„Wir fordern die Landesregierung auf, ihre fehlgeleitete Grundsteuerreform zu stoppen. Sie verletzt die Grundsätze der Gleichheit und der Gerechtigkeit. Und sie wird dazu führen, dass die Städte und Gemeinden den Ärger der Bürger aushalten müssen!“. Dies sagt der stv. Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Peter Hofelich, und verweist darauf, daß die Zeit drängt, weil das gegen manchen Expertenrat durchgesetzte Landesgesetz zum 1. Januar 2025 wirksam werden soll.
Zu diesen Fach-Stimmen zählt auch ‚Haus und Grund‘, welche in einem kürzlichen Interview mit der NWZ den ‚baden-württembergischen Sonderweg‘ als verfassungswidrig ansah. Die ‚sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik‘ im Lande hatte sich, so ihr hiesiger Kreisvorsitzender Michael Schlichenmaier , auf ihrer Landeskonferenz ebenso deutlich anders positioniert. Sie verlangte bei der künftigen Steuerberechnung eine ‚Gebäude-Komponente‘ als dritten Faktor neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert vorzusehen. „Grüne und CDU waren bei der Durchsetzung des Gesetzes aber allein auf ihre Klientel fixiert. Die einen waren gegen Flächeninanspruchnahme eingestellt, die andern wollten Besitzern teurer Gebäude gefällig sein“, erinnert sich Hofelich als damaliger finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Obwohl Modellrechnungen damals schon nahelegten, daß es massive Verschiebungen der Belastungen weg vom Gewerbe und hin zu Wohnen, vor allem aber zwischen Wohn- Quartieren und hin zu Familien mit älterem Gebäude auf größerem Grund im Bestand geben wird“. Auch das Interesse der Landes-Medien sei damals mäßig gewesen. Nach Eindruck der Sozialdemokraten gibt es zwar viele, die sich mit einem Einspruch gegen den bereits zugegangenen Grundsteuerwertbescheid nun zur Wehr setzten. Aber das Ausmaß werde deshalb wohl meist erst 2025 klar. „Dann dürfte es auch mit der grün-schwarzen Behauptung ein Ende haben, dass ihr ‚2-Komponenten‘-Gesetz Vereinfachung bedeute. Es wird dann erst rechtlich und politisch kompliziert – auch für die Städte und Gemeinden, die ja die Grundsteuer laut Bundesverfassungsgericht in Summe pro Kommune aufkommensneutral halten müssen.
„Wir haben in den Kommunen unseres Landkreises ein Interesse an berechenbaren Steuereinnahmen ohne Mehrbelastung der Häusle-Bewohner. Die Grundsteuer ist da, im Gegensatz zur eher schwankenden Gewerbesteuer, ein Anker“, erinnert SPD-Kreistags-Fraktionsvorsitzender Benjamin Christian. Es wäre zu wünschen, daß sich die kommunale Seite auch hier im Landkreis deutlicher zu der absehbaren Fehlsteuerung positioniert und sich auch zur Landespolitik hin klar äußert. „Als Mindestanspruch muß das Gesetz um eine Gebäude-Komponente ergänzt werden. Die Frage ist aber, ob es mit seinen Prämissen als baden-württembergischer grün-schwarzer Sonderweg so überhaupt noch in die Zeit passt!“. Man habe es sich eben ‚zu einfach‘ gemacht und die Gerechtigkeit leide.
Info:
Ab dem Jahr 2025 gibt es in Deutschland eine Neuberechnung der Grundsteuer. Ausgang ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Während bei der Gesetzesreform die meisten Bundesländern bei der Berechnung des Steueraufkommens auf die Bewertung von Grund und Boden sowie der darauf befindlichen Gebäude setzen, sieht es so genannte ‚modifizierte Bodenwertmodell‘ der grün-schwarzen Landesregierung eine Berechnung lediglich nach Grundstücksfläche und Bodenrichtwert vor. Das Bundesfinanzministerium hatte einen Vorschlag für ein vereinfachtes Verfahren gültig in allen Ländern gemacht, dem aber zunächst Bayern und dann Baden-Württemberg nicht folgten.
PM SPD-Kreistagsfraktion