Einmalige Soforthilfe für die Betroffenen des Hochwassers

Die Bilanz des Starkregens und Hochwassers tritt immer deutlicher zutage. Jetzt gibt es schnelle Hilfe für die Betroffenen. Diese können der Stadt Göppingen unter Angabe der persönlichen Daten melden, dass sie eine Härtefallhilfe in Form einer einmaligen Soforthilfe (Geldbetrag) benötigen.

Hierfür steht ein Teil des „Spendenkonto Hochwasser“ der Landkreise Göppingen, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis, Ludwigsburg und das von der Kreissparkasse Göppingen eingerichtete Spendenkonto zur Verfügung.

Die Härtefallhilfe wird pro Haushalt gewährt. Das Formular der Stadt Göppingen findet sich auf www.goeppingen.de/hochwasserhilfe, sowie im Rathaus, den Bezirksämtern und im ipunkt.

Dieses ist dann ausgefüllt bei der Bußgeld- und Ortspolizeibehörde / Leitung Laura Schroeder, abzugeben. Kontakt: Laura Schroeder, Telefon 07161 650-3110, Mail: lschroeder@goeppingen.de.

Aufgrund der begrenzten Mittel kann keine Auszahlung garantiert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Soforthilfe besteht nicht.

Bei der Auszahlung der einmaligen Soforthilfe orientiert sich der Landkreis Göppingen neben der Schadenshöhe auch an sozialen Faktoren (beispielsweise Personen mit niedrigem Einkommen, Personen, die Sozialhilfe oder Leistungen nach SGB XII bzw. SGB II beziehen). Ein Nachweis hierüber kann dem Antrag in Kopie beigelegt werden.

Weitere Informationen auf www.goeppingen.de/hochwasserhilfe sowie im Antragsformular.

Antragsformular_Hochwasserhilfe_LKR_Goeppingen

PM Stadtverwaltung Göppingen

 

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