Hochwasserhilfe im Landkreis Göppingen: Auszahlungen gestartet

Spendengelder kommen unmittelbar Betroffenen zugute. Antragstellung über Städte und Gemeinden. Weiterhin Spenden benötigt.

Im Rahmen der spendenfinanzierten Hochwasserhilfe konnte das Landratsamt Göppingen seit Mittwoch, 19.06.2024, erste Auszahlungen veranlassen. Landrat Edgar Wolff verband dies mit einem Dank an alle bisherigen Spenderinnen und Spender: “Unser Ziel war von Anfang an, möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. Umso mehr freue ich mich, dass wir jetzt ganz konkret die Betroffenen des schweren Hochwassers im Landkreis unterstützen können. Herzlichen Dank allen, die das mit ihrer Spende ermöglichen.”

Mit Stand 25.06.2024 haben das Landratsamt inzwischen 71 Anträge von Betroffenen des Hochwassers erreicht. In den ersten Tranchen konnten insgesamt 35.500 Euro an Soforthilfen bewilligt und zur Auszahlung gebracht werden. Eine im Landratsamt gebildete Projektgruppe bereitet auf Basis der über die Rathäuser eingehenden Anträge werktäglich weitere Auszahlungen vor.

Die Antragsteller der bisher bewilligten Anträge stammen aus Albershausen, Bad Ditzenbach, Göppingen, Ebersbach an der Fils, Eislingen an der Fils und Uhingen und sind von Hochwasserschäden an Gebäuden beziehungsweise am Hausrat betroffen. Das Landratsamt priorisiert eingehende Anträge insbesondere nach dem Ausmaß der Betroffenheit und sozialen Faktoren. Aufgrund des begrenzten Spendenbudgets kann keine Zusicherung zur Soforthilfe in jedem Fall gemacht werden.

Antragsverfahren

Vom Hochwasser betroffene Haushalte können über ein Antragsformular eine einmalige finanzielle Soforthilfe des Landratsamts Göppingen beantragen. Das ausgefüllte Antragsformular ist beim jeweiligen Rathaus vor Ort abzugeben. Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind online abrufbar unter: lkgp.de/hochwasserhilfe

Weiterhin Spenden benötigt

Um möglichst allen Betroffenen zu helfen, sind dringend weitere Spendengelder erforderlich. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu spenden:

  1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:

Landkreis Göppingen

THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen

DE67 6105 0000 0049 1497 57

Verwendungszweck: Hochwasserhilfe

  1. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:

Spendenkonto Hochwasser

DE72 6025 0010 0015 2229 14

Verwendungszweck: Spende

Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.

Weitere Informationen und das Antragsformular online unter

https://www.lkgp.de/hochwasserhilfe

Bürgeranfragen

hochwasserhilfe@lkgp.de

 

PM Landratsamt Göppingen

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