Die Einschulungsuntersuchungen starten im Oktober 2024

Im jetzt neu beginnenden Kindergartenjahr werden ab Oktober 2024 wieder flächendeckend alle Kinder im Landkreis von den Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes Göppingen untersucht. Zu diesem Untersuchungsjahrgang gehören alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2019 und dem 30.06.2020 geboren sind und damit im September 2026 schulpflichtig werden.

Das Ziel der verpflichtenden Untersuchung/ Einschulungsuntersuchung Schritt 1 (ESU Schritt 1) im vorletzten Kindergartenjahr ist, eventuelle Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen und mit den Eltern und den Erzieher/Innen zu besprechen.

Gerade das Gespräch mit den Mitarbeitenden der Einrichtungen ist eine zusätzliche Möglichkeit, im Rahmen der ESU Schritt 1 eventuell notwendige Förderbedarfe für einen guten Schulstart auszuloten, und es ist erfreulich, dass sich viele Einrichtungen Zeit für diesen Austausch nehmen – in Zeiten der knappen personellen Ressourcen keine Selbstverständlichkeit.

Es zeichnet sich ab, dass die Anzahl der jetzt zu untersuchenden Kinder im Vergleich zu den letzten Jahren nicht nochmal steigen wird und so werden voraussichtlich etwa 2600 Kinder in der ESU Schritt 1 gesehen werden – für alle Beteiligten und die Förderstellen im Landkreis dennoch eine erneute Herausforderung.

Der allergrößte Anteil der Kinder besucht zum Zeitpunkt der ESU Schritt 1 einen der Kindergärten im Landkreis und diese Kinder wurden bisher überwiegend in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätten untersucht. Für den nächsten Jahrgang stehen zwei neue Untersuchungsorte zur Verfügung. Die Einschulungsuntersuchung wird erstmals in größerem Umfang auch im Gesundheitsamt Göppingen und in Räumen des Gesundheitszentrums Helfenstein in Geislingen stattfinden. Kinder, die in keiner Kindertageseinrichtung gemeldet sind, werden zu einem Untersuchungstermin ins Gesundheitsamt Göppingen oder in die Räume in Geislingen eingeladen.

Eine weitere Neuerung wird die schrittweise Einführung der verbindlichen Sprachförderung im letzten Kindergartenjahr (Programm „SprachFit“) für Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich der Sprachentwicklung sein. Dieses neue Sprachförderkonzept für Baden-Württemberg, unter der Verantwortung des Kultusministeriums, wird eingeführt, damit jedes Kind die gleichen Startchancen in der Schule erhält. Der Förderbedarf wird bei der ESU Schritt 1 ermittelt.

Weitere und mehrsprachige Informationen rund um die Einschulungsuntersuchung finden sich auf der Homepage des Gesundheitsamtes Göppingen unter:
www.lkgp.de/einschulungsuntersuchung

Im zurückliegenden Untersuchungsjahrgang 2023/2024 wurden insgesamt rund 2800 Kinder untersucht. 53 Kinder waren in keinem Kindergarten gemeldet und wurden zu einem Untersuchungstermin ins Gesundheitsamt Göppingen eingeladen. Für einige Kinder aus Geislingen und dem oberen Filstal konnten für Ausweich- oder Nachholtermine wieder Räume in der MAG in Geislingen tageweise genutzt werden. Diese Untersuchungsmöglichkeiten vor Ort wurden dankenswerterweise von der Stadtbücherei Geislingen zur Verfügung gestellt.

Hintergrund Einschulungsuntersuchung

Die Einschulungsuntersuchung Schritt 1 (ESU) ist laut Schulgesetz für alle Kinder verpflichtend. Die Untersuchung wird im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, damit Kinder mit Förderbedarf frühzeitig erkannt werden und die Eltern optimal über die Fördermöglichkeiten informiert werden können und genug Zeit für Förderung bleibt. Bei diesem Termin wird nicht die Frage der „Schulreife/Schulart“ geklärt. Eine Entscheidung darüber wird im letzten Kindergartenjahr von der zuständigen Schulleitung getroffen. Einige wenige Kinder bekommen dazu nochmals eine weitere Untersuchung im letzten Kindergartenjahr durch eine Ärztin des Gesundheitsamtes (ESU Schritt 2).

PM Landratsamt Göppingen Gesundheitsamt

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