Die Stadtverwaltung, die Handwerkskammer (HWK) Region Stuttgart und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart wollen gemeinschaftlich die Ausländerbehörde und die Mitgliedsunternehmen entlasten. Hierzu wurde jetzt eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterzeichnet.
Ziel der lokalen Zusammenarbeit ist es, internationale Fachkräfte zu gewinnen, einzustellen und zu halten. Dafür beraten die Kammern ihre Mitglieder umfassend zum Thema Fachkräfteeinwanderung und beschleunigtes Fachkräfteverfahren. Außerdem unterstützen sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Sie übernehmen dann, sofern der Betriebssitz in Geislingen ist, die Weiterleitung an die Ausländerbehörde in Geislingen. Diese kann ohne Zeitverlust durch die Nachforderung fehlender Dokumente alle erforderlichen Schritte direkt einleiten. Ziel ist mehr Transparenz und eine Beschleunigung der Verfahren.
Geislinger Unternehmen, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, können sich bei Gernot Imgart von der IHK-Bezirkskammer Göppingen unter 07161-6715-8411 telefonisch melden. „Die oftmals langen Verfahrensdauern sind derzeit das größte Problem der Betriebe, wenn sie ausländische Fachkräfte einstellen wollen“, betont Gernot Imgart, der leitende IHK- Geschäftsführer in Göppingen. „Mit unserer Kooperation soll es für die Unternehmen in Geislingen einfacher werden, möglichst schnell ausländische Fachkräfte in Arbeit zu bringen“, so Imgart.
Manuel Birle, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Ordnungsamt, sagt: „Wir sehen das Angebot sehr positiv. Unsere Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, weil mit der IHK und Handwerkskammer die erforderlichen Unterlagen zügig bereitliegen können und wir so auch schneller zur Entscheidung kommen. Das wäre eine spürbare Entlastung.“
Info: Der neue Service der Kammern beinhaltet die Information und Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie die Unterstützung bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. Die Kammern handeln hierbei in Untervollmacht für das Unternehmen und leiten die vollständigen Unterlagen an die Ausländerbehörde weiter, die das Anerkennungsverfahren startet, dann die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholt und bei Erfolg die Vorabzustimmung zur Visumerteilung ausstellt. Ergänzend erhalten die Unternehmen von den Kammern Infos und Ansprechstellen zu Onboarding, Qualifizierungsmaßnahmen zur Anpassung der Berufskompetenzen aus dem Ausland und Integration der internationalen Fachkräfte im Betrieb.
PM Stadt Geislingen an der Steige