Aufgrund der Erneuerung von Gas- und Wasserversorgungsleitungen mit Hausanschlüssen muss die Bahnhofstraße 23-37 mit Ampelregelung halbseitig gesperrt werden.
Der Fußgängerüberweg auf Höhe vom Bahnhof muss ebenfalls gesperrt werden. Die Fußgängerumleitung erfolgt über die beidseitigen Fußgängerunterführungen. Außerdem muss die Linksabbiegespur von der Bahnhofstraße in die Parkstraße gesperrt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle betroffenen Anlieger*innen und Verkehrsteilnehmer*innen um Verständnis für diese Maßnahme.
PM Stadt Geislingen an der Steige