultern haben.

Das ist hier und jetzt ein besonderer Moment für den Kreistag. Die Entscheidung über den Haushalt wird auch als Königsrecht des Kreistags bezeichnet. Ein besonderer Moment ist das auch für mich als Landrat und auch für uns in der Landkreisverwaltung. Es ist für mich und es ist für unseren Kreiskämmerer Günter Stolz der 16. Haushalt, den wir einbringen dürfen.

Für Sie als den neu konstituierten 17. Kreistag ist es der erste Haushalt.

Für die 31 neuen Mitglieder des Gremiums ist es der allererste Haushalt, der Ihnen im Entwurf und zur Beratung vorgelegt wird. Und klar: Wir hätten Ihnen da gerne zum Einstieg ein einfacher zu beratendes Werk mit erfreulicheren Zahlen vorgelegt. Aber wir müssen sehen, dass die Zahlen im Haushalt eines Landkreises wie auch einer Kommune immer auch ein Abbild der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind. Und diese Rahmenbedingungen sind schlecht und besorgniserregend.

Wir beklagen furchtbare, nicht enden wollende und in ihrer weiteren Entwicklung nicht absehbare, Kriege in der Ukraine und in Nahost, mit unvorstellbarem Leid für Millionen Menschen. Die Konflikte und Krisenherde machen uns Sorgen und erschüttern uns auch in Westeuropa und in Deutschland. Sorgen macht uns die Wirtschaftskraft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Die Wirtschaft schrumpft, Konjunkturprognosen werden aktuell immer weiter nach unten korrigiert. Deutschland ist beim Wirtschaftswachstum Schlusslicht in Europa.

Was wir in dieser Situation brauchen ist ein Ruck, der durchs Land geht, ist eine Aufbruchstimmung, in der wir alle die Ärmel hochkrempeln und akzeptieren, dass der Stadt in seinen vielfältigen Hilfeleistungen immer
mehr an Grenzen stößt. Wir brauchen eine Aufbruchstimmung, in der wir uns wieder an John F. Kennedy erinnern, dessen allseits bekannte Worte: “Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann. Frage, was Du für
Dein Land tun kannst.“ aktueller sind denn je. Das gilt gerade auch, was die zunehmenden demokratiefeindlichen Tendenzen in Teilen unserer Gesellschaft betrifft. Das gilt auch, was den Wunsch vieler Menschen betrifft, weniger arbeiten zu müssen, die Diskussion um die 4-Tage-Woche. Ich sehe diese Diskussion kritisch. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass wir in Deutschland laut Aussagen des IFO-Instituts weltweit die wenigsten Arbeitsstunden pro Beschäftigtem haben. Jeder deutsche Arbeitnehmer arbeitet im Schnitt 230 Stunden weniger als 1990 und freilich: in derselben Zeit hat auch eine ganz erhebliche Arbeitsverdichtung stattgefunden.

Ich will es bei diesem kurzen und natürlich unvollständigen Blick auf die derzeitigen auch uns im Landkreis Göppingen betreffenden Rahmenbedingungen belassen. Klar ist, dass die gesellschaftlichen und politischen
Herausforderungen groß sind. Und klar ist, dass die schwierigen Rahmenbedingungen sich auch in der Entwicklung unserer Haushaltsdaten wiederspiegeln. Diese Entwicklung ist landauf, landab schlecht. In den
Bundesfinanzen, in den Finanzen der Länder wie auch in den Finanzen der Kreise und der Kommunen. Auch für den Kreishaushalt 2025 heißt das nun nix Gutes. Er ist der schlechteste zumindest aber einer der schlechtesten Haushalte der vergangenen 20 Jahre, gemessen daran, dass wir von einem Fehlbetrag von 58 Mio. € ausgehen mussten, gemessen daran, dass wir eine Kreiumlageanpassung von 5,1% vorschlagen müssen, gemessen daran, dass wir an einer Verschuldungsobergrenze angekommen sind und gleichzeitig nahezu auch die Untergrenze unserer Ergebnisrücklage erreicht haben.

Der Haushaltsentwurf 2025 ist der dritte Haushalt in Folge der einen Fehlbetrag nicht nur am Anfang als Plan, sondern auch am Ende des Jahres als Ergebnis ausweist. Für die letzten beiden Haushalte ist das Realität. Für den Haushalt 2025 ist das zu erwarten.

Entwicklung Ergebnisrücklage / Verschuldung

An dieser Stelle der Versuch einer kleinen Aufmunterung: wir sollten nicht vergessen, dass wir uns über gut 10 Jahre hinweg eines wirtschaftlichen und konjunkturellen Höhenflugs erfreuen konnten. Wir konnten in
dieser Zeit nicht nur große Investitionsmaßnahmen in zinsgünstigen Zeiten umsetzen. Wir konnten zugleich eine Ergebnisrücklage mit bis zu 80 Mio. € ansammeln und unseren Schuldenstand auf 19 Mio. € senken.
Wir waren also vor nicht allzu langer Zeit quasi schuldenfrei. Nun hat sich der Wind jedoch komplett gedreht. Aus Rückenwind ist rauher Gegenwind geworden. Die fetten Jahre sind vorüber, magere Jahre stehen uns bevor.

Wir befinden uns in einer Finanzkrise und zu der lasse ich Max Frisch zu Wort kommen, der einmal – wiederum als Versuch einer Aufmunterung – gesagt hat: „Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“ Lassen Sie uns also produktiv und konstruktiv daran gehen, die Haushaltszahlen mit dem nun notwendigen kritischen Blick zu betrachten. Lassen Sie uns Leistungen in Frage stellen, wo Aufwand und Nutzen dies rechtfertigen und lassen Sie uns damit Spielräume schaffen. Spielräume schaffen für bewährte und wichtige in der Vergangenheit geschaffene Leistungen, die es zu bewahren gilt und die für eine zukunftsweisende Entwicklung des Landkreises auch in Zeiten knapper Kassen wichtig sind.

Am Ende werden wir es bis zur 3. Lesung und Entscheidung über den Haushalt schaffen, den Gürtel einerseits enger zu schnallen und dennoch einen für ein gutes Jahr 2025 geeigneten Haushalt aufzustellen.
Es ist in dieser Situation nur ein kleiner Trost, dass viele Landkreise und Kommunen in einer vergleichbar schlechten Lage sind. Allein ca. 60 % aller Städte und Gemeinden und ca. 80 % aller Landkreise werden in 2025 keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen können, werden also mit Fehlbeträgen arbeiten. Der aktuelle Kreisfinanzbericht 2024 des Landkreistags Baden-Württemberg stellt die drastische Verschlechterung aller Kreishaushalte sehr eindrücklich dar. Der Landkreistag titelte im Zusammenhang mit der Publikation des Kreisfinanzberichts „Kreishaushalte im freien Fall“ und Landkreistagspräsident Walter wurde zitiert mit: „Kommunale Selbstverwaltung ernsthaft gefährdet“. Der Bericht liegt Ihnen vor.
Was zur Schieflage der Kreis- und Kommunalfinanzen führt, das ist die schlechte Konjunkturlage in der Wirtschaft, das sind unzureichend finanzierte Bundes- und Landesgesetze, unzureichend umgesetzte Konnexitätsanforderungen, das ist eine überbordende Aufgabenlast und eine damit verbundene ebenso überbordende Bürokratie, das sind erhebliche Kostensteigerungen und das sind insbesondere auch Klinikdefizite in bislang nicht bekannter Größenordnung.

Wenden wir uns nun den Zahlen des Haushaltsentwurfs 2025 zu. Zahlen, mit denen wir uns schon seit Monaten so intensiv im Vorfeld beschäftigt haben, wie in kaum einem anderen Haushaltsverfahren. Mehrere Abstimmungen im Frühjahr sind erfolgt, verwaltungsintern wie auch mit dem Verwaltungsausschuss. Ausgangslage war zunächst eine ermittelte Deckungslücke von ca. 17 Mio. € und als Zielgröße eine Hebesatzanpassung von ca. 2-3 %-Punkte. Durch ein stringentes Konsolidierungsverfahren ist es uns bis Juni gelungen, mit einem Volumen von 2,5 Mio. € gegenzusteuern – eine Hebesatzanpassung von ca. 2,5 % wäre dann zu diskutieren gewesen.
Leider erreichten uns jedoch über die Sommermonate unterschiedliche negative Informationen die nach ersten Hochrechnungen einen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von ca. -58 Mio. € zur Folge hatte: Ein wesentlicher Grund für diese Verschlechterung ist ein überdurchschnittlicher und so nicht zu erwartender Rückgang der Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Landkreis um -2,2 % (Wirkung:  -10,2 Mio. €). Dies entgegen dem Landestrend, der eine Erhöhung um +4,8 %, in der Region sogar um +5,7 % vorsieht.

Entwicklung der Steuerkraftsumme

Der Landkreis Göppingen ist, dem müssen wir uns hier weiterhin stellen, seit Jahren strukturell steuerschwach. Er liegt 193 €/EW unter dem Durchschnitt der Landkreise in Baden-Württemberg und sogar 326 €/EW unter dem Durchschnitt der Landkreise im Regierungsbezirk. Bei einem Vergleich zur Steuerkraft eben dieser Nachbarlandkreise im Regierungsbezirk Stuttgart ergibt sich ein ernüchterndes Hätte der Landkreis Göppingen deren durchschnittliche Steuerkraft, könnte die Kreisumlage um ca. 6 %-Punkte gesenkt werden.

Weitere Gründe für die erhebliche Verschlechterung waren eine überdurchschnittliche Erhöhung der Personalkosten zum Jahr 2025 (Wirkung: +6,8 Mio. €), insbesondere aufgrund unmittelbar bindender Tarifabschlüsse, die deutliche Erhöhung der Defizitmeldung der AFK GmbH (Wirkung: +5,9 Mio. €) und zwar von 16,8 Mio. € auf 22,7 Mio. € sowie die Erhöhung der Kosten für Gebäude und Bewirtschaftung (Wirkung:
+8,4 Mio. €), u.a. durch steigende Aufwendungen im Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte, wobei hier in geringem Umfang mit Kostenerstattungen gerechnet werden kann. Zu registrieren hatten wir auch eine notwendige Erhöhung beim Budget für den ÖPNV (Wirkung: +2,4 Mio. €), in besonderem Maß aufgrund steigender VVS-Aufwendungen.

Konsolidierungsprozess

Die Finanzverwaltung hat nach dieser ersten Hochrechnung umgehend mit umfangreichen weiteren Konsolidierungsmaßnahmen gegengesteuert. In stringenten Budgetgesprächen konnte dieser Fehlbetrag am Ende um ca. 20 Mio. € auf -38 Mio. € reduziert werden. Dies haben wir u.a. durch die Veranschlagung entsprechend geforderter Landeserstattungen im Sozialbereich mit 12 Mio. € geschafft sowie Risikoerhöhungen der Erstattung aus der Themenstellung Rechtskreiswechsel, dazu später mehr. Allgemein haben wir weitere Risikoerhöhungen vorgenommen, sind von Empfehlungen abgewichen und haben Maßnahmen verschoben oder sogar gestrichen, so u.a. leider auch dem Klimaschutz dienende Maßnahmen.
Zu nennen sind auch die – risikobehaftete – Erhöhung des Ansatzes der Grunderwerbsteuer um +2,0 Mio. € auf 16 Mio. € und die Erhöhung des Kopfbetrags für die Schlüsselzuweisung auf das Niveau der Empfehlung des Landkreistags (906 €/EW). Dies allerdings ohne den empfohlenen Sicherheitsabschlag aufgrund unklarer Auswirkungen des Zensus 2022. Dieser planerische Fehlbetrag in Höhe von -38 Mio. € bedeutet nun, dass rein rechnerisch zum Ausgleich eine Anhebung der Kreisumlage um +8,5 %-Punkte auf 41,0 %-Punkte als Bedarf erforderlich wäre. Darin enthalten wäre noch kein Aufschlag zur Verbesserung der Liquidität. Dies wäre unter den jetzigen Umständen kommunalpolitisch und zu Lasten unserer Städte und Gemeinden nicht vertretbar gewesen.

Weitere eingeleitete und umgesetzte Maßnahmen waren deshalb:
1. Nochmalige Erhöhung der Vorabreduzierung der Personalaufwendungen um 1,0 Mio. € auf 3,1 Mio. €
2. Veranschlagung eines globalen Minderaufwands von ca. 4,6 Mio. € (= ca. 1 %-KU)
3. Eine weitere Budgetrunde mit allen Dezernaten mit einem Zielwert zur nochmaligen Einsparung von 4,5 Mio. € (ca. 1 %-KU); IST-Realisierung ca. 3,4 Mio. €. Beispielhaft sind hier vereinzelte Wiederbesetzungssperren oder auch die vorgeschlagene Einstellung des Radwanderbusses zu nennen.

Zudem wurde umgehend die Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums über die aktuelle Finanzlage informiert. Diese räumt dem Landkreis trotz eigentlich gefordertem ausgeglichenem Ergebnishaushalt einen geringen planerischen Fehlbetrag ein. Es konnte also mit diesen Maßnahmen das Defizit im Ergebnishaushalt auf ca. 30 Mio. € reduziert werden. Die Verwaltung sah sich daher zu diesem Zeitpunkt gezwungen, zum Haushalt 2025 eine Hebesatzanpassung um +5,1 %-Punkte von 32,5 %- Punkte auf 37,6 %-Punkte vorzuschlagen. Der Entwurf 2025 ist damit trotzdem mit 7,45 Mio. € unausgeglichen. Dieser Betrag ist durch die nur noch gering gefüllte Ergebnisrücklage (Ende 2024 nur noch ca. 21,3 Mio. €) gerade noch so auszugleichen. Ende des Jahre 2025 hat unser Sparstrumpf dann nur noch einen Stand von ca. 13,8 Mio. €. Dieser Betrag muss für den Ausgleich der Finanzplanungsjahre 2026 – 2028 verwendet werden. Nach aktueller Prognose ist Ende des Jahres 2028 der Sparstrumpf bei „0 €“ angekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Sie sehen, dass wir im Landratsamt, und nicht nur im Finanzdezernat, sondern auch in allen Fachämtern, sehr intensiv an der Aufstellung eines tragfähigen Haushalts gearbeitet haben und wir arbeiten weiter intensiv daran. Statt einem Termin hatte ich in diesem Jahr vier Termine zum Haushaltsentwurf 2025 mit dem Finanzdezernat. Auch eine Sonderinformation an Sie als Kreistag und eine Behandlung im Verwaltungsausschuss am 27.09.2024 außerhalb des alljährlichen Prozesses sind Ausfluss dieser Finanzentwicklung. Zudem wurden bereits in zwei Versammlungen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vorinformiert.

Entwicklung des Kreisumlage-Hebesatzes

Leider gehen wir für die Finanzplanung von einer nochmals steigenden Kreisumlage aus: In den Jahren 2026 und 2027 mit nochmals je +1 %- Punkt und für 2028 dann mit einer linearen Entwicklung bei 39,6 % Punkten. Damit liegen wir gleichwohl weiterhin deutlich unter den Höchstwerten, die die Kreisumlage bereits aufwies. Ich erinnere an das Jahr 2005 mit einer Kreisumlage in Höhe von 43,1 %-Punkten. Nach objektiver Bewertung aller Fakten und Entwicklungen kommen wir nun nicht um eine spürbare Anhebung der Kreisumlage herum. Eine der wesentlichen Fragen in den nun anstehenden Beratungen des Haushaltsentwurfs wird sein, welche Höhe der Kreisumlage unter den derzeitigen Bedingungen angemessen und mit Blick auf die schlechte Finanzlage der Kommunen im Kreis auch vertretbar ist. Dazu will ich zunächst feststellen, dass auch wir in der Landkreisverwaltung die vorgeschlagene Anpassung des Kreisumlagehebesatzes um 5,1 % als noch zu hoch ansehen. Wir arbeiten intensiv daran, diese Anpassung zu reduzieren und wir sind dabei auch – vorsichtig gesagt – auf einem guten Weg. Aktuelle Verbesserungen bei der Verkehrsumlage sowie absehbare Verbesserungen auch im Wirtschaftsplan der AFK nenne ich hier als Beispiel. Wir arbeiten an diesen Themen und an weiteren Verbesserungen, werden Ihnen die Ergebnisse rechtzeitig für die Beratungen mitteilen. Nach aktuellem Stand könnten wir auf eine Verbesserung in Höhe von 1,2 %-Punkten kommen, was zu einer Reduzierung der KU-Anpassung auf dann 3,9 % führen würde. Das ist eine im Moment noch unverbindliche Wasserstandsmeldung. Wir bleiben an dem Thema dran.

Die am Ende erforderliche Anpassung des KU-Hebesatzes hat sicher auch damit zu tun, dass wir als einer von ganz wenigen Landkreisen über 5 Jahre hinweg auf eine Erhöhung der Kreisumlage verzichtet haben, obwohl das Finanzdezernat dafür immer wieder geworben hat. Diverse politische Entscheidungen und Entwicklungen hätten dies rückblickend auch gerechtfertigt.

Ich meine insbesondere den Ausbau des ÖPNV mit dem damaligen Bus 19+ und dem VVS-Beitritt sowie die Zinsbelastung aus dem Klinik-Neubau ohne Rückgang des auszugleichenden Klinik-Defizits.

Alles Maßnahmen mit einer zusätzlichen Belastung auf den Ergebnishaushalt von ca. 10-15 Mio. € pro Jahr oder umgerechnet 2-3 %-Punkte KU. Ein weiteres Beispiel ist sicherlich auch der Trägerzuschuss des Landkreises zum Klinik-Neubau mit 110 Mio. € – eine Belastung von ca. 5 Mio. €/p.a. auf den Ergebnishaushalt. Klar ist: Hätten wir in den letzten Jahren eine moderate Anpassung der Kreisumlage vorgenommen, dann hätte das etwas Druck von der jetzt am Ende erforderlichen Anpassung
genommen. Und wir sehen, dass auch viele andere Landkreise, auch die im Regierungsbezirk Stuttgart, teilweise ebenso massive Anhebungen der Hebesätze planen. Aktuelle Beispiele: RMK und Calw.

Nach unseren letzten Informationen befinden wir uns bei der Kreisumlagebelastung pro Einwohner – trotz der massiven vorgeschlagenen Anhebung – weiterhin im Mittelfeld der Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart, dies trotz bekannter negativer Strukturfaktoren des Landkreises Göppingen und trotz unserer erheblichen Investitionen der letzten Jahre. All diese Argumente werden unsere Kreiskommunen nicht überzeugen. Viele stehen mit Ihren Haushalten auch mit dem Rücken zur Wand und für sie ist jeder Euro Kreisumlage ein Euro zu viel. Deshalb ist es unser ausdrückliches Bemühen – dies gerade auch von Herrn Kreiskämmerer Stolz und mir als ehemalige Bürgermeister – von den 5,1 % Anhebung des KU-Hebesatzes runterzukommen. Wir hatten mit der BM-Runde auch schon zwei Gespräche zur schwierigen Lage und nun liegt Ihnen und uns ganz aktuell von gestern auch ein Schreiben der Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor. Verständnis für schwierige Finanzlage auch der Kommunen
Kein Verständnis für Kommunikation über die Presse
Kein Verständnis für Vorwurf zu später Beteiligung
Gar kein Verständnis für despektierliche Bezeichnung von wichtigen Stellen als „Orchideenstellen“.
Weitere Diskussion des Inhalts im Verwaltungsausschuss mit Einladung der BM-Vertreter
Und weiteres Bemühen um Verbesserungen

Noch ein paar wenige Informationen zur Investitionstätigkeit und zur Verschuldung: Der Landkreis plant für 2025 eine hohe Investitionsaktivität mit 64,4 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr jedoch deutlich geringer, da die Hochphase der Bautätigkeit im Zusammenhang mit unserem Klinik-Neubau beendet ist. Für das kommende Jahr wurden inkl. Nachfinanzierung für den Klinik-Neubau ca. 33,5 Mio. € prognostiziert. Die hohe Investitionstätigkeit begründet sich zudem mit den dringenden Schulentwicklungsprojekten. Im Plan 2025 sind Beträge für die Restfinanzierung unserer Investition in den Neubau des Berufsschulzentrums Geislingen mit 1,25 Mio. € enthalten sowie ca. 15 Mio. € für den Baustart für das neue SBBZ in Geislingen am Zillerstall. Für Straßenbaumaßnahmen sind nur 4,0 Mio. € veranschlagt, was den Durchschnitt der vergangenen Jahre darstellt jedoch dem Investitionsstau von ca. 25 Mio. € im Bereich des Straßenbaus nur bedingt Abhilfe schafft.

Die Verschuldung des Landkreises steigt zum Ende des Jahres 2025 auf insgesamt ca. 278 Mio. €. Darin enthalten sind die Ausleihungen als Trägerdarlehen an die AFK GmbH für den Klinik-Neubau. Bereinigt beträgt der Schuldenstand ca. 142,8 Mio. €. Der Verlauf war bereits vor Jahren so prognostiziert. Zu erwähnen ist jedoch, dass allein der Zuschuss des Landkreises zum Klinik-Neubau i. H. v. 110 Mio. € mit ca. 5 Mio. € jährlich laufend die Ergebnishaushalte belastet.

Angesichts des massiven Ungleichgewichts von Einnahmeentwicklung einerseits und Aufgabenentwicklung andererseits braucht es zwingend Entlastungspakete oder Sofortprogramme von Bund und Land, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Soziales und ÖPNV. Kurzfristig können wir damit gleichwohl nicht rechnen. Ein negatives Signal an die kommunale Familie ist leider auch, dass es bisher keine Einigung, geschweige denn eine Annäherung, in den aktuell laufenden Verhandlungen in der Gemeinsamen Finanzkommission gibt – mit einem Abschluss dieser Verhandlungen ist frühestens im November zu rechnen.

Meine Damen und Herren, trotz aller Konsolidierungsbemühungen und –erfordernisse sollten wir auch sehen, dass am Ende im Haushalt 2025 wichtige Leistungen des Landkreises finanziert werden. Auf einige Themenbereiche möchte ich daher gesondert eingehen. Kein Thema prägt so sehr die öffentliche Debatte im Kreis wie die Gesundheitsversorgung. Die Finanzlage der meisten Krankenhäuser ist äußerst kritisch und die Finanzierung der Krankenhausreform Stand heute noch völlig unklar. Je länger die dringend notwendige finanzielle Entlastung der Krankenhäuser auf sich warten lässt, desto weiter wachsen die Krankenhausdefizite. Den Landkreisen, die in Baden-Württemberg überwiegend Klinikträger sind, geht damit finanziell schlicht die Luft aus. Die von den Landkreisen zur Defizitabdeckung aufgebrachten Mittel stammen dabei systemwidrig aus den Kreisumlagen, über die wir heute diskutieren. Nach der klaren Rechtslage sind für die Krankenhausfinanzierung aber allein Bund und Land zuständig sind. Es ist nicht tragbar, dass nun schon seit Jahren der Landkreis mit etlichen Millionen Euro als Ausfallbürge für Bund und Land einstehen muss. Wir werden hierzu demnächst auch im Kreistag einen dringenden Austausch mit unseren Bundestagsabgeordneten auf die Tagesordnung nehmen.

Ergebnisentwicklung ALB FILS KLINIKUM GmbH

Der Landkreis Göppingen trägt seit Jahren als Alleingesellschafter die Defizite der AFK GmbH. Im aktuellen Jahr 2024 werden dies voraussichtlich 17 Mio. € sein. Aufsummiert von 2020 bis 2024 betragen die Defizite mehr als 60 Mio. €. Und wie geht es weiter? Allein für das kommende Jahr 2025 wird ein ähnliches Defizit wie im laufenden Jahr anfallen, jedoch zuzüglich der Umzugsaufwendungen und Doppelvorhaltungen für den Neubau mit rd. 6 Mio. €. Damit beläuft sich das Defizit für das Jahr 2025 auf voraussichtlich – 22,7 Mio. €. Um Ihnen ein Gefühl für die Größe des Problems zu geben: Seit 2021 hat der Landkreis Defizitausgleiche größer 10 Mio. € jährlich zu leisten. Insgesamt waren das von 2021 bis 2024 ca. 57 Mio. €. Für die Jahr 2025 – 2028 sind weitere 67,3 Mio. € zu stemmen.

Diese Zahlen zeigen einmal mehr die strukturelle Unterfinanzierung der Kliniklandschaft auf – eine auskömmliche Finanzierung sieht anders aus. Der Aufsichtsrat hat angesichts der vorliegenden Dimensionen die Geschäftsführung beauftragt, den Wirtschaftsplan nochmals intensiv auf mögliche Verbesserungspotentiale zu überprüfen. Tatsächlich könnten hier Möglichkeiten bestehen. Da wollen wir jetzt aber noch nicht unken, sondern erst die Maßnahmen möglichst verlässlich abklären.

Im ALB FILS KLINIKUM wird seit Jahren bereits konsequent konsolidiert und saniert. Zudem arbeitet die AFK bereits an der Umsetzung von 12 Konsolidierungsprojekten; diese wirken auf den Wirtschaftsplan 2025 entlastend mit 4,5 Mio. € und 2024 bereits mit 8,0 Mio. €. Zusätzlich arbeitet die AFK an weiteren Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise durch zu Beginn des Jahres durch den Aufsichtsrat beschlossene Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rund 3 Mio. €.

Ein ausgeglichenes Ergebnis bleibt zwar weiterhin erklärtes Ziel des ALB FILS KLINIKUMS, jedoch werden auch die Folgejahre 2026 bis 2028 geprägt sein von weiteren Defiziten in bislang nicht gekannter Höhe – sofern sich die Gesundheitspolitik in Bund und Land nicht deutlich bewegt und eine dauerhaft gesicherte Finanzierung umsetzt!

Im Landkreis Göppingen wurde die wesentliche Strukturentscheidung zur Schließung des Geislinger Standortes bereits 2021 getroffen. Der Landkreis ist damit vielen anderen Landkreisen und Kliniken einen
Schritt voraus, auch wenn es sehr wehgetan hat und teilweise noch immer tut. Mit der erfolgten Umstrukturierung der Helfenstein Klinik Geislingen zum Gesundheitszentrum Helfenstein wurde jedoch sowohl auf die zunehmende Ambulantisierung, wie auch auf die notwendigen Strukturveränderungen reagiert. Seit Schließung der stationären Versorgung in Geislingen Ende 2023 gibt es einige neue Angebote: Anstelle der Notfallambulanz wurde eine Allgemeinmedizinische Notfallpraxis eröffnet, die Umbauarbeiten für die Kurzzeitpflege sind in vollem Gange und in Kooperation mit der AOK ging Anfang 2024 eine neue Einrichtung, nämlich die „Kurzstationäre Allgemeinmedizinische Versorgung“ als landesweites Modellprojekt an den Start. Dabei geht es um die Menschen, die zwar keine Behandlung in einem Krankenhaus benötigen, aber dennoch nicht ausschließlich ambulant durch ihren Haus- und Facharzt versorgt werden können. In einer Sondersitzung des Kreistags im Dezember 2023 wurde der Hamburger Dienstleister OptiMedis beauftragt, eine Kurzexpertise zur Nachnutzung der Helfenstein Klinik zu erstellen. Diese wurde im April 2024 im Kreistag vorgestellt und OptiMedis weiter beauftragt. Es soll ein ganzheitliches, integriertes Versorgungskonzept entstehen, um die medizinische Versorgung im Oberen Filstal nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln!
Weiterhin offen ist jedoch die Finanzierung der notwendigen Umbauten im Gesundheitszentrum Helfenstein. Allein in eine Kernsanierung müssen nach ersten Prognosen in den kommenden Jahren ca. 40 Mio. € investiert werden. Wir haben dabei die Problematik, dass das Gesundheitszentrum auf Basis der aktuellen Rahmenbedingungen klar unwirtschaftlich ist und die Sicherung der ambulanten Versorgung am Geislinger Standort nicht unmittelbar Aufgabe des Landkreises bzw. des ALB FILS KLINIKUMS. Landkreis und Klinik dürfen rechtlich aufgrund dieser Unwirtschaftlichkeit nun aber nicht einfach selbst in die Liegenschaft investieren. Frei nach Karl Valentins Ausspruch: „Mögen hätt ich schon wollen, nur dürfen hab ich mich nicht getraut“ geht es dabei eben nicht ums Wollen, und es geht auch nicht ums Können, es geht ums Dürfen, um die rechtlichen Schranken, die uns als Landkreis hier treffen. Und aufgrund dieser Schranken dürfen wir uns das wollen und mögen hier eben nicht getrauen.
Es wird daher, so viel ist nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen klar, absehbar eine Investorensuche für das Gesundheitszentrum Helfenstein notwendig sein, im Zusammenspiel mit langfristigen gesundheitlichen,
wie städtebaulichen Erwägungen. Der Kreistag sollte dabei alsbald auch über die Zulässigkeit von nicht-gesundheitsnahen Dienstleistungen im Gebäude beraten und zudem über den Entwurf eines Lastenhefts für die Suche nach einem Investor. Dabei ist es unser Wunsch, dass der Investor das Gebäude im Bestand entwickelt. Das werden wir ihm so auch mit auf den Weg geben. Gleichwohl müssen wir uns auch Gedanken machen, ob auch bauliche Veränderungen zulässig sein können. Denn je größer der Spielraum für potenzielle
Investoren, desto eher kommt überhaupt eine nachhaltige und finanziell tragfähige Lösung für die ehemalige Helfenstein Klinik zustande. Der Erhalt des Bestandsgebäudes bleibt allerdings unser Fokus und kann bei den Investoren dann als Zuschlagskriterium gewertet werden. Wir werden darüber wie gesagt noch intensiv in der November-Sitzung des Kreistags beraten. Am Ende müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen mit denen am Standort eine bestmögliche Entwicklung möglich ist als vielfältiges ambulantes Gesundheitszentrum ergänzt mit weiteren für die Raumschaft guten Nutzungen.

Wichtige Schritte sind auch am Standort Göppingen gelungen und die Entwicklung des Klinik-Campus mit allen Teilprojekten befindet sich in der finalen Phase. Das Ärztehaus mit dem neuen hochmodernen ambulanten OP-Zentrum konnte im November 2023 bezogen werden, für das Bildungszentrum erfolgte im Juli 2023 die Bestätigung des Baubeschlusses, im März 2024 der Spatenstich und vorige Woche wurde bereits Richtfest gefeiert. Und auch der Klinik-Neubau geht seiner Vollendung entgegen. Mit dem
Umzug im Sommer nächsten Jahres werden wir dort der Bürgerschaft eine sehr breit aufgestellte und exzellente Gesundheitsversorgung bieten können sowie in Baden-Württemberg einmalige Rahmenbedingungen für Personal und Patientinnen und Patienten. Ich blicke darauf mit großer Vorfreude möchte schon jetzt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ALB FILS KLINIKUMS danken, die die Umstrukturierung an beiden Standorten, Göppingen und Geislingen, bislang hervorragend bewältigt haben.

Die Finanzierung des Neubaus der Klinik am Eichert und der Ausgleich des Defizits wirken sich aber leider, wie bereits erwähnt, sehr stark auf den Kreishaushalt und die AFK GmbH aus. Wie Sie mitbekommen haben, wurde die Kostenprognose für das Neubauprojekt inkl. aller Teilprojekte im September neu auf nunmehr 500 Mio. € aktualisiert. Die Anpassung des Kostenrahmens war zwar unumgänglich, jedoch für uns alle sehr ärgerlich. Auch im Aufsichtsrat gab es deutliches Unverständnis und Kritik an der erneuten Kostenanpassung innerhalb kurzer Zeit. Offensichtlich wurden Bauherr und Projektsteuerung nicht rechtzeitig über Kostensteigerungen informiert. Zudem sind mannigfache Beschädigungen und Vandalismus zu beklagen. Die Mehrkosten seit Juli 2024 sind mit 12,4 Mio. € beziffert. Der Baufortschritt befindet sich nun aber in weit fortgeschrittenem Stadium und beim neu berechneten Gesamtkostenrahmen ist ein Puffer in Höhe von 6,1 Mio. € enthalten. Wir haben daher die begründete Hoffnung, dass es bei den nun prognostizierten Baukosten bleibt.

Sowohl die CDU-Fraktion als auch die AfD-Fraktion des Kreistags haben im Übrigen Anträge zu einer erneuten Befassung mit dem Abbruch bzw. einer Weiternutzung der derzeitigen Göppinger Klinik gestellt. Eine finale Entscheidung muss hierzu in zwei Schritten erfolgen: Zunächst sollen Aufsichtsrat und Kreistag darüber befinden, ob ein Nicht-Abbruch für das ALB FILS KLINIKUM überhaupt in Betracht kommt. Erst in einem zweiten Schritt, kann dann eine Chancen-/Risikobetrachtung für mögliche Nachnutzungen angestellt werden. Das Thema wird in der Kreistagssitzung am 08.11. erneut behandelt werden.

Meine Damen und Herren, werfen wir nun im Folgenden einen Blick auf unsere Schulen. Ein funktionierendes Bildungssystem ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Von hier kommen die dringend benötigten Fachkräfte von morgen. Deshalb und im Sinne guter Zukunftschancen für die jungen Menschen sind uns unsere Schulen wichtig. In den letzten 5 Jahren wurden mit dem DigitalPakt 1.0 und den Eigenmitteln des Landkreises ca. 4,68 Mio. € in die Digitalisierung unserer Schulen investiert. Die Schulen müssen finanziell weiter bei der Transformation in die Digitalität unterstützt werden und zwar lückenlos. Deshalb muss der DigitalPakt 2.0 von Bund und Land kommen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sind für das Haushaltsjahr 2025 pauschale Kürzungen der Schulbudgets leider unabwendbar, sodass Maßnahmen verschoben bzw. Mindeststandards genügen müssen. Im Bereich der beruflichen Schulen sind in 2025 Budgetkürzungen von 10 % eingeplant. Bei den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZs) sind keine Kürzungen vorgesehen, wegen der enorm steigenden Schülerzahlen.
Als Landkreis wenden wir im Übrigen nach wie vor beträchtliche Summen für unsere Schulen auf. 2025 handelt es sich dabei um rund 17,8 Mio. €, denen Erträge in Höhe von rund 12,3 Mio. € gegenüberstehen.
Zusätzliche Finanzmittel zum Erhalt der Schullandschaft nimmt der Landkreis auch bei seinen Schulinvestitionen in die Hand. Der Landkreis investiert neben dem Neubau der Bodelschwingh-Schule Geislingen (dies steht heute im Kreistag bereits vor dem Baubeschluss) in den Anbau am BSZ Geislingen. Dank eines erfolgreichen Gebäudeoptimierungsverfahrens konnte das Projektbudget von ursprünglich brutto 34 Mio. € um rund 4 Mio. € reduziert werden, obwohl zusätzliche Optionen umgesetzt werden. Der Landkreis investiert demnach in den Bildungsstandort in Geislingen insgesamt knapp 50 Mio. €. Zirka 19 Mio. € wurden bereits am Anbau BSZ Geislingen investiert und ca. 30 Mio. € werden – wenn Sie dem heutigen Vorschlag der Verwaltung zum Baubeschluss folgen – am Standort „Zillerstall“ in das SBBZ Geislingen investiert.

In Göppingen, an der dortigen Bodelschwingh-Schule, registrieren wir unerwartet stark ansteigende Schülerzahlen, sodass hier eine zügige Umsetzung der Ergebnisse der fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie von 2024 zu den erforderlichen Schulerweiterungen unumgänglich ist. Daher werden 2025 die Planungen für räumliche Erweiterungen der Bodelschwingh-Schule in Göppingen begonnen. Dafür sind 50.000 € im Haushaltsentwurf 2025 eingestellt. Bis zur Fertigstellung der Neubauten sind dringend weitere umfangreiche Provisorien notwendig. Weiterhin arbeitet der Landkreis als Schulträger ständig an der Schulentwicklung, um seine Schulen zukunftsfähig zu machen und die Qualität des Unterrichts zu verbessern wie z.B. aktuell die Einrichtung des zusätzlichen Förderschwerpunktes körperlich und motorische Entwicklung an der Bodelschwingh-Schule Geislingen oder die Einrichtung von AVdual an den beruflichen Schulen.

Mit dem Haushalt 2025 werden wir also auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsinvestitionen in der Bildung ebenso wie in der Infrastruktur umsetzen. Die notwendige Haushaltskonsolidierung und Ausgabenkürzung beeinflusst die Spielräume für unser Gebäudemanagement gleichwohl wesentlich. Es wurden die Vorhaben auch im Hinblick auf die Unterbesetzungen im technischen Personalbereich und die mögliche Angebotslage im Hochbau besonders kritisch geprüft. In der Gebäudeunterhaltung wurden ca. 43% der ursprünglich geplanten Maßnahmen durch Verschiebungen in Folgejahre gekürzt. Diese erhebliche Kürzung führt zwangsweise zu großen Risiken für den Werterhalt der Landkreisliegenschaften. Wenn Maßnahmen in Folgejahre verschoben werden oder deren Umsetzung komplett in Frage gestellt ist, wird die Substanz der Gebäude immer mehr beansprucht. Besonders betroffen von den Kürzungen bzw. Verschiebungen sind Maßnahmen an Schulen, so zum Beispiel die Errichtung von Fahrradabstellanlagen sowie die Sanierung von Fachräumen.

Leider mussten aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung auch Maßnahmen im Bereich der Klimaneutralität verschoben werden. Anstelle der ursprünglich geplanten 3,5 Mio. € sollen nun nur noch Maßnahmen im Umfang von ca. 400 Tsd. € umgesetzt werden. Die Abarbeitung von Maßnahmen, die in den Sanierungsfahrplänen festgelegt wurden, kann so erst später beginnen. Die im nächsten Jahr geplante Sanierung des Gebäudes Wilhelm-Busch-Weg 1 (Gesundheitsamt) sowie die Umsetzung des ersten Teils des Sanierungsfahrplans am Beruflichen Schulzentrum Geislingen werden auf das Jahr 2026 verschoben; nicht
konsolidiert haben wir bei unseren Klimainvestitionen wie z. B. unsere Schulbauinvestitionen, hierzu später mehr. Das Aufschieben der Maßnahmen ist schmerzlich, aber vor dem Hintergrund der Finanzlage vertretbar. Allerdings unternehmen wir im Blick auf den Klimaschutz trotz allem entschlossene Schritte durch die Neubauten am BSZ Geislingen mit der vorgesehenen Übergabe Anfang 2025 und sowie durch den vorgesehenen Neubau der Bodelschwingh-Schule Geislingen mit besonderem Kfw 40- und zusätzlich QNG- Standard mit erheblichem investivem Aufwand samt Photovoltaikanlagen.
Klimaschutz und Klimawandelanpassung sind weiterhin bedeutende Schlüsselthemen für den Landkreis Göppingen. Wir haben uns hier mit der Klimaneutralität 2040 schließlich ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Ein
wichtiger Partner ist dabei die Energieagentur Landkreis Göppingen. Ihre Angebote werden von Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen verstärkt nachgefragt und entsprechend angepasst.
Die Grundlage für die Planung sämtlicher Maßnahmen ist das Energiepolitische Arbeitsprogramm (kurz EPAP) 2023 – 2027, das Ende 2023 durch den UVA beschlossen wurde. Zum Haushalt 2025 hat dieses E-
PAP ein Gesamtvolumen an Maßnahmen i. H. v. 49,7 Mio. €. Die größten Positionen nehmen weiterhin die Maßnahmen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität, wie die Finanzierung des Vollverbunds mit 18,1 Mio. € sowie die Umsetzung des integrierten Nahverkehrsplans mit 5,7 Mio. € ein. Das zweitgrößte Budget mit rund 17 Mio. € steht beim Amt für Hochbau, Gebäudemanagement und Straßen für klimafreundliche Liegenschaften zur Verfügung. Der Stabsbereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung akquiriert dabei laufend Fördermittel von Bund und Land, um den Haushalt zu entlasten. Von unseren 3 Stellen im Stabsbereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung bekommen wir aufgrund dessen knapp die Hälfte, nämlich 1,45 Stellen zu den Themen Klimawandelanpassung und Klimaneutralität gefördert. Davon profitiert der gesamte Landkreis und seine Kommunen.

Im Sozialbereich wurden die Planungen erneut durch eine Vielzahl von Faktoren, wie z.B. die nicht vorhersehbare weitere Entwicklung des Krieges in der Ukraine und den entsprechenden Zugang geflüchteter Menschen und die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland erschwert.
Aufgrund der schwierigen Haushaltslage haben wir uns mit unseren Sozialpartnern darauf verständigt, im Bereich der Freiwilligkeitsleistungen und weisungsfreien Pflichtaufgaben für das Jahr 2025 eine Deckelung einzuführen, d.h. die angemeldeten Mittel 2025 unserer Sozialpartner dürfen nicht höher ausfallen als in 2024. An dieser Stelle nochmals meinen ausdrücklichen Dank an alle unsere Sozialpartner im Landkreis für ihre Bereitschaft und ihr Verständnis, diese Maßnahme mitzutragen und solidarisch den Landkreis bei seiner Haushaltskonsolidierung zu unterstützen.

Im Teilhaushalt 5 „Jugend und Soziales“ schaffen wir im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion des Nettoressourcenbedarfs um -1,1 % oder -1,7 Mio. € auf 153,8 Mio. €. Im Bereich der direkten Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger, also z.B. bei Grundsicherung, Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe, steigt der Bedarf zwar um insgesamt 3,3 Mio. € oder 2,53 %. Unterm Strich sinkt aber dennoch unser Nettoressourcenbedarf für Jugend und Soziales, da wir unter anderem höhere Personalkostenerstattungen und eine deutlich erhöhte Erstattung des Wohngelds durch Bund und Land einplanen können. Es besteht allerdings ein hohes Haushaltsrisiko, da sich viele Faktoren wie die eingeplanten Erstattungen im Laufe des Jahres 2025 noch ändern können.
Im gesamten Sozial- und Jugendamtsbereich sind Transferaufwendungen für Personen aus der Ukraine in Höhe von über 5,6 Mio. € veranschlagt. In Baden-Württemberg gibt es zwar für die Personen im Asylverfahren und auch für Geduldete mit dem Land eine Vereinbarung, nach welcher nahezu alle kommunalen Kosten erstattet werden, wenn auch erst mit großer zeitlicher Verzögerung von ca. 2 bis 4 Jahren. Für die rechtskreiswechselbedingten kommunalen Mehrbelastungen gibt es mit dem Land für die Jahre 2024 ff jedoch noch keine Einigung. Zur Erinnerung: Seit Juni 2022 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine ihre Leistungen nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern im Rahmen anderer Sozialgesetze z.B. in Form des Bürgergelds. In der finanziellen Verantwortung ist damit nicht mehr grundsätzlich das Land wie zuvor bei den Asylbewerberleistungen, sondern plötzlich die Kommunen, die diese Leistungen zumindest mitfinanzieren. Trotz diesem sog. Rechtskreiswechsel, also dem Wechsel in andere Leistungssysteme, handelt sich aber noch immer um die gleichen, zu uns geflüchteten Menschen, nur das Leistungssystem ist nun ein anderes. Daher müssen auch diese Kosten vollumfänglich vom Land erstattet werden. Die Verwaltung ist bei ihrer Planung von einer Erstattung der rechtskreiswechselbedingen kommunalen Mehrbelastungen von 70 % dieser Aufwendungen ausgegangen, welche -analog dem Vorjahr- außerhalb von Teilhaushalt 5 als Ertrag angesetzt ist. Dies birgt allerdings ein sehr hohes Haushaltsrisiko. Erste Annahmen des Landkreistages sowie Signale des Landes deuten auf eine Erstattung deutlich unter diesen 70 % hin. Aus meiner Sicht kann und darf es aber nicht sein, dass der Landkreis einen Großteil der Mehrkosten für diesen Personenkreis selber zu tragen hat. Der Landkreis fordert daher eine vollumfängliche Kostenerstattung der rechtskreiswechselbedingten kommunalen Mehraufwendungen für Personen aus der Ukraine durch das Land. Denn wir haben es hier eben mit einer staatlichen Aufgabe zu tun und dafür braucht es in vollem Umfang staatliches Geld.

Gute Nachrichten sind beim Integrationsmanagement zu verkünden: Das Landessozialministerium hat vor kurzem bekannt gegeben, dass 2025 und 2026 (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsgesetzgeber) das Integrationsmanagement im bekanntem Umfang fortgeführt werden kann. Mindestens in diesen beiden Jahren wird das Land 58 Mio. € für das Integrationsmanagement zur Verfügung stehen. Dadurch stehen dem Landkreis Göppingen im Jahr 2025 nun rund 1,6 Mio. € zur Verfügung. Im Frühjahr 2024 hatte das Land noch eine Fördersumme von rund 1,1 Mio. € kommuniziert. Auch wenn dem Landkreis nun weitgehend die gleiche Fördersumme wie in den Vorjahren zur Verfügung stehen wird, wird es dennoch auf Grund von Lohnsteigerungen zu Personalreduzierungen kommen müssen.

Ein hohes Haushaltsrisiko besteht auch in der Umsetzung des Landesrahmenvertrages zum Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Der Haushalt 2025 enthält erstattungsfähige BTHG-bedingte Mehrkosten i.H.v. fast 13,5 Mio. €, welche entsprechend auch vollumfänglich als Ertrag eingeplant sind. Die derzeitigen Aussagen des Landes und die bisherige Erstattungspraxis lassen allerdings Zweifel aufkommen, ob sich das Land an die eigentliche Vereinbarung hält.
Um es klar zu sagen: Der Landkreis erwartet hier eine zeitnahe und praktikable Verständigung zum Abrechnungsverfahren des BTHG-bedingten Mehraufwands und fordert das Land auf, sich an die vereinbarte Übernahme der erstattungsfähigen Kosten zu halten und diese zeitnah zu erstatten.
Erst vor wenigen Tagen stand das Thema auch im Sozialausschuss auf der Tagesordnung. Dabei waren wir uns in der deutlichen Kritik einig, dass hier Gutes gedacht, aber nicht gut gemacht wurde. Aktuell erleben wir ein deutlich komplizierteres, arbeitsintensiveres Bearbeiten im Bereich der Eingliederungshilfe, das wesentlich mehr Geld und Personal erfordert. Ob der deutliche Mehraufwand in einem positiven Verhältnis zum Nutzen steht, nämlich entsprechend verbesserter Lebensbedingungen und Teilhabemöglichkeiten für den hilfebedürftigen Personenkreis, das wird noch zu evaluieren sein.

Vor einem herausfordernden Jahr 2025 steht auch das Jobcenter. Die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und die Vermittlung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin ist in Zeiten des Fachkräftemangels unerlässlich, zumal angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der steigenden Arbeitslosigkeit im Kreis. Dabei ist insbesondere der Job-Turbo zur besseren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine und den 8 wichtigsten Herkunftsländern zu erwähnen. Mit dem Job-Turbo sollen Geflüchtete durch engere Betreuung durch die Integrationsfachkräfte im Jobcenter und gezielte Vermittlung durch Kooperationen mit dem Arbeitgeberservice frühzeitiger in Beschäftigung gebracht werden – idealerweise im nahtlosen Anschluss an einen Sprachkurs. Dies gelingt auch zunehmend. Die Anzahl der Integrationen von Geflüchteten aus der Ukraine und den 8 wichtigsten Herkunftsländern in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse konnte zuletzt gesteigert werden – wenn auch aufgrund des schwierigen Arbeitsmarkts nicht auf das Niveau, das wir uns erhofft haben. Betrachtet man die ukrainischen Staatsangehörigen, so konnte der Anteil dieser Integrationen in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse gemessen an allen vom Jobcenter durchgeführten Integrationen von 5,7% im Jahr 2023 auf mittlerweile 18,9 % gesteigert werden. Betrachtet man die Gruppe der Geflüchteten insgesamt, liegt dieser Anteil mittlerweile sogar bei 42,7 %.
Auf der anderen Seite sollen den Jobcentern nach der jüngsten Haushaltseinigung auf Bundesebene die Mittel in 2025 auch noch um insgesamt 350 Mio. € gekürzt werden, davon wäre auch unser Jobcenter betroffen. Diese beiden Entwicklungen – steigende Arbeitslosigkeit und Kürzen der Mittel für die Jobcenter – passen aus meiner Sicht nicht zusammen. Die Jobcenter müssen dauerhaft ausreichend finanziert sein, um weiterhin eine erfolgreiche Integrationsarbeit in den Arbeitsmarkt leisten zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wie dargestellt, sind die Herausforderungen im sozialen Bereich auch im Jahr 2025 vielfältig. In vielen Bereichen wären mehr finanzielle Mittel wünschenswert, gleichzeitig steht aber weniger Geld zur Verfügung. Wir machen das Beste daraus und ich kann Ihnen versichern, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdezernat jeden Tag ihr Bestes für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis geben.

Dem Thema Mobilität widme ich mich, wie zuletzt beim Bürgerdialog vor einem Monat, heute in zwei größeren Blöcken: Zunächst möchte ich unsere beiden Dauerbrenner ansprechen, die beiden großen Projekte des neuen Albaufstiegs der A 8 und des Weiterbaus der B 10 bis Geislingen/Ost. Nachher wird dies ja auch noch gesondert Thema im Kreistag sein. Es gilt hier, mit gebündelten Kräften dran zu bleiben und trotz der sich verschärfenden Finanzierungsproblematiken die Chancen für unsere Raumschaft zu wahren.
Bei der A 8 erwarten wir dringend einen schnellen Abschluss des Verfahrens mit dem ersehnten Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr. Sonst wird es noch schwieriger das Projekt zeitnah durchzuziehen. Bei der B 10 spüren wir diese Befürchtungen, die wir mit Blick auf die Zeitachse immer wieder angemahnt hatten, sogar noch stärker. Geht es bis Geislingen, oder bis hinter Geislingen, das sind die zentralen Fragen, die es zu klären gilt. Die große Politik ist gefragt. Wir haben sie in mehreren Veranstaltungen, zuletzt hier im Landratsamt bei unserem Verkehrsinfrastrukturgipfel, immer wieder aufgerufen. Doch zunächst benötigen wir den schon lange ersehnten sog. Gesehen-Vermerk und dann die Einleitung der Planfeststellung für beide Abschnitte der B 10 – das ist die zentrale Aufgabenstellung im kommenden Jahr.

Das Amt für Mobilität befasst sich zugleich mit wesentlichen Fragestellungen umweltgerechter Mobilitätsformen. Ein zentrales Projekt markiert die Radschnellverbindung im Filstal, geplant durch unser eigenes Fachamt. Dabei entsteht eine möglichst durchgehende Qualitäts-Trasse, die dem Fahrrad neue Chancen im Alltag eröffnen wird. Doch wir treffen auch auf Widerstand: generell und örtlich begründet, wo das Vorhaben nicht nur Freunde hat. Wir lassen uns davon nicht beirren. Der Bau eines ersten Teilstücks in Höhe Ebersbach/West einschließlich einer neuen attraktiven Filsquerung (die Brücke wird ein Highlight, so viel sei verraten), finanziert durch das Land, startet in diesen Tagen. Die Federführung liegt hier bei unserem gemeinsamen Straßenbauamt der Kreise Esslingen und Göppingen. Zwischen Eislingen und Süßen wurde der mit dem Bund als Kostenträger der Rückbau der alten B 10 durch das RP bereits über den Sommer in Angriff genommen. Damit entsteht ein weiteres wichtiges Teilstück der künftigen Radschnellverbindung. Zu welchem konkreten Zeitpunkt die Umsetzung der Abschnitte in der Baulast des Landkreises finanziert werden können, wird sich im Rahmen finanziellen Möglichkeiten der nächsten Jahre zeigen. Noch allerdings gibt es Zuschüsse bis zu 90% von Bund und Land. Das sollten wir bei allen Schwierigkeiten nicht aus den
Augen verlieren.

Der Schienenverkehr im Filstal ist und bleibt ein Sorgenkind. Noch immer kämpfen wir mit eingeschränkten Fahrplänen, weil es an Personal oder Zugmaterial fehlt. Und zu allem Übel droht dem Land wegen der nicht ausreichend steigenden Regionalisierungsmittel des Bundes ein Finanzierungsengpass bei der Bestellung des Schienenangebots. Hierzu bleiben wir im Gespräch, auch bezüglich des Ausbaus der Angebote im Zusammenspiel mit dem Alb-Donau-Kreis. Nur: die Verhandlungsgrundlagen werden immer eingeschränkter, weil das Geld überall knapp wird. Wie es schließlich mit den Fragen der Reaktivierung ehemaliger Nebenstrecken, ich nenne konkret die Boller Bahn, und den S-Bahn-Plänen des Verbandes für das Filstal weitergeht, darüber wollen wir uns in Kürze im UVA austauschen und ein gemeinsames Vorgehen festlegen. Hier sollten wir uns auf das Machbare konzentrieren.

Als besonders komplex und anspruchsvoll erweist sich schließlich die Zukunft des ÖPNV. Der Landkreis als Träger für den Busverkehr steht vor einem Dilemma, denn die massiven Investitionen der vorausgegangenen Jahre – sie kosten uns jährlich rd. 5,5 Mio. € – zeigen Wirkung: der Ausbau des Busnetzes und die höhere Taktdichte im Rahmen von „Bus19plus“ tragen Früchte. Nach der Pandemie steigt die Nachfrage deutlich an, auf einigen Linien –wie zur Klinik – erfreulicherweise weit überdurchschnittlich. Auch im Sinne des Klimaschutzes ist das eine überaus gute Nachricht.
Unser Ansatz im Nahverkehrsplan, zumindest auf das „verkehrliche Mindestniveau des VVS“ durchzustarten (nochmals + 0,8 Mio. Betriebskilometer/Jahr), wäre vor diesem Hintergrund mehr als sinnvoll. Doch die Kassen sind leer. Wir werden uns nächste Woche in der Klausur des Kreistags vertiefend mit dieser Frage beschäftigen müssen. Welche Risiken bringen die bevorstehenden Ausschreibungen mit sich? Was bedeuten die Vorgaben der CVD (Clean Vehicles Directive), also der gesetzliche Auftrag zum Einsatz emissionsfreier Busse, für uns und die Kostenentwicklung beim Busverkehr? Am Ende muss es eine klare Antwort geben, ob wir uns ein erweitertes Verkehrsangebot zum jetzigen Zeitpunkt leisten können, oder wir zunächst besser eine Entwicklungspause auf dem „Status quo“ einlegen sollten. Nicht alles, was Sinn ergeben würde, muss zwingend sofort umgesetzt werden. In dieser Bandbreite müssen wir alles zusammen klug entscheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für alle genannten Aufgabenbereiche braucht es gutes, qualifiziertes Personal, auf das wir hier im Landratsamt zu Recht stolz sind.

Entwicklung der Personalkosten

Mit 74,76 Mio. € ist aber auch das Planbudget für die Personalkosten 2025 ein stetig weiter steigender Posten in Zeiten eigentlich knapper Kassen. Die Personalkosten erhöhen sich gegenüber dem Planansatz des Vorjahres in Höhe von 68,57 Mio. € (Stand Änderungsliste) um 9,04 %, also rund 6,19 Mio. €. Den größten Anteil daran hat die Tarif- und Besoldungserhöhung mit rund 4,7 % (rund 3,5 Mio. €), sowie Stellenneuschaffungen mit rund 3,2 % (rund 2,36 Mio. €). Die restlichen 1,79 %, also 1,34 Mio. €, sind insbesondere auf die Steigerungen in der Sozialversicherung und bei den Versorgungsumlagen zurückzuführen. Allein die Steigerung der Beiträge für die Sozialversicherung wirkt sich hier mit rund 0,9 Mio. € aus. Das sind wiederum Kostensteigerungen, die wir nicht beeinflussen können. Den Personalkosten stehen Erstattungen in Höhe von 27,91 Mio. € gegenüber. Dies entspricht 37,33 % der Personalkosten. Gerade die Stellenneuschaffungen in 2025 werden beispielsweise mit über 1,36 Mio. € fremdfinanziert. Insgesamt waren wir mit den Stellenneuschaffungen sehr zurückhaltend. Es galten die Grundsätze „Gegenfinanziert – Unabwendbar – Unaufschiebbar“ Und auch die Fortsetzung von Befristungen kommt
zum Tragen. Befristungen verteilen sich dabei über die gesamte Verwaltung, so unter anderem im Asyl- und Flüchtlingswesen, beim Kreisjugendamt beispielsweise für Themen der Jugendhilfeplanung mit Projektbezug haben oder höherem Erstaufwand. Zum Einsatz kommen Befristungen aber auch in der Gewerbeaufsicht, wo eine Finanzierungszusage durch das Land noch aussteht, oder in der Führerscheinstelle und bei den Einbürgerungen, wo Rechtsänderungen zu höheren Fallzahlen geführt haben.
Da die schwierige Haushaltslage bereits Anfang 2025 klar war, waren die Fachämter entsprechend den Budgetvorgaben bereits zurückhaltend mit Stellenanträgen. Es gingen Anträge über 49,9 Stellen ein. Diese wurden dann über mehrere Austauschrunden weiter reduziert, so dass am Ende nur 34,65 zusätzliche Stellen mit dem Stellenplan 2025 geschaffen werden. Allein 21,6 Stellen sind dabei befristete Arbeitsverhältnisse, die nicht mehr verlängert werden können. Es ergibt aber gerade in Zeiten des Fachkräftemangels keinen Sinn, gute Mitarbeitende gehen zu lassen. 13,05 Stellen sind tatsächlich neue Stellen, wovon 7,8 Stellen gegenfinanziert sind. Bei den 5,25 Stellen, bei denen wir folglich weder entfristen
noch eine Gegenfinanzierung vorliegt, handelt es sich um Stellen für Schulassistenzkräfte in unseren Bodelschwingh-Schulen, Sachbearbeitungen im sozialen Bereich wegen steigenden Fallzahlen und zusätzlichen Aufgaben, um Techniker für die Gebäudeinstandhaltung und auch um die personelle Verstärkung der Geschäftsstelle Kreistag, aufgrund von mehr und längeren Sitzungen.

Das Personalbudget wurde, wie bereits in den Vorjahren, pauschal um 2,1 Mio. € reduziert. Zur Erklärung: Die Personalabteilung rechnet den planmäßigen Bedarf an Personalkosten hoch. Jedoch wird dieser, insbesondere durch Stellenvakanzen, durch Fluktuation, mangels qualifizierter Bewerbungen oder durch Krankheitsausfälle, nicht voll ausgeschöpft. Um die Haushaltsmittel nicht zu blockieren, werden diese auf Basis von Erfahrungswerten pauschal gekürzt. Aufgrund der Haushaltslage wurde der Ansatz um weitere 1,0 Mio. € gekürzt. Dies bedeutet ein sehr hohes Risiko, das durch ein konsequentes Personalcontrolling gesteuert werden muss. Ebenso wird die globale Minderausgabe von 1% weitere Einschnitte bedingen.
Um die Lage bereits besser einsteuern zu können, haben wir bereits weitergehende Maßnahmen ergriffen. Befristete Arbeitsverträge laufen aus, sofern sie nicht gegenfinanziert sind. Wir haben Wiederbesetzungssperren auf einzelne Stellen gelegt wie zum Beispiel auf die Stellen Sachbearbeitung Risikomanagement/Controlling, Bauverständiger oder Trainee für den gehobenen Forstdienst.
Auf neue Maßnahmen der Arbeitgeberattraktivität wurde ganz verzichtet. Unabhängig von unserem Bedarf an Stellenneuschaffungen ist es weiterhin schwer, entsprechende Stellen nachzubesetzen. Die Anzahl der vakanten Stellenanteile liegt zum Stichtag 01.09.2024 bei knapp 119. Wir sprechen hier von 10,08 % der Stellen, die unbesetzt sind. Bei diesen Stellen sind auch weiterhin knapp 27 unbesetzte Stellenanteile im Sozialbereich enthalten, die in Zusammenhang mit der Asylthematik stehen. Die allermeisten Aufgaben müssen erledigt werden und so fangen es die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem großen Engagement auf, teilweise über Belastungsgrenzen hinaus. Das zeigt auch eine weiterhin hohe Anzahl an Gefährdungsanzeigen im Landratsamt.

In einigen Fachbereichen mussten zuletzt auch die Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Ebenso müssen Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Bereichen wie der Kfz-Zulassungsstelle oder der Führerscheinstelle regelmäßig mit längeren Wartezeiten rechnen, als uns das selber lieb ist. Welchen Einfluss die immer schwieriger werdende Haushaltslage nehmen wird, wird abzuwarten bleiben. Auf den Fachkräftemangel versuchen wir auch mit anderen Mitteln zu reagieren. Wir setzen daher weiterhin auf die E-Akte als Basis für die Digitalisierung, Prozessoptimierungen, die Nutzung künstlicher Intelligenz sowie damit verbunden natürlich auf Maßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle für Ihren außergewöhnlichen Einsatz zu danken. Dank Ihnen können sich die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Kreis täglich auf eine funktionierende Verwaltung verlassen. Wir werden deshalb auch in finanziell schwierigen Zeiten, gute Arbeitsbedingungen im Landratsamt sicherstellen. Auch das ist eine Botschaft des Haushalts für 2025.

Einige weitere Punkte möchte ich abschließend erwähnen. Die Schlüsselthemen Kreisbewusstsein, Standortkommunikation, Tourismus- und Wirtschaftsförderung sind in guter Umsetzung insgesamt. Ich möchte hier nochmal an den Bürgerdialog am 18.9. im Landratsamt erinnern, bei dem Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Kreisgebiet mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ihren Reihen und Fachexperten aus dem Landratsamt ins Gespräch kommen konnten.

In der Tourismusförderung sind wir auf einem sehr guten Weg und müssen mit reduzierten Mitteln und einem neuen Tourismusmanager den in den letzten Jahren aufgebauten sehr guten Standard als Destination aufrechterhalten.

In der Wirtschaftsförderung werden wir uns neu aufstellen in enger Zusammenarbeit mit der Region Stuttgart und einer Neubesetzung der Kreiswirtschaftsförderung.

Gleiches gilt für den Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen, der ebenfalls mit personellen Vakanzen zu kämpfen hatte und noch hat. Die wirtschaftlichen Standortbedingungen zu verbessern genießt gleichwohl weiterhin hohe Priorität. Letztlich entscheidet sich hier die Einnahmensituation unseres Kreishaushalts.

Die Abfallwirtschaft ist eins der weiteren wichtigen Schlüsselthemen des Landkreises. Zum 01.01.2022 wurde bekanntlich das neue Sammelund Gebührenkonzept eingeführt. Dieses Konzept wurde in mehreren
Sitzungen des Kreistags und des UVA in den vergangenen Jahren beraten und beschlossen. Die Ziele sind eingetreten, wie es auch die Abfallbilanz 2023 eindrücklich zeigt, die jüngst im UVA erörtert wurde: Erhebliche Verringerung des Restmülls und steigende Wertstoffmengen. Insbesondere die Mengen beim Bioabfall werden die Vorgaben des Landes von 25 Kilogramm pro Einwohner und Jahr mit 40 Kilogramm deutlich übertreffen. Aufgrund der komplexen Themen wird sich der neue Kreistag auch weiterhin intensiv mit der Abfallwirtschaft auseinandersetzen. Neben den Abfallgebühren kann hier das weitere Vorgehen rund um das Müllheizkraftwerk und die Anpassungen bei der Biosammlung genannt werden. Unser Abfallwirtschaftsbetrieb wird hier rechtzeitig mit Vorschlägen sowohl zum Verfahren als auch inhaltlich auf die Kreispolitik zukommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, finanziell wird das Jahr 2025, wie wir gesehen haben, ein außeror-
dentlich herausforderndes Jahr für den Landkreis Göppingen. Dennoch möchte ich zum Abschluss wie gewohnt auf einige Highlights blicken. Besonders freue ich mich auf die Eröffnung des neuen Klinikgebäudes in Göppingen im Juli, das nach mehrfachen Verzögerungen nun endlich seine Türen öffnen wird. Bereits Anfang 2025 wird das Gesundheitszentrum Helfenstein in Geislingen um eine neue Kurzzeitpflege-Station erweitert, um dem wachsenden Bedarf nach Pflege im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt gerecht zu werden. Auch die Übergabe des Neubaus des Berufsschulzentrums Geislingen zu Beginn des kommenden
Jahres wird ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung des Landkreises sein.

Darüber hinaus steht mit der Wahl eines neuen Landrats oder einer neuen Landrätin im kommenden Jahr auch hier im Haus ein Wechsel an. Bereits im Mai habe ich angekündigt, nach 16 Jahren im Amt nicht erneut als Landrat zu kandidieren. Bis dahin werde ich jedoch mit vollem Einsatz, mit voller Freude und mit erfolgreicher gedanklicher Verdrängung des herannahenden Ruhestands an den wichtigen Projekten für
unseren Landkreis arbeiten.

Dazu gehört nun vornweg dieser Haushalt, der zwar von unbequemen und schwierigen Kürzungsentscheidungen geprägt ist. Der aber – und das möchte ich zum Schluss meiner Rede betonen – mit großer Umsicht aufgestellt wurde. Er wurde aufgestellt mit dem Ziel, nicht langfristig tragende Strukturen durch kurzfristiges Sparen an der falschen Stelle zu zerstören. Ich halte es hier für richtig auf Sicht zu fahren, aber mit deutlich gebremstem Tempo. Dabei nehmen wir alle Bereiche mit in die Verantwortung, sei es der Gebäudeunterhalt, das Personal oder unsere Sozialpartner. Wir verzichten auf Leistungen, wir verschieben Maßnahmen und wir kürzen, aber alles ohne Übermaß und noch in vertretbarem Umfang. Denn es werden ohne Zweifel auch wieder bessere Jahre kommen. Dann werden wir ohne Strukturbruch zu den bislang finanzierten und bewährten Standards zurückkehren können. Bis dahin gilt es mit reduziertem Tempo weiter voran zu kommen.
M. D. u. H., Carpe momentum: Dieser lateinische Satz steht auch am Ende meiner HHrede. Es wird die letzte unseres Kreiskämmerers Günter Stolz sein und es wird auch meine letzte Haushaltsrede sein. Damit steht fest, dass ich mein Ziel, einmal eine HHRede unter 45 Minuten zu halten, in alle Ewigkeit verfehlt habe und eines sei Ihnen mit einem Augenzwinkern zum Schluss noch fest versprochen. Herr Stolz und ich werden Ihnen nie wieder einen solch schwer verdaulichen Haushaltsentwurf vorlegen.

Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen für die bereits im Vorfeld der Haushaltseinbringung konstruktive Zusammenarbeit zu bedanken. Die Beschäftigung mit dem Haushaltsplanentwurf wird Sie noch manche lange Stunde in Ihrer Freizeit kosten, so viel sei auch in Richtung unserer neuen Kreisrätinnen und Kreisräte verraten. Ein herzliches Dankeschön richte ich auch in Richtung des Finanzdezernats und aller Beteiligten, die diesen besonders herausfordernden Haushalt 2025 gekonnt professionell aufgestellt haben.

PM Landratsamt Göppingen

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